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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer WnhMmgsmldÄMMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt« zeile 1 Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M 1L8 Sonnabend, den 11. Dctober 18V» Die ledige Bertha Hedelt aus Ortrand hat sich über eine wider sie hier erstattete Anzeige zu verantworten. Da ihr dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, so wird dieselbe andurch geladen, den 20. Oetober 1873 behufs ihrer Vernehmung an Amtsstelle hier in Person zu erscheinen, alle Polizei- und Criminalbehörden aber werden ersucht, die rc. Hedelt vorkommenden Falls auf vorstehende Vorladung aufmerksam zu machen und anher zu weisen. Großenhain, am 6. October 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Heinichen, Ass. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 13. Oktober 1873, von Vormittags 9 Uhr an, .folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 5 Stück buchene Klötzer, von 17 — 47 Centimeter 890 „ weiche ,, ,, 13 39 ,, 8 Raumcubikmeter buchene und eichene Scheite, 75 weiche Scheite, 496 „ Rollen, 31 „ Stöcke, 5 eichene und buchene Neste, 809 weiche Neste, auf dem ganzen Re viere umher, oberer Stärke, 193,2 Wellenhundert weiches Reißig, 54 weiche Langhaufen, 237 Raumcubikmeter Waldstreu, / einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Revierverwaltung Würschnitz, am 24. September 1873. Eras. von Berlepsch. Von Sonabend den 11. dieses Monats an kommen die unter den Waarenvorräthen im Wolf'schen Concurs befindlichen Zephyrwollen, Besätze, Stickereien, Stickmuster, Spitzen, Blonden, Schnuren, Quasten, um damit zu räumen, zu anderweit bedeutend herab gesetzten Preisen zum Verkauf. Großenhain, am 9. October 1873. Königliches Gerichtsamt. Ass, v. Loeben. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Weißig a. R. sollen den 1S. Oetober 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Raschützer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 5 Stück birkene Stämme, bis 18 Centimeter Mittenstärke, 133 „ kieferne „ „ 18 „ „ 1 340 „ „ Stangen, von 10 —12 Centimeter unterer! Gräbengehege, Stärke, Vermachung, 317 „ kieferne Stangen, von 13 — 15 Centimeter unterer/ Dornswiese und Stärke, i Vierberg, 81 „ fichtene Stangen von 7 —15 Centimeter unterer! Stärke, 1 Raumcubikmeter kieferne Scheite, l 3 „ birkene Rollen, / . , 78 „ kieferne „ f einzeln 1,io Wellenhundert kiefernes Abraumreißig, / dem Reviere 90 Raumcubikmeter kieferne Neste, umyer, 178 kieferne Langhaufen. ) einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Weißig a. R. zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Weißig a. R., am 22. September 1873. Gras. von Hopffgarten. Deutschland und Italien. Obgleich räumlich von einander getrennt, haben Deutsch land und Italien doch sehr gemeinsame Interessen, die recht süglich die Königsfahrt Victor Emanuel's über die Alpen erklären. Abgesehen von der mannigfachen Äehnlichkeit in der Entwickelungsgeschichte dieser beiden Staaten, ist es vor Allem die noch in der Zukunft liegende gemeinsame Gefahr, welche gebieterisch fordert, auch gemeinsame Vor kehrungen zur Abwehr zu treffen. Die Jesuiten, von denen diese Gefahr zumeist ausgeht, sind überall dieselben; leider wird ein Staat sie dadurch noch nicht los, daß er die Ordensmitglieder austreibt, denn die Gesinnungen, die sie seit langer Zeit ausgesäet, bleiben zurück und schießen allmälig wieder in Samen, wie wir dies in Deutschland an den zahlreichen Blättern wahrnehmen können, die im jesuitischen Geiste redigirt werden. Das letzte Ziel dieser verderblichen Partei wird uns soeben mit dankenswerther Offenheit durch den französischen Jesuit Marquignh in einer Monatsschrift der Gesellschaft Jesu enthüllt, worin