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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag unh Sonnabend »mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 1 Mark. Großenhainer .-r-l-.. Unterhaltums- MAmeigMM. X- 0 Postvorschuß erhoben.' Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft, des Königs. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Donnerstag, den 3. Februar 18V« M LS U!?: , :ri-,,r -t t > >u r- Dem Dienstknecht Johann Christian Jahn, aus Lindenau bei Ortrand gebürtig und bis zum 3l. December v. Js. in Reinersdorf aufhältlich, ist in einer gegen ihn bei -unterzeichnetem Gerichtsamte anhängigen Untersuchung wegen Diebstahls ein Bescheid zu eröffnen. - . Da Jahn's gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hiermit -öffentlich geladen, Dienstag, den 15. Februar d. I., 11 Uhr Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle zur Publication dieses Bescheides, welche im Falle des Nicht erscheinens für erfolgt angesehen werden wird, zu erscheinen. Die Polizeibehörden werden ersucht, den pp. Jahn im Betretungsfalle auf diese Vor- Ladung hinzuweisen. Großenhain, den 27. Januar 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. A. Dem Bäckergesellen Friedrich August Böhmer, zuletzt in Niederau in Arbeit, ist in einer gegen ihn hier anhängigen Untersuchung der Actenschluß zu eröffnen. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird derselbe hiermit ge laden, Dienstag, den 15. Februar d. I., 1v Uhr Vormittags an hiesiger Amtsstelle zu dem gedachten Zwecke zu erscheinen. Die Polizeibehörden werden ersucht, den pp. Böhmer im Betretungsfalle auf diese Borladung aufmerksam zu machen. Großenhain, am 28. Januar 1876. Königliches Gerichtsamt. Schröder. A. Merkle-Versteigerung. Nächsten Sonnabend, den 5. Februar 1816, Vormittags 11 Uhr sollen von Lem unterzeichneten Regimente drei überzählige Dienstpfer-e vor dem „rothen Hause" allhier öffentlich meistbietend versteigert werden. Großenhain, am 2. Februar 1876. Königliches l. Reiter-Regiment. Bekanntmachung. Die Grundsteuern auf den ersten Termin dieses Jahres sind mit 3 Pfennigen pro Einheit am 1. Februar 1876 fällig und an die hiesige Stadtsteuereinnahme spätestens bis zum 13. Februar 1876 pünktlich abzuführen. Radeburg, am 29. Januar 1876. Der Stadtrath. Vogel, Bürgermstr. Bekanntmachung. Bei dem vielfach wahrzunehmenden Ansatz von Raupennestern wird hierdurch jedem Besitzer von Bäumen und Strauchwerk im hiesigen inneren Stadtbezirke polizeilich auf gegeben, den daran befindlichen Raupenansatz bis Mitte März d. I. zu beseitigen und durch sofortiges Vergraben in die Erde zu vertilgen. Die Durchführung dieser Anordnung wird streng überwacht werden und zieht die Nichtbeachtung derselben nach § 368 2 des Reichsstrafgesetzbuchs bis zu l4 Tagen Haft oder bis zu 60 Mark Geldbuße nach sich. Radeburg, am 31. Januar 1876. Der Stadtrath. Vogel, Bürgermstr. Viehmarkt in Drebkau. Der nächste hiesige Viehmarkt wird nicht, wie in einigen Kalendern irrthümlich an gegeben worden ist, Sonnabend, den 5. Februar d. I., sondern Sonnabend, den 4. März d. Z., abgehalten werden, welches wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. Drebkau, den 24. Januar 1876. Der Magistrat. Otto. Riedel. Kurth. Maltusch. Tagesnachrichten. Großenhain, den 1. Februar. Im Monat Januar sind beim hiesigen königl. Standesamte, welches auch die Dörfer Naundorf, Feldern, Adelsdorf, Groß- und Klein raschütz, Mülbitz und Zschieschen in sich schließt, folgende Acte vorgenommen worden: 47 