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am am am 281 Rollen, Parzelle „Golk", Parzelle „Dieraer Hölzchen", den 6. April ». v. Centim. Mittenstärke, Klötzer, Raumcubikmeter kieferne Neste, Stück kieferne Stämme, Centim. Mittenstärke, Parzelle „Golk", von Klötzer, partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende und Litt. Pechmann«. Michael. Liebscher. am am am 417 18 6 5 Parzelle „Dieraer Hölzchen", 'sch en. Parzelle „Gäver- nitzer Haide ", 70 90 2 29 12 2 219 1 1 60 kieferne Langhaufen, von 5—8 Meter Länge, Raumcubikmeter kieferne Neste, 20—22 16-22 23-29 23-29 30-45 von 16—22 „ 23—29 „ 16—22 „ 23—29 „ 30-36 3 19 8 8 5 einzeln „ „ Scheite, „ „ Rollen, Wellenhundert kiefernes Reißig, Frage einer Ueberlassung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn an den Staat. Die Organe der Gesellschaft haben sich dem Ministerium gegenüber dahin erklärt: daß sie als geeignete Grundlage für einen Ankauf der Leipzig-Dresdner Bahn durch den Staat nur einen Umtausch der Actien gegen eine Rente von 30 Mark in einer Form, welche dem Empfänger einen Courswerth von etwa 700 Mark sichert, betrachten können und bereit seien, der Generalversammlung eine der artige Abfindung als nicht unannehmbar zu bezeichnen. Auf der Haltestelle Langebrück an der schlesischen Bahn wurden am Vormittag des 19. März zwei junge Männer, ein Dresdner Fleischermeister und sein Gehilfe, infolge eigener Unvorsichtigkeit von einer Locomotive überfahren und als bald getödtet. Ein schreckliches Ereigniß, ein Doppelmord, wird au- Leipzig gemeldet. Ein dasiger 20jähriger Handlungscommis hat am 18. März zuerst seine Geliebte und dann sich selbst im Hinteren Theile des Rosenthales erschossen. Man fand Erstere in sitzender Stellung, den Kopf an ein Strauchwerk Reihenfolge von Adelsdorf bis Hohendorf, sowie Kalkreuth und Kleinraschütz, 7. April für Kleinthiemig, Kleintrebnitz, Kmehlen, Kolkwitz, Kottewitz, Krauschütz, Krautznitz bis mit Vuersa, 8. April für Raden bis Zschiesche«, LV. April für den Stadtbezirk Großenhain, 11 April für den Stadtbezirk und die Landgemeinden des Gerichtsamtsbezirks Radeburg, Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Golk zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Jorstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltung Gott, am 13. März 1876. gu beantragen. Gesuche von Reservisten, Landwehrleuten und Ersatzreservisten um Zurück stellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhält nisse sind vor Beginn des Mustergeschäfts bei dem betreffenden Stadtrqthe oder Gemeinde vorstande anzubringen, von letzteren hierher einzureichen, — wobei ZZ 17 und 18 der Control - Ordnung zu beachten sind —, werden hierauf am 11. April von der verstärkten «Ersatz-Commission der Beschlußfassung unterzogen und Eröffnung an die Betreffenden erfolgen. Endlich hat man die strenge Handhabung der An- und Abmeldung von Gestell- Pflichtigen besonders einzuschärfen und auf die deSfallsigen Bestimmungen in § 23 der Ersatz-Ordnung zu verweisen. Großenhain, am 16. März 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Lagesnachrichten. Großenhain, 22. März. Der Geburtstag Sr. Ma jestät des deutschen Kaisers wurde in unserer Stadt am heutigen Morgen durch Reveiüe vom Trompetercorps des 1. Reiterregiments, sowie Mittags durch ein im Hotei lie Saxe stattgefundenes Festmahl gefeiert. Großenhain. Am 21. März früh V«2 Uhr sind in dem Dorfe Bieberach die Wohn-, Auszugs- und Wagen schuppengebäude des Gutsbesitzers Thieme muthmaßlich in folge Brandstiftung bis auf die Umfassungsmauern nieder- Lebraunt. Sachsen. Se. Majestät der König haben am Vor mittag des 21. März die eingestürzte Riesaer Elbbrücke in Augenschein genommen. Se. Majestät fuhren mit einem -Extrazug bis in die Nähe derselben, begaben sich mittelst Dampffähre an das jenseitige User und kehrten Mittags 42 Uhr nach Dresden zurück. In der Sitzung der zweiten Kammer am 20. März beantwortete der Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz eine Interpellation des Abg. Schnoor dahin, daß noch dem jetzigen Landtage eine auf Verlängerung der Schonzeit für Rebhühner bezügliche Gesetzesvorlage zugehen werde. So dann wurde der Krause'sche Antrag auf Aufhebung des Gesetzes, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend, in der Schlußberathung mit 42 gegen 28 Stimmen an genommen. Der soeben ausgegebene Geschäftsbericht des Directo- riums der Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie auf das Jahr 1875 zeigt gegen das Vorjahr wiederum ein Mehr der Betriebseinnahmen auf. Von der Gesammteinnahme an 13,589,599 M. (865,504 M. mehr als 1874) kommen 4,165,595 M. auf den Personen- und 9,424,004 M. auf den Güterverkehr. Befördert wurden zwischen den Stationen und Haltestellen 3,960,677 Personen (97,672 mehr als im Jahre 1874). Der Bericht bespricht auch die neuerdings an die Gesellschaft herangetretene und deshalb auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung gestellte Bekanntmachung, -ie Musterung im Aushebungsbezirke Großenhain betr. « Die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Laubach sollen den 3. und 6. April L87V von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Goller Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den L. April n. e. 57 Raumcubikmeter kieferne Scheite, Raumcubikmeter kieferne Scheite, „ birkene „ „ erlene „ kieferne Rollen, Auetion. Die alten Hölzer von der Siechenbrücke sollen Freitag den 24. März Nachmittag- halb 6 Uhr an Ort und Stelle verauctionirt werden. Stadtbauamt Großenhain, am 22. März 1876. Link.