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s» ich up ?i rkt. !>8irt6 u als deren inäen 8icch des 1^. 'scheu )and, und rissen rchlet, )errn ohlen vier- chütz Großenhainer UMH altmgs- und AMgedlaü Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. ISS« I II Dienstag, den 5. December Abonnement: Vierteljährlich 1 Mark. Insecakenannahme: Bis Tag- vorher spitestenN früh 9 Uhr. Erscheinen: Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend «it Ausschluß der Feiertage. gnserlionsbekäge von auswärts werden dm- Postvorschuß erhoben. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschast, sowie der Königl. Gerichtsamter und Stadtrathe zu Großenhain und Radeburg Verordnung an sämmtliche Gemeindeobrigkeiten und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betr. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der 10. Januar 1877 festgesetzt worden ist, ergeht an alle Gemeindeobrigkeiten — als welche in den Städten, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, in Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, der Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaft zu betrachten ist — und an alle Gemeindevorstände hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auslegung der Wahllisten zu verschreiten und damit spätestens den 8. December 187V zu beginnen, auch deshalb die in § 2 des zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 3l. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870. erlassenen Reglements (Bundesgesetzblatt für das Jahr 1870 S. 275) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Ferner werden alle bei Leitung des Wahlgeschäfts betheiligtcn Gemeindeobrigkeiten, Gemeindevor- stände und Wahlvorsteher auf die genaueste Beobachtung der in dem Wahlgesetze vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt für das Jahr 1869 Seite 145) und dem ungezogenen Reglement vom 28. Mai 1870 enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 9 deS Wahlgesetzes die Function der Vorsteher, Beisitzer und Protokollführer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken uud der Beisitzer bei der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Dresden, am 1. December 1876. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Nachdem zu Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der LV. Januar 1877 festgesetzt worden ist, so ergeht in Gemäßheit erlassener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern an alle Gemeinde-Vorstände hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks andurch Anweisung die Wahllisten sofort und spätestens den 8. dieses Monats auszulegen, auch daß und wo diese Auslegung erfolgt unter Verweis auf § 3 des Reglements vom 28. Mai 1870 — Bundes-Gesetzblatt von 1870 S. 275 — gleichzeitig in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Großenhain, am 4. December 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Das Königliche Ministerium des Innern hat in Verfolg eines von dem Landes- Medicinalcollegium erstatteten Vortrags befunden, daß das Publicum vor der Verwen dung von mit arsenikhaltigem Grün gefärbter Gaze zu Utensilien, welche, wie z. B. Speiseglocken und Fliegenschränke, zur Aufbewahrung und Lagerung von Nahrungsmitteln bestimmt sind, sowie vor dem Gebrauche von aus solcher Gaze hergestellten dergleichen Utensilien gewarnt werde. In Gemäßheit ergangener Generalverordnung wird diese Warnung hierdurch be kannt gemacht. Großenhain, am 23. November 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Fritzsche. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Gemeinde vorstände angewiesen, von den in die Gemeinde neu einziehenden Personen bei ihrer An meldung nach dem Melderegulativ vom 28. August 1875 auch die Angabe der Confession zu verlangen und dem Pfarrer der Parochie aüvierteljährlich davon Mittheilung zu machen. Großenhain, am 23. November 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Fritzsche. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft macht andurch bekannt, daß Herr Schänkgutsbesitzer Gottlieb Gärtner zu Freitelsdorf zum Vorstand der Genossenschaft Dobrabach-Verband II zu Cunnersdorf und Herr Gartennahrungsbesitzer Gottfried Eichler zu Cunnersdorf zum Stellvertreter desselben gewählt worden sind. Großenhain, am 1. December 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Nachdem der Rittergutspachter Herr Herrmann Kretzschmar in Coselitz als Standesbeamter des Standesamtsbezirks Coselitz am heutigen Tage in Pflicht genommen worden ist, so wird dies hiermit zur öffentlicben Kenntniß gebracht. Großenhain, am 25. November 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Bekanntmachung. Die am I. December d. I. fälligen Listen über Personal- und Gehaltsverände- rnngen sind bis spätestens «Ivi» LS. ILvvv»»»1>v» I. «U. von den Schulvorständen, die Listen über die konfessionellen Verhältnisse — Formulare und 6 — KI« TL. IVvvvi»»I»vv von den Lehrern einzureichen. Großenhain, den 4. December 1876. Der Königliche Bezirksschulinspector. Wigand. Der hinter dem Bäckergesellen Friedrich August Böhmer aus Ebersbach unter dem 9. August 1876 erlassene Steckbrief hat sich erledigt. Großenhain, am 1. December 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Pd. Bekanntmachung, -ie Reichstagswahl betreffend. Die für die vier Wahlbezirke hiesiger Stadt aufgestellten Wahllisten liegen vom 7. December Morgens 8 Uhr ab während der Geschäftsstunden, Sonntag, den 16. December, aber von Vormittags 10—12 Uhr an Rathsstelle zur Einsicht nahme aus. Etwaige Widersprüche gegen die Listen sind bis zum 14. December (mit eingerechnet) Abend 6 Uhr beim unterzeichneten Rathe anzubringen. Am 28. December werden Abend 6 Uhr die Listen geschlossen. Großenhain, am 4. December 1876. Der Rath. Ludwig - Wolf. Kth. Concurseröffnung. Zu dem Vermögen des Herrn Rittergutsbesitzer Friedrich Wilhelm Freyer in Tauscha ist am 26. dieses Monats vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgesordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 15. Januar 1877 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, Herrn Advocat vr. Rudolph in Dresden, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 22. März 1877 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über an dere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 9. Mai 1877 Vormittags 12 Uhr als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 15 Mk. —- Strafe zur Annahme künftiger Zu fertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Radeburg, am 30. November 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Belzing. Vorladung. Der Böttcher Friedrich Großmann aus Seifersdorf bei Radeberg, zuletzt in Arbeit in Weinböhla und seit dem 31. October d. I. auf der Reise, um Erwerb zu suchen, ist hier wegen Ermittelung des Unterstützungswohnsitzes seiner Kinder über seine Personal-, Familien- und Aufenthaltsverhältnisse abzuhören. „ Genannter Großmann wird daher geladen, zu diesem Behufs binnen 14 Tagen au hiesiger Rathsstelle zu erscheinen; auch werden alle Behörden gebeten, den pp. Großmann auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und über seinen Aufenthalt kurze Nachricht anher zu geben. Radeburg, am 2. December 1876. Der Stadtrath. Vogel, Bürgermstr. Bekanntmachrmg. Die Servisgelder auf die Monate Juli, August und September 1876 sollen künftige Mittwoch, als den 6. December 1876, von Nachmittags 3 bis 6 Uhr ausgezahlt werden. Die Ouartierwirthe wollen sich zur Empfangnahme dieser Gelder innerhalb gedachter Zeit an Stadthauptcassen-Expeditionsstelle einfinden. Großenhain, am 2. December 1876. Die Serviscassen - Verwaltung. Grün, Cassirer. Schwarze, Contr. Politische Weltschau. Der deutsche Reichstag beschäftigte sich vorige Woche ausschließlich und in täglichen Sitzungen mit der zweiten Lesung der neuen Justizgesetze. Die zweite Lesung! Es kann nur als eine vortreffliche Einrichtung bezeichnet werden, wenn Parlamente, die nicht aus zwei Kammern bestehen, mehrere Lesungen d. h. Berathungen der Gesetzentwürfe vornehmen. Die erste Lesung ist viel unbefangener, frischer I und freier, wenn man weiß, daß die zu fassenden Beschlüsse ! keine endgültigen sind, daß man vielmehr in einer zweiten Lesung etwaige Fehler verbessern, etwaige Lücken ausfüllen, etwaige Unebenheiten beseitigen kann, daß überdies zwischen der ersten und zweiten Lesung noch Zeit gegeben ist, um mit den übrigen Parteien oder mit der Regierung über etwaige Compromisse zu unterhandeln. Der Reichstag ist in der glücklichen Lage, diese vortreffliche Einrichtung zu besitzen. Dem Namen nach kennt er sogar drei Lesungen, aber die erste ist bekanntlich nichts weiter als eine General debatte und erst die zweite Lesung ist materiell die erste, deren Ergebnisse später in der dritten Lesung revidirt, corrigirt und geglättet werden. Die doppelte Lesung hat aber im Reichstage noch einen anderen sehr wichtigen Vor theil. Der BundeSrath hat den Grundsatz, über bloße Commissionsanträge keine definitiven Beschlüsse zu fassen. Er bekämpft zwar die ihm ungeignet scheinenden Anträge, aber er erklärt sie nicht für unannehmbar. Erst nachdem