Geburts- und 31 Sterbe- Einträge, 11 Aufgebotsverhandlungen und 4 Eheschließungen. Großenhain, am 2. Februar. Heute vor 25 Jahren trat Herr Friedrich Gustav Oswald als ständiger Lehrer bei den hiesigen Bürgerschulen ein, bei denen er auch gegenwärtig noch als solcher wirkt. In Anerkennung seines langjährigen verdienstlichen Wirkens und seiner treuen Be- rufsthätigkeit hat ihm das Königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts auf Antrag des Schulvorstandes und der Bezirksschulinspection das Prädicat „Oberlehrer" verliehen, was ihm heute durch eine Deputation der Jn- spection resp. der städtischen Collegien unter Beglückwünschung zu seinem Jubiläumstage eröffnet wurde. Großenhain. Wie nach dem Verkaufe der Billets und den sonstigen Vorbereitungen vorauszusehen war, hatte der am Dienstage stattgefundene Maskenball einen äußerst lebhaften Besuch. Fast war es in den Sälen und Neben räumen in diesen Stunden übervoll; denn mehr als ein Tausend Eintrittsbillets hatte die Scheibenschützengesellschaft zu ihrem Feste ausgegeben. Unter den vielen Besuchern Les Balles war aber, was besonders angenehm überraschte, :die Zahl der Masken vorherrschend, und besonders bemerkte man unter den Damen wirklich seine Erscheinungen. Doch auch unter den Herren Festtheilnehmern konnte man ebenso leicht gute Masken als originelle Erscheinungen beobachten; .hatte doch selbst Beelzebub seiner Teufel zwei gesendet und wurden mehrere in der Stadt bekannte Persönlichkeiten sehr gut imitirt, sodaß man diese Talmi-Erscheinungen anfänglich für Original hielt. Besondere Anerkennung erwarb sich auch der zur Aufführung gekommene Regenschirmtanz, der sehr präcis ausgeführt wurde. Selbstverständlich hat unter diesen Umständen-das Fest, welches ohne allen Zwischenfall ver lief, bis zu den Morgenstunden des anderen Tages gedauert. — Im Februar 1874 verließ Herr Theaterdirector Hansing Großenhain und es hat seit dieser Zeit keine thea tralische Vorstellung stattgefunden. Es läßt sich daher erwarten, daß die heute mit dem Lustspiel „ Familie Hörner" beginnende Saison nach so lange entbehrtem Genuß sich eines recht zahlreichen Besuchs zu erfreuen haben werde. Wir wollen dies von Herzen wünschen, da Herrn Hansing's Leistungen hier noch in gutem Andenken stehen. Großenhain, den 2. Februar. In vergangener Nacht wurde im Rödermühlgraben bei der städtischen Wasserkunst ein nur leicht bekleideter weiblicher Leichnam aufgehoben, in welchem später die von hier gebürtige, jetzt in Döschütz bei Döbeln wohnhafte Mjährige Johanne Christiane ver- -witw. Jähnig geb. Döbler erkannt wurde, die aus Schwer- °muth zum Selbstmorde getrieben worden. ^Sachsen. Ende dieser Woche werden in Dresden Delegirte der sächsischen Handels- und Gewerbekammern zur Besprechung des Reichseisenbahn-Projectes zusammen treten. Man beabsichtigt, in vertraulicher Weise zunächst darüber zu discutiren, ob und welche weiteren Schritte in dieser Angelegenheit von den sächsischen Handels- und Gewerbekammern zu ergreifen sein werden, wobei ein ge meinsames Vorgehen Namens des sächsischen Handels standes mit zur Erwägung gelangen wird. Wie das „Neue Börs.- und Handls.-Bl." hört, wird von der Dresdner Kammer beabsichtigt, bei diesem Anlaß erneut auf die Noth wendigkeit des unverweilten Erlasses eines Eisenbahn- (Transport-) Gesetzes hinzuweisen, da es vor der seit Jahren vorbereiteten Lösung dieser hochwichtigen Frage an jeder sicheren Grundlage für etwaige weitere Reformen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens, sowie an