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„ I»-. - , . , - . — Uoderstcht de» Gevurte» u»d Todesfälle in Ehem- s/Oitz. In der Woche vom 30. bi» mit 36. Dec. v. I. wurden mit Ein- hl»ch von 7 todtgeborencu im Ganze» lOl Kinder (59 Knaben und Mädchen) geboren. Dagegen verstorben iin gleichen Zeiträume ^ 4b männliche und 39 weibliche, zusammen also 84 Personen, ' l dich nur 17 mehr geboren wurde», al» verstorben sind. Unter diesen ' »erstorbene» waren die-inal 57 (oder nicht ganz 70 Procent) »der im Alter bis zu 10 Jahren und zwar 40, welche weniger U 1 Jahr, und 17, welche von 1—lOJahren alt waren. Im Alter Ws» 11—30 Jahren starb leine Person, von 21—30 Jahren 3 und von KO Jahren 10, von 51—70 Jahren 6 und von über 70 Jahren y der Verstorbenen. Die meisten Todesfälle, nämlich 42, entfielen wie immer aus Krämpfe und Krampskrankheite» der Kinder, dann "vlgsen Tnberculose mit 8, Altersschwäche mit 5, Darmkatarrh und ikrrb» mit je 4, Abzehrung der Kinder, Scharlach, Lungenentzündung f M»d Lungenkatarrh mit je 3 Slerbefällen u. s. w. Selbstmorde und lnglücksfälle mit tödlichem Ausgange waren in der Berichlswoch« gm Glücke nicht zu verzeichnen. — Im Stadtkrankenhause fand eine icht unwesentlich« Erniedrigung des Bestandes statt. Von den am 17. Deeember darin verbliebenen 251 Kranke» konnten nämlich bis n 34. December 43 entlasten werden, während 10 verstürben, «sem Gesammtabgange von 53 gegenüber machte sich eine Neuaus- i «ahme von 42 Personen uöthig, so daß der Bestand an Kranken am ^ 34. Deeember um 11 aus 240 fiel. ^ —Gavleuz. Die Abonnenten der frühere» Anzeiger-Aus gabestelle de» Herrn Rob. Be er in Gablenz werden ersucht, sich an ?ei««n der nachbenannten Herren zu wenden: Br annSdo rf, Material- . waarenhandlung, Chemnitz, Oststraßc 53, R. Ruttloff, Material- waarenhandluug, Gablenz, Hauptstraße 66, und R. Polster, Gablenz, Kreherstraße 3. Die letztgenannte» drei Ausgabestellen nehmen sowohl ^Abonnements- als auch Jnserlions-Bestellungr» entgegen. „.. , L iich sI s ch c» L a « deS- A « g e tg er <« h e»«»»»i he r . > Strafkammer-Verhandlungen — Chemnitz. HM. — Ctraskammer 11. — Vors.: Herr Landgcrichtsdirector Jaspis. Hückfallsdiebftahl. Der bereits 4 mal vorbestrafte Bäckergeselle Hermann Emil Bernhard Langer aus Jöhstadt, zuletzt hier, 1872 >tb., stahl am Nachmittage des 3. August d. I. ans einem hiesigen Gasthaus ' ' andern Bäckergesellen de» Winterüberzieher, «in Halstuch und ein „ ntnch, zusammen im Werthe von 16 Mk. SO Pf. Wegen dieses Rück- >-Diebstahlr erhielt er 8 Monate Besäiigniß und 3 Jahre Ehrenrechts- ^efährliche Körperverletzung. Ter schon vorbestraste Lohndiencr Moritz Marti» Matthes aus Weißig bei Großenhain, zuletzt hier, 1853 ,geb.; begann an» Nachmittag des 9. November d. I. in einer hiesige» Schank- wlrthschaft mit einem Gaste Streit, der bald in Thätlichkeiten ansariete. Ter Angeklagte schlug de» Anderen mehrere Male mit einem Deckelbicrglase so s,WNchltg ans den Kops, daß der Getroffene blutend zusarnnreustürzte. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt Mallhes 7 Monate Gefängniß und wurde ; sofort in Hast genommen. Unterschlagung. Der Imal vorbestrafte Maschinenbauer, jetzige Ex. pedicnt Otto Bernhard Ihle aus Halsbrückc bei Freiberg, jetzt hier, hatte im Januar 1890 von einer Händlerin den Anstrag bekomme», einige Granatschmrrcksachen für sie zu vertrödeln- Di« Gegenstände hatten eine» Werth von 55 Mark 50 Pf.; er verkaufte dieselben aber sür nur 30 Mark j «nd behielt de» Erlös gar noch sür sich. Einer weitere» Unterschlagung Machte er sich im Mai v. I. schuldig, indem er eine grünere Partie ihm über gebener Grauatsachen im Werthe von 183 Mark 50 Pf., welche ihm zur Aufbewahrung übcrgcberr worbe» waren, bei einen, hiesigen Pfandleiher ver- ' dte und das erlangte Geld sür sich verwendete. Das Urtheil lautete aus lO her, Ge'äugniß. Unterschlagung. Ter Vurceudiener Albert August Richard ler ans Helmstädt, zuletzt hier, jetzt in der Strafanstalt zu Hoheneck geh-, halte sich wegen Unterschlagung in 97 Fälle» in Höhe von 1120 . zu verantworte». Der Angeklagte war im vorigen Jahre als Diener bei tzm hiesig,» Arzte aiigestellt »nd hatte damals au seinem Herrn schwere ! einfache Diebstähle verübt und ihn dadurch empfindlich geschädigt. Nu» gen noch die erwähnten Unterschlagungen zur Sprache. Er hatte Gelder der angegebenen Zahl von Falle» cincassirt und nnlerfchlagen. Nach Aus- ung des früher ergegarrgeue» Urthcils aus 9 Monate Gesängniß lautrnd „jlrde »»»mehr a»f eine Gesamrntstrase von 2 Jahre» Gesängniß n»d 3 Wahre Ehrerenchtsverlnst erkannt — vck. Eine wichtige Rechtsentscheidurrg. »Darf ich mein Kind, wenn ich selbst ei» principieller Gegner aller patriotischen Feste, wie beispielsweise von Königs Geburtstag und Sedaufcier bin, von der Theilnahme an den diesbez. Schul- fcierlichkeilcn sernhalten?" Diese nicht nur ihevretisch, sondern auch praktisch nicht unwichtige Frage ist jetzt durch gerichtliche Entscheidung der Strafkammer zu Dresden dahin beantwvrtet worden, daß dem betr. Vater ein solches Recht nicht znsteht. Die Ellern möge» zu den bestehenden, allgemein als national und Patriot! ch angesehene» Festen Stellung nehmen, welche sie wollen — keinesfalls aber haben sie das Recht, ihre rein persönliche Ansicht auch als diejenige ihrer Kinder zu involviren. Ans dem Umstande, daß sie etwas für nicht berechtigt ansehe», dürste» sie diesen Standpunkt »icht ohne Weiteres auch als den der unter ihrer Botmäßigkeit Sichenden ausgcben »nd damit das Fernbleiben der Kinder von dem Aktus begründe». Die Kinder stehen vor allem unter den Sch nlge setzen — das ist der Standpunkt, den das Gericht in einem solchen Falle einzu- iiehmen Pflegt, und so ist es auch in Dresden gewesen. Daselbst hatte sich der jetzt in Untersuchung befindliche Buch drucker Ernst Otto Max Hünig, Dissident und zugleich einer der er bittertste» Gegner des Jmpfgcset.es seinerzeit schon deswegen zu ver antworten gehabt, weil er am 23. April v. I. eines seiner Kinder vom Besuche der Schule abhielt, weil in derselben an jenem Tage eine Feier des Geburtstags dcS Königs siaitsand. Gegen ei» ihn zu 10 Mark Geldstrase vcrnrtheilendes schvffcugerichtlichcs Erkenntnis; legte Hünig damals, freilich erfolglos, Berufung ein. Und dasselbe that ersetzt