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Großenhainer UntcrhMuW- L Anzkigeblatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zu Großenhain und Radeburg. Redaction, Druck und Berlag von Herrmann Starke in Großenhain. 26. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Abonnement vierteljährlich l Mark. Donnerstag den 28. Februar. Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste Nummer angenommen. 1878. Auf dem den Consumverein „zum Baum" in Großenhain betreffenden Fol. 147 des hiesigen Handelsregisters ist heute verlautbart worden, daß als Vorstandsmitglied Herr Gottlob Friedrich Jäger in Großenhain ausgeschieden und dafür Herr Friedrich Carl Gutmann daselbst eingetreten ist. Großenhain, am 25. Februar 1878. Das Königliche GerichtSamt. Schröder. S. Bekanntmachung. Im Gasthose zu Gohrisch sollen Montag, den 11. und Dienstag, den 12. Mär; 1878, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Fornpl-oducte, als: Montag, den 11. März n. e., ca. 1500 Raummeter Waldstreu, im Kiengehau und in der Fichtenberger Haide, „ 250 Langhaufen, auf der Nustel, Dienstag, den 12. Mär; u. e., ca. 1500 Raummeter Waldftreu, im Kiengehau und in csr Fichtenberger Haide, „ 250 Langhaufen, auf der Rustel, einzeln und partieenweise gegen soforti ge B eza h lun g und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Forstproducte vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Gohrisch, den 20. Februar 1878. Michae!. Roch. Bekanntmachung. Im Gasthose zum Auer sollen Freitag, den 13. und Sonnabend, den 1b. Mär; 1878, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Forstproducte, als: Freitag, den 15. März r». e. 2 Stück birkene Stämme, von 17 und 27 Centim. Miltenstärke, in Abteilung 34, 1031 „ kieferne „ „ 11 bis 31 „ „ in den Abheilungen 9, 34 und 59, davon dürften zu Plumpenröhren ;u verwenden sein Nr. 1459, 1534, 1544, 1566, 1761, 1810 und 1813 in Abtheilung 9, 17 „ buchene Klötzer, von 17 bis 29 Centim. oberer Starke und 1,4 bis 4 Meter Länge, in Abtheilung 9, 12 „ erlene Klötzer, von 16 bis 31 Centim. „ „ „ 4,5 Meter Länge, in Abtheilung 34, 1230 „ kieferne Klötzer, von 12 bis 44 „ „ „ „ 3,4 und 4,5 Mtr. Länge, in den Abtheilungen 9, 34 und 59, 175 „ kieferne Derbstangen, von 12 bis 15 Centim. unterer Stärke, in den Ab theilungen 9 und 59, 5 Raummeter kieferne Nutzscheite, zu 1 Meter Scheitlänge, in Abtheilung 57, Sonnabend, den LV. März a. c. 23 Raummeter erlene Brennscheite, , 311 „ kieferne „ t 23 „ erlene Rollen, I ^,»0 W-ll-nhEr" buchene« Reisig, ^eu Abcheiluugen « und öS, 5 „ erlenes „ ! 139,90 „ kiefernes „ s 90 Raummeter kieferne Stöcke, 8 ki-s-rne Lunghous-u, I CI., i Mch-llung zz, ,, ,, n. „ 76 Raummeter Bodenstreu, in Abtheilung 59 einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Forstproducte vorher besehen will, hat sich an den mit unterzeichneten Revierverwalter zu Kretern zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwattung Kreier», den 19. Februar 1878. Michael. Schulze. Für die zum Nachlasse des Hausbesitzers Johann Gottfried Müller in Großdobritz gehörigen Grundstücke in dasiger Flur, welche aus der noch schwebenden Grundstücken- zusammenlegung für die bisher mit den Nummern 619a, 6191), 225, 658, 956, 230 und 528 des Flurbuchs für genannten Ort bezeichneten Parcellen mit den auf Parcelle 619I> erbauten zwei Gebäuden dem Besitzer überwiesen worden sind, ist ein Gebot von 4050 M. erlangt worden. Auf Antrag der Erben des Besitzers ist, der betheiligten Unmündigen halber, vorerst die Abhaltung eines MehrbietungstermineS beschlossen, hierzu aber der 4. März 1878 anberaumt worden. Kauflustige werden daher geladen, gedachten Tags bis Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit, soweit nöthig, sich aus zuweisen, ihre Mehrgebote zu thun, und eventuell der Abschließung des Kaufes sich zu gewärtigen. Meißen, den 12. Februar 1878. Das Königliche Gerichtsamt. Caspari. Sch. Bekanntmachung. Wegen der Amtseinweisung des Herrn Bürgermeister Hinkel bleiben Montag den 4. März 1878 sämmtliche Expeditionen des Stabtgemeinderaths, der Stadt- und Sparcasse und des Standesamts geschlossen. Radeburg, am 25. Februar 1878. Der Stadtgemeinderath. In Vertretung: Krancher. All die Velvohner -er Stadt Radeburg. Meine werthgeschätzten Mitbürger! Mit dem heutigen Tage habe ich das Amt