««, Stadtbauinspector. Gemeindevertreter hierdurch veranlaßt, die gestellpflichtigen Mannschaften zu dem betreffen den Musterungstermine rechtzeitig einzeln vorzuladen und deren Gestellung im hiesigen Schützenhause früh ^8 Uhr zu bewirken, auch dieselben wegen etwa nöthig werdender AuskunftSertheilung über ihre Verhältnisse persönlich nach dem Musterungslocale zu begleiten und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen, hiernächst auch alle gestellungspflichtigen jungen Leute selbst an gewiesen, bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Zwangsmittel, Strafen und Nachtheile persönlich zum Musterungstermine pünktlich sich zu gestellen, im Behinderungsfalle durch Krankheit aber sich durch obrigkeitlich beglaubigtes ärztliches Attest entschuldigen zu lassen, wogegen das Erscheinen zur Loosung den LoosungSberechtigten überlassen wird mit dem Bemerken, daß für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos zieht. Im Uebrigen wird bezüglich sonstiger Verhältnisse noch Folgendes bekannt gegeben: Die Reclamationen (Zurückstellungsanträge) sind spätestens im Musterungstermine m der vorgeschriebenen Form anzubringen und Formulare dazu in der amtShauptmann- schaftlichen Canzlei zu entnehmen wie bisher. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß Zurückstellungsanträge, die nicht im Mustertermine der Ersatz-Commission zur Er wägung vorgelegen haben, später von der Königlichen Ober-Commission beim Oberersatz geschäft gar nicht angenommen werden, falls nicht etwa die Zurückstellungsgründe erst mach der Musterung eingetreten sind. Zur Beurtheilung der ArbeitS- und Aufsichtsfähigkeit derjenigen Personen, zu deren Unterstützung ein Militärpflichtiger reclamirt wird, haben sich dieselben im Muste- ^ungstermine behufs ärztlicher Untersuchung vor der Ersatz-Commission einzufinden und anmelden zu lassen. Wie früher, so erlangen auch jetzt Militärpflichtige des jüngsten Jahrganges lediglich dadurch, daß sie sich im ersten Gestellungsjahre und ohne Rücksicht auf das Loos zu einem dreijährigen resp. bei der Cavallerie vierjährigen freiwilligen Diensteintritte an melden, die Berechtigung, Waffengattung und Truppentheil, bei dem sie, ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt, eingestellt zu sein wünschen, sich wählen zu können und wird die bei der Cavallerie zurückgelegte verlängerte Dienstzeit auch künftig derart zu Gute gerechnet, daß von solchen nur eine dreijährige Landwehrdienstzeit abzuleisten ist, solche Leute auch aus dem Beurlaubtenverhältnisse zu Friedensübungen nicht eingezogen werden; später angebrachte Gesuche wegen Wahl eines bestimmten Truppentheils können dagegen durchaus nicht berücksichtigt werden. Ueberdies ist zum Eintritt als Freiwilliger bei der Cavallerie die Einwilligung des BaterS oder Vormundes beizubringen. Die zum einjährigen Freiwilligendienst Berechtigten haben beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, dafern sie nicht bereits dienen, bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich sich zu melden und unter Vorlegung ihres Be rechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung 12. April Loosung für den Aushebungsbezirk, rind werden daher die mit Führung der Recrutirungsstammrollen beauftragten Stadt- und Aufforderung. Da in kürzester Zeit zur Umpflasterung der Berliner Straße auf dem Tratte von der inneren Naundorfer Gasse bis in die Nähe der Neumarktgasse, sowie der äußeren Meißner Gasse vom Lehmann'schen Hause Nr. 486 ab bis zum Eidner'schen Hause Nr. 53 verschritten werden soll, so werden alle Diejenigen, welche auf diesen Straßen strecken Beischleußen, Gas- oder Wasserleitungen von ihren Grundstücken aus Her stellen wollen, aufgefordert, dies längstens bis zum 31. März h. I. bei dem unterzeichneten Rathe anzuzeigen, indem nach Fertigstellung der Pflasterarbeiten neue mit Aufreißung des Pflasters verbundene Schleußen- und dergleichen Anlagen nicht gestattet werden können. Großenhain, am 15. März 1876. Der Rath. Ludwig - Wolf. wird wie folgt stattfinden: 6. April für die Ortschaften des hiesigen Gerichtsamtsbezirks in alphabetischer ob. St. u. 4,6 M,Länge, „ „ ,, ^,6 „ ,, 121,4 Wellenhundert kiefernes Reißig, 92 " - - - - - 33,7 Wellenhundert kiefernes Reißig, 79 ' Stück kieferne Stämme, bis 15 ob. Stärke u. 4,6 M. Länge, „ ,, /, ^,6 ,, „ ,, „ ,, ^,6 „ „ Donnerstag, den 23. März Großenhainer InferlionskekLge Postvorschuß erhobt». Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Abonnement: vierteljährlich 1 Mark. Inseratenannahme: Bis Tag- vorher spätesten» früh 8 Uhr. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend «uit Ausschluß der Feiertage. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft, des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. lluterlMtmigs mldAlycheti l M.