wieder in einem anderen Falle, allerdings »>it demselben un günstige» Crgebniß. Diesmal war er vom Schössengericht zu 15 M. Geldstrafe vcrnrihcilt worden. Anlaß dazu war Folgendes: Am 2. Cepicmbcr fand in der 7. Bezirksschnle eine Erinucrnugs- feicr an die Schlacht von Sedan statt» und an diesem Tage hielt Hünig drei seiner Kinder vom Schnlbcinch zurück. Am nächsten Tage schickte er einfach geschricbene Zettel des Inhaltes mit zur Schule, das; er sich enischulbige, seine Kinder vom Besuch der Schul- sestlichkeit abgehaltc» zu haben. In der Verhandlung vor dem Schössengericht gab der Angeklagte an, er habe seine Kinder nicht vom Besuch der Schule, srndcrn von der Theilnahme an der Schnl- feicrlichkeit abgehalten. Vor der» Gerichtshöfe der Bernsnngsiusianz führte Hünig weiter aus, er sei grundsätzlicher Gegner der Monarchieen, »nd mit seinen politischen Ansichten sei eine Feier des SedantagcS unvereinbar. Im Gesetze siche durchaus nichts, daß Jemand wegen Zurückhaltung seiner Kindcr von einer Schnlsestlichkcit bestraft werde» könne, und er erblicke in seiner Bestrafung ei» eigenmächliges Ein schreiten gegen die Ordnung des Vvlksschnlwesens. Politik müsse a»S der Schule ferngehalte» werden; dies geschehe aber »icht, wenn man in derselbe» eine politische Feier, wie de» Sedantag, begehe. A»S allen diese» Gründe» beantragte Hünig seine Freisprechung. Die Strafkammer verwarf jedoch das Rechtsmittel der Berufung nnter Hinweis darauf, daß die Schulbehörde die Feierlichkeiten ange ordnet habe. Dahingestellt könne cs bleiben, ob man die Zweckmäßig keit hierzu anerkenne oder nicht. Zur Hinterlegung einer Cantion. Nur zu häufig kommt es vor, daß bei Besetzung eines mehr oder weniger verantwortlichen Posten- von dein Anznstellenden als Garantie etwaige», durch seinerseits dem Vorgesetzten entstehenden direkten Schadens «ine Cautivn geleistet werden muß. Nicht nur bei amtlichen, sondern auch bei rein privaten Anstellungen tritt der Fall der CautionSlegung außerordentlich häufig ein, und rS kann keinem Zweifel unterliege», daß sie in der That zur Sicherung des mit einer bisher oft ganz fremde», noch nicht auf ihre Verläßlichkeit geprüften Person arbeitenden Chefs zu Nothwendigkeit wird. Aber wird der Principal durch die Cautivn gesichert, so muß auch der Cautionslegende gesichert bleiben, d. h. er darf nicht um die Cautivn kommen. Nur zu häufig wird in den betheiligtc» Kreise» die Caulion als ein unveräußerliches, meist auch unverzinsliches Depot, als Pfand (eowmoäntuw) angesehen, und man ist nur zu leicht geneigt, in einer geschäftlichen Verwerthung. überhaupt in einer Lebensbethätigung der Cautivn seitens de» augenblicklichen Besitzers eine Unterschlagung zu erblicke». Daß die- rechtlich nicht immer begründet ist, daß viel mehr diese Ansicht nur in einem Specialfall zntrifst, keineswegs aber generelle Berechtigung hat, ist jetzt durch ein Reichsgcrichtserkenntniß klar ausgesprochen worden. Wird nämlich als Cautivn vom Cautionsbesteller baares Geld unverschlossen, »»versiegelt oder mit Ausschluß sonstiger, die gegebene» einzelnen Geldstücke als SpecieS sichernde» Maßnahmen dem Cautivnsempfänger