derselbe die unbedingte Unterwerfung des Staates unter die Kirche fordert. „Der Kirche", sagt er, „gebührt das Recht zu schreiben, zu lehren, zu leiten; der Staat hat die Pflicht, der Kirche zu dienen und dieselbe zu schützen: das ist der Plan Gottes und wir haben ihn nicht zu reformiren." Das läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Partei, welche sich zu diesem Grund sätze bekennt, wird vielleicht in Kurzem schon im Geiste desselben über Frankreich herrschen. Aber Frankreich ist nur eine Etappe auf ihrem Wege, von wo aus sie den sogenannten Plan Gottes auch in Italien und Deutschland zur Geltung zu bringen suchen wird. Bei solchen klarliegenden Verhältnissen ist den italienischen Staatsmännern die Politik, welche sie zu befolgen haben, gewissermaßen von selbst vorgezeichnet. Sie kann sich nur darauf richten, den Einfluß der jesuitischen Macht auf das Volk und namentlich auf die Heranwachsende Generation so gründlich als möglich zu brechen. Wenn man den neuesten Nachrichten aus Rom Glauben schenken darf, so ist auch das Ministerium Minghetti sich dieser Aufgabe vollkommen bewußt geworden. Sollen aber die zu ergrei fenden Maßregeln von nachhaltiger Wirkung sein, so können sie nur auf gesetzlichem Wege festgestellt werden. Für uns Deutsche wäre die Wahrnehmung nur erfreulich, wenn der von der Reichsregierung gegen die hierarchischen Herrschafts gelüste aufgenommene und bis jetzt energisch geführte Kampf ein Vorbild für Italiens Volk und Regierung würde. Der italienische Unterrichtsminister soll bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet haben, der sich die Aufgabe stellt, die Be ziehungen der Kirche zum Staate zu regeln, und welcher dem Parlament gleich bei seinem Zusammentritt vorgelegt werden soll. Wie es heißt, sind für diesen Entwurf die selben Grundsätze maßgebend gewesen, nach denen die neuesten preußischen, schweizerischen und ungarischen Kir chengesetze zusammengestellt wurden. Gelingt es dann, im italienischen Parlament eine Majorität dafür zu finden, was kaum zweifelhaft sein dürfte, so wird auch Italien dem weiteren Umsichgreifen pfäffischer Unbotmäßigkeit feste Schranken setzen. Freilich genügt eine bloße Abwehr auf die Dauer nicht. Der politische Krebsschaden, den das Land aus seiner un seligen Vergangenheit überkommen, muß aus dem Staats organismus radical entfernt werden. Dieser Krebsschaden ist das Papstthum, insoweit es eine politische Macht zu sein prätendirt. Wenn die italienische Regierung auch für jetzt gute Gründe hat, den „Gefangenen des Vatican" seine Tage in Ruhe und Frieden in der freiwillig gewählten Gefangenschaft beschließen zu lassen, so gebietet ihr doch die Pflicht gegen sich selbst und gegen das Land, seinen Nachfolger nur dann innerhalb der Landesgrenzen zu dul den, wenn er auf den weltlichen oder politischen Charakter des Papstthums Verzicht leistet. Das dauernde Neben einanderbestehen zweier Mächte mit gleichem Anspruch auf Herrschaft in einer und derselben Stadt ist eine Unmöglich keit; die stärkere muß die schwächere mit Naturnothwendig keit absorbiren. Dieser Proceß ist bereits im Gange und die italienische Regierung hat dafür zu sorgen, daß er mit dem Tode des gegenwärtigen Papstes seinen Abschluß findet. Erst dann kann Italien daran denken, auch die kom menden Geschlechter seiner Bürger mit Erfolg von dem Ein fluß des Ultramontanismus zu emancipiren. Diese Aufgabe fällt selbstverständlich den Schulen zu, die durch Heran bildung eines tüchtigen Lehrerstandes, woran es leider einstweilen noch gänzlich in Italien fehlt, die jetzigen Bil dungszustände aus eine höhere Stufe heben können — ein Werk, zu dessen Durchführung freilich die Arbeit eines halben Jahrhunderts gehören wird. In dieser Arbeit aber wird Italien nicht vereinsamt sein! Wenn