verlassen, welches mich vor drei Jahren acht Monaten an die Spitze Ihrer kommunal- Verwaltung stellte. In der Zeit meiner amtlichen Thätigkeit, sowie bei meinem Abschiede sind mir sowohl von dem geehrten Stadtgemeinderathe als von schätzbaren Corporationen, sowie von so vielen meiner lieben Mitbürger und den städtischen Beamten so vielfache Beweise der Liebe und Achtung zu Theil geworden, daß ich nur mit den Gefühlen auf richtiger Freundschaft und innigster Dankbarkeit von Ihnen scheiden kann. Bewahren Sie mir, so bitte ich, diese Gesinnungen des Wohlwollens auch für meine weiteren Lebenstage, wie ich das Anoenken an die Stadt Radeburg stets in Ehren halten werde. Großenhain, am 26. Februar 1878. Stadtrath des. Vogel. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen Sonnabend, den SV. Mär; 1878, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere ausbereitete Hölzer, als: 264 Stück weiche Stämme, von 13 bis 22 Centimeter Mittenstärke, 1 §97 23 29 ; ' ,/ ,, ,, ,, ,/ ,, /, 1 eichenes Klotz, von 89 Centim. Mittenstärke und 4 Meter Länge, 2 Stück buchene Klötzer, von 36 und 52 Centim. oberer Stärke und 2 Meter Länge, 2016 „ weiche Klötzer von 13 bis 55 Centim. oberer Stärke und 4,5 Meter Länge, 4 Raummeter eichene Nutzscheite, 9 „ buchene Grennscheite, 7 „ eichene „ 80 „ weiche „ 55 „ „ Brenndmppel, 181 Wellenhundert weiches Reisig, 0,5 ,, buchenes „ einzeln und partieenweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschlag Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg u. König!. Revierverwattung Würschnitz, den 15. Februar 1878. Michael. Werner. zu leistende auf dem Holzschlage in Abtheilung 33, Die Polen in .Oesterreich. „Noch ist Polen nicht verloren" — tönt es heute noch fort in jenen zerrissenen Landen, welche einst das Reich der polnischen Nation bildeten. Der Unglückliche hat ein langes Gedächtniß und was er fühlt, das muß nach seiner Mei nung die ganze Welt fühlen. So denken auch die Polen; denn, obgleich drei Generationen ins Grab gesunken, seit ihr Staat aus der Reihe der Staaten ausgelöscht ist, die Welt ringsum sich geändert hat und neue Gestaltungen aufgetreten sind, sie hoffen fort auf den Tag der Auf erstehung ihres Reiches. Ein erneutes Zeugniß hiervon legten dieser Tage die polnischen Mitglieder des österreichischen Abgeordnetenhauses ab, indem sie folgende Interpellation einbrachten: 1) Hat die Regierung Kenntniß von den durch russische Militärcommandanten in der Türkei an Polen verübten Mordthaten, und in bejahendem Falle: hat die Re gierung es für angezeigt gefunden, gegen derartige Verletzungen des öffentlichen Gewissens und der Satzungen des Völkerrechts ihre Stimme zu erheben? 2) Glaubt die Regierung in die Lage kommen zu können, auf dem in Aussicht genommenen Congresse dahin zu wirken, daß neben der Lage der Christen in der Türkei auch das Loos der unter russischer Herrschaft i lebenden Polen durch die europäischen Mächte er wogen und berücksichtigt werde? Die Motivirung dieser Interpellation ist nicht ungeschickt ! entworfen. Wenn die Christen im Orient eines mensch- ' licheren Looses für würdig erachtet werden, wenn sür sie der Tag der Befreiung aus der Macht der Knechtschaft und Unterdrückung heranbrechen soll, warum nicht auch für die Polen im Norden? Wenn die österreichische Monarchie ! für die Christen im Orient eintritt, warum nicht auch für die polnischen Katholiken im Norden? Die Interpellation beruft sich auf allgemeine Principien, auf das Recht der Verträge, um zu der fraglichen Aufforderung zu gelangen, daß die österreichische Regierung auf dem bevorstehenden Congresse das Loos der unter russischer Herrschaft lebenden Polin der Erwägung und Berücksichtigung der Mächte anheimgebe. Sie gedenkt ferner auch der Thatsache, daß die Russen bei ihrem Vordringen in der Türkei dort an- getrosiene Polen hingerichtet haben, unter denen sich auch österreichische Unterthanen befanden und richtet an die Re gierung die Frage, ob sie gegen derartige Verletzungen des öffentlichen Gewissens ihre Stimme erheben werde? So oft der politische Horizont Europas von Wolken überzogen wird, die auf einen großen Sturm deuten; so oft ein Krieg zwischen europäischen Staaten ausbricht, der all gemeine Dimensionen anzunehmen droht; so oft eine revolutionäre Erhebung der Völker die Regierungen um-