hingezählt, und gelangt dabei die Absicht dcS Bestellers, daß der Empfänger nicht über da» Geld beliebig verfügen dürfe, nicht zum Ausdruck, so geht, »ach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 31. Sep tember 189l» im Gebiete des gemeinen Rechts das Geld in das Eigeiilhnm des Empfängers über, und dieser begeht durch die Verwendung des Geldes in seinem Nutze» keine Un terschlagnng. — Der Dircclor einer Versicherungsgesellschaft halte von dem ange- stelllen Cassircr der Gesellschaft anläßlich der erfolgten Anstellung 300 Mark baar als dessen Dienstcantion empfangen und diesen Betrag angeblich zur Organisation der Gesellschaft verwendet »nd verbraucht. Er wurde Wege» Unterschlagung aus 8 246 N.-St.-G.-B. von der Strafkammer vernrtheilt, indem diese den Einwaud des Angeklagten, daß das Geld ihm zur freie» Verfügung übergeben und vvil ihm verzinst wo den sei, sür bedeutungslos erachtete. Auf die Revision dcS Angeklagten hob indcß das Reichsgericht das Urtheil der Strafkammer auf, indem es begründet ansführte: »Bei Ent scheidung der Frage, ob der Angeklagte eine sremde Sache, und ob er sie sich widerrechtlich angeeignet habe, sind die einschlagenden Grund sätze des Civilrechts, hier des gemeinen Rechts, maßgebend. Ist das als Faustpfand hingegebene Geld unverschlossen, unversiegelt oder mit Ausschluß sonstiger, die gegebenen einzelnen Geldstücke als Species sichernden Maßnahme» dem Psaudglänbiger hingezahlt und cinge- händigt worden, so ist im Zweifel davon auszugehe», daß eS Wille des Pfandbestellers und des Pfandgläubigers gewesen, daß die cantiionsweisc gezahlten Geldstücke in das Eigenthnm desPsand- »ehmers übergehen, »nd der Letztere mir verpflichtet sein solle, nach Erlösche» seines Pfandrechts event. eine gleich große Geldsumme zrirückznzahle». Tas erste Urtheil hat aber keine Thalsachc» fest gestellt, denen zusolge dir Befngniß de» Angeklagten, über die cantivns- weise gezahlten Geldsummen beliebig zn verfügen» nach dem kund- gegebcne» Wille» der Pfandbesteller für ausgeschlossen würde gelten müssen. Die nicht zum Ausdruck gebrachte Willcnsabsicht der Pfandbesteller muß selbstverständlich rechtlich ohne Bedeutung bleiben." H e u e r al« Al nzet ger) Nr. 3. — 5. Januar 1SSH - heit bald k» dieser, bald In jener Schicht der Bevölkerung ausschäumt. Ein Augenzeuge über das Ende Gravenreuth's. Prcmicrlieulenant v. Stellen ist aus Kamerun, wo er an der Seite des Hanptmanns v. Grcwciirenth die Expedition gegen die Bnea mitmachte, zur Wiederherstellung seiner durch eine Verwundung angegriffenen Gesundheit in München eingetroffen. Einige Streif schüsse, welche dieser Offirier bei der unglücklichen Expedition erhielt, haben keine weiteren Folgen gehabt. Dagegen wurde ihm durch einen Schuß am rechten Arme eine schwere Verwundung verursacht. Der Patient trägt den Arm in einem Gipsverband, lieber Gravenreuths Tod erzählt Herr v. Stetten Folgendes: Von Victoria »ach Bnea ist eine ziemlich weite Strecke. Die Expedition kam daher am ersten Tage nur bis Bnana, ungefähr halbwegs. Die Bewohner waren sehr friedlich. Am nächsten Tage ging die Expedition weiter. Am Nachmittage