es dieselbe in Angriff nimmt, steht ihm das befreundete und verbündete Deutschland als Vorbild zur Seite. Denn auch wir Deutsche, so stolz wir immer auf den hohen Stand unsers Volks unterrichts sein mögen, können bei näherem Zusehen nicht leugnen, daß er nur deshalb so hoch erscheint, weil er bei den übrigen Culturvölkern Europas noch viel niedriger ist — eine Thatsache, auf welche wir gelegentlich eingehender zurückkommen wollen. Auch wir werden uns also zu wei teren Fortschritten aufzuraffen haben und wollen schon jetzt das italienische Volk als tapfere Mitstreiter in diesem edel sten Kampfe begrüßen, dessen Errungenschaften der schönste Lohn des Bündnisses beider Völker sein werden. Eagesnachrichten. Großenhain. Die feierliche Einweisung des Herrn Ludwig-Wolf als Bürgermeister unserer Stadt fand an verflossener Mittwoche statt. Zu diesem Behufe hatten sich an gedachtem Tage Vormittags 11 Uhr die sämmtlichen Vertreter der Stadt, sowie alle städtischen Beamten und Angestellte in dem derzeitigen, zu der feierlichen Handlung entsprechend decorirten RathssessionSzimmer eingefunden, während im Auftrage der königl. Kreisdirection zu Dresden der Herr Amtshauptmann v. Egidy aus Meißen erschienen war. Nachdem der Vertreter der Regierungsbehörde die erforderlichen formellen Vorschriften vollzogen hatte, nahm derselbe dem anzustellenden Herrn Bürgermeister den Amtseid ab und erklärte hierauf Herrn Ludwig-Wolf zum Bürger meister von Großenhain. In einer längeren, sich günstiger Aufnahme erfreuenden Ansprache an den Regierungsvertreter, die Gemeindevertreter, die städtischen Beamten und An gestellten antwortete Herr Bürgermeister Ludwig-Wolf auf die ihm gewordene Amtsübertragung, womit die Feierlich keit endete. Die Nachmittagsstunden des Tages vereinigten eine größere Anzahl Theilnehmer zu einem im Saale des Hotel de Saxe stattfindenden Festmahle. Dresden, den 8. October. Die Vereidigung des Bischofs Reinkens in Berlin wird der Sache der Alt katholiken einen außerordentlichen Vorschub leisten und die widerstreitende neukatholische, der päpstlichen Unfehlbarkeit anhängende Geistlichkeit doch am Ende noch zur Nachgiebig keit bewegen. Ist die niedere Geistlichkeit ihrer Einnahmen in den Reihen der Altkatholiken sicher, so wird sie kaum noch so spröde den Bestrebungen derselben gegenüberstehen. Und was die Priester thun, das werden die Laien unter dem gläubigen katholischen Volke nachahmen. Dazu werden sich nach und nach nun auch politische Erwägungen gesellen, sobald nur einmal die preußische Regierung die Absetzung des Cardinal-Erzbischofs Ledochowski, Primas von Polen, durchgesetzt haben wird. Aus dem im Anfänge darüber er hobenen Geschrei werden sich die unerschrockenen Männer am preußischen Staatsruder, welche in den letzten Jahren den gewaltigsten politischen Stürmen zu trotzen und sie zu besiegen verstanden, nicht viel machen, durch ihre Gleich giltigkeit dagegen ihre Gegner ermüden und solchergestalt die wünschenswerthe Umkehr der Bischöfe zum Gehorsam vorbereiten. Erzbischof Ledochowski ist ein Pole, er ist Primas von Polen, d. h. der erste polnische Geistliche nach altpoluischer Sitte, und wenn ihm nun nachgewiesen werden kann, daß er auch als Pole absichtlichen Ungehorsam gegen die Landesgesetze bewiesen, dann wird er auch nicht nur als Geistlicher, sondern auch als Staatsverbrecher strenger Ahndung unterliegen. Das Sachsen, welches einst vermöge der Bekehrung seiner Fürsten zur katholischen Religion innig dem erzkatholischen Polen verbunden gewesen und freiwillig oder unfreiwillig sein Blut für die Interessen desselben mit verspritzen mußte, besteht heute nicht mehr; aber im „Ka tholischen Kirchenblatt zunächst für Sachsen" besitzt es doch noch ein Organ, welches polnischen und selbst französischen