erblickte man da »nd dort Verhaue und ansgehauene Hinterhalte; auch Bäume hatten die Bueas nmgelegt. Die Expedition merkte daher sofort, wie die Sache stand. Van einem große» freien Platz aus sah man dann auch die Boma, d. i. die befestigte Stavtfenz. Hauptman» Frhr. vo» Gravenrcnth ließ sofort die Fahne schwenken und wollte nochmals friedlich verhandeln. Ans ungefähr 150 Meter Entfernung gaben aber die Feinde die erste Salve ab. Da ließ v. Gravenrenth das Maximgcschntz kommen und rief Leutnant v. Stetten a» das Geschütz vor, da es grundsätzlich nur vo» deutscher Mannschaft bedient werden sollte. Wie v. Stetten hinkam, fnnctivnirte das Geschütz »icht, denn trotz aller Versuche ging es »icht los. Während der vergeblichen Bemühungen erhielt v. Stetten einen Prellschuß, Do. Richter drei Schüsse. Die fast ganz zusainmengeschossene Maximknnone wurde »nn in einen Busch getragen und dort wurden weitere Versuche mit ihr gemacht. In diesem Augenblick stürmte von Gravenrenth trotz des heftigen FeucrS der Feinde vor. Aber nur drei Schwarze folgten, alle Anderen bliebe» zurück. Einer der Tapferen der Schntztruppe erhielt sofort eine» Schuß durch de» Kopf und blieb todt. Die anderen Zwei erhielte» Schüsse durch die Wange» und i» den Kopf. Da das Maximgcschntz durchaus »icht gesechtstüchlig zn machen war, verließ es Lieutenant von Stetten, eilte zn seiner Compagnie »nd griff den Feind von der Flanke an, ein Manöver, das durch einen Snmps erschwert wurde. Unterdessen ging von Gravenrenth nochmals vor mit »nr zwölf Schwarzen. Fünfzehn Schritt vor der Boma erhielt der Mulhige drei Schüsse in das Herz. Er sank todt hin, ohne noch ein Wort sprechen zu können. Gravenrenth war tollkühn. Er glaubte, er reiße durch sei» Beispiel die Anderen mit fort. Am Abend zuvor sagte er noch zu seinem Kameraden: „Stetten, wenn es morgen knallt, ist es mein 57, Gefecht " Die Wilde» schossen sehr gut. Nach dem Tode Gravenreuths stellte v. Stetten seine Leute auf und übernahm das Commcmdo Das Go fecht hatte von 4 bis 6 Uhr gewährt. Die Todten, ii» Ganzen vier, brachte man in das Missionshaus; dort wurden Wachen ausgestellt, und die Truppe richtete sich sür die Nacht ein. Am nächsten Tage unternahm v. Stetten die Zerstörung des OrteS. Beim letzten Cvmplexc erst wurde Leutnant v. Stetten durch den Schuß in de» rechten Arm verwundet. Infolgedessen übernahm Lentnant v Volckamer das Cominando. Der König der Bneas, dessen Haus bo kränzt war, ist bei der Zerstörung gefallen. Nachdem das Zerstörung? werk vollendet war, blieb die Expedition »och einen Tag zur Er holnng da und trat dann unter ungeheuren Strapazen den Rück weg an. Ein« k» allgemeine Unsicherheit der Lage jedoch wie gegenwärtig ist auch in Rußland nicht dagewescn. Von allen Ecken und Ende» des weilen Reich» treffen Nachrichten über Verschwörungen und Verhaf tungen ein, so neuerdings solche au» JekaterinoSlaw, Lublin und Tschitoniw. Ueberall wurden auch Frauen verhaftet und es wird bereit» von administrativer Verschickung »ach Sachalin« gesprochen. In Folge der Mißbräuche bei der Vcrtheilung von Nothslaiids« spenden werden eigene kaiserliche Eommissare in die Hungerbezirke entsendet, die direct an die Cabinelskanzlri berichten sollen und mehrere» Gouverneuren droht Absetzung. Sogar bi» Pari- erstreckt sich die Furcht vor Gewaltthatcn und dieser Tage Nacht- wurde die Polizei alarmirt, weil angeblich beabsichtigt war, die russische Bot schaft in die Lust zn sprengen. Es fanden Verhaftungen von Leuten statt, welche mit de» bezeichneten Kategorien von Verschwörer» in Verbindung stehen. Selbst das grundlose Auftauchen solcher Alarm- Nachrichten beweist nur, was man von der allgemeinen Unzufrieden, heit in Rußland als möglich erachtet und die in Moskau init Be schlag belegten nihilistischen Proklamationen sind ganz geeignet, Be unruhigung hervorzurufen. Freilich ist der Inhalt derselben, den selbst die russische Presse nicht ganz verschweigt, nicht mehr in jenen Phrasen früherer Jahre abgefaßt, da- Predige» des allgemeinen Umsturzes ist der Mäßigung gewichen. Wen» nun dann so nebenbei, wie bei der Aushebung der geheimen Druckerei in Moskau gemeldet wird, daß außer zahlreichen Studenten auch zwei Damen, die Gattin »nd die Tochter eines höheren Ofsicicr-, verhaftet wurde», so giebt diese Erscheinung zum Denken Anlaß. Und jene Bauern im Sa mara« Gouvernement, welche erklärte», der Zar müsse sie erhalte» und wenn er dies nicht thue, wähle man einen anderen, geben ganz »nbewnßt einem Gedanken Ausdruck, der sich in anderer Forni in den geheimen Druckschriften wiedersindet. Es gährt unheimlich i>» heiligen Rußland, und jeder Tag liefert neue Beweise hierfür. Man versucht zwar die Unzufriedenheit auf die Deutschen abzulenke», lange aber wird ein solches Treiben nicht Vorhalte», die gebildeten Klaffe» wisse», wo der Kern alles Uebels sitzt. Gottesdienste. Am Eplpyaniaüfcst, Mittwoch, dcn 6. Januar: St. Marcns-Gemeittder Bormitt gs 9 Uhr predigt Herr Pastor Colditz über Röm. 10, 14-18. Musik vor der Predigt: Motette: „Freuet Euch allesammt in dem Herrn" von D. H- Eag-4 » capolla. Nach der Predigt Beichte und Commnnion. Herr Tiacomis Enderlein- Abends 6 Uhr predigt Herr Diacouns Enderlein. St. Nicolaikircher Früh 9 Uhr predigt Herr Diaconns Michael. Musik: „Hoch th»t Euch auf" von Gluck a oaxoll». Nach der Predigt Beichte und Commiinio». Beichtrcde: Herr HilsS- gcistticher Hä »et- Collecte zun» Besten der Heidenmission. Der Abeiidgvitcsoienst fällt wegen des in der St-Panlikirche stattfiudcuden MlssionssesteS aus. Parochie Altendorf: Früh Va9 Uhr Beichte. Früh 9 Uhr Predigigotlesdienst mit Coniminiion. Einsammlung der Missivnscollecte. Parochie Anerbach r Früh V-9 Uhr Beichte. Früh 9 Uhr Piedigtgotlcsdienst mit heil. Abendmahl. Parochie Burkhardtsdorfr Vormittags Predigt über Jes. 55, 3—5. Nachmittags Betstunde. Abends 6 Uhr Missioirs-Bibelstunde in der Schule (Matth. 7, 13. 14. Parochie Dittersdorf» Vormittags 9 Uhr Predigigottcsdicnst mit heil Commiinio». Text: Jes. 55, 3—5. Nachmittags V-2 Uhr Missionsstunde. Abends 7 Uhr Abendgoitesdienst. Parochie Einsiedel mit Erfenschlag: Vormittags V-9 Uhr Beichte. Vormittags 9 Uhr Predigigotlesdienst und Abendmahl. MissiouScollccte. Nachmittags 2 Uhr Missionsstnnde. Parochie Gablenz: Früh 9 Uhr Gottesdienst mit Beichte und Communioir. Predigt und Beichtrede: Herr Hilssgeistlicher Müller. Abends 6 Uhr Gottesdienst. Predigt: Herr Pastor Seidel. Parochie Nenkirchenr Früh Va9 Uhr Beichte. Herr Diaconns Neu« kirchner. Früh 9 Uhr Predigtgottesdienst. Herr ?. Wuth. Parochie Schönan-Neustadt r Früh 9 Uhr Predigtgo tesdienst. College sür die Heidenmission. Parochie WittgenSdorfr Vormittags V-9 Uhr Beichte. Vormittags 9 Uhr PrcdigtgoNsdlenst. Collecte für die Heidenmission. -ne - Kirchennachrichten. Wittgensdorf. Ans den Kirchenaachrichten der Parochie Wittgensdorf Mit Mnrsch nitz ist vom Jahre 1891 Folgendes zn berichten: Geboren wurden im verflossenen Jahre 251 Kiuder, und zwar 125 Knabe» und 129 Mädchen, darunter tl todtgeborene, 32 »»eheliche Kinder und 2 Zwillingspaare. Im Vorjahre gab cs 219 Geburten, vor 10 Jahren 218, vor 20 Jahren 164, vor 50 Jahre» 112, vor 100 Jahre» 55 und vor 200 Jahren 23. Drannnge» fanden im Jahre 1891 44 statt, während im Vorjahre 51, vor 10 Jahre» 37, vor 20 Jahren 41, vor 50 Jahren 14, vor 100 Jahren ebenfalls >4 und vor 200 Jahren 6 registrirt waren. Gestorben sind 1891 198 Personen, und zwar 106 männliche und 92 weibliche, darunter 52 Erwachsene »nd 146 Kinder, wobei 16 Schulkinder. Im Vorjahre starben 187, vor 10 Jahren 152, vor 20 Jahren 143, vor 50 Jahren 81, vor 100 Jahren 49 und vor 200 Jahren 10 Personen. Communicante» zählte die Parochie im letzten Jahre 1519, im Vor jahre 1527, vor 10 Jahre» 1705, vor 50 Jahren 1828, vor 100 Jahren 2438 und vor 200 Jahren 2503. Russische Zustände. Meldungen über Verschwörungen in Rußland Reiz der Neuheit verloren. Man ist gewöhn^ daß chen fast den Unzufrleden- EtgttdeSamts-Rachrichtet». Glösa. Im Jahre 189l sind zur Anmeldung gekommen: 373 Geburten, darunter 46 uneheliche, 53 Geburten mehr al- 1890, 46 Eheschließungen, SSV Sterbefällt, darnutcr 17 Todtgebnrten, 44 Sterbefälle weniger als 1890. Die Anmeldungen verweilen sich auf die Ortschaften: Borna: 154 Geburten; 82 männliche, 72 weibliche, darunter 17 Itueheliche, 14 Eheschließungen, 97 Sterbesälle, 51 männl., 46 weibl-, darunter 6 Todtgeünrte». Fnrth: 129 Geburten, 68 »tänuliche, 61 weibliche, darunter 19 nnehellche, 16 Eheschließungen, 40 Sterbefälle, 19 männl., 21 weibl., darunter 4 Todtgebnrten, Heinersdorf: 12 Gebnrte», 7 männliche, 5 weibliche, darunter 3 uneheliche, 2 Eheschließungen, 10 Sterbesälle, 3 männl., 7 weibl., darunter 3 Todtgebnrten. Glösa: 6g Gebnrtc», 33 männliche, 36 weibliche, darunter 6 uneheliche, 11 Eheschließungen, 40 Sterbesälle, 19 männliche, 21 weibliche, darunter 4 Todtgebnrten, Draisdorf: 9 Geburten, 5 männliche, 4 weibliche, darunter 1 uneheliche, 2 Eheschließungen, 6 Sterbesälle, 5 männliche, 1 weiblicher, von answärts: 1 Eheschließung. Verleger Alexander Wiede, lFür »icht erbeten« Zusendungen sind Verlag rurd Redaktion nicht verbindlich^ ter rasch hilft, Hilst doppelt. 8 DicS kan» man mit Recht'vo» den bekannten Apotheker W. Boß'sche» Katarrhpillen sagen. Oft gelingt eS diesem ausgezeichneten Präparat- schön »ach wenigen Stunden den Katarrh zu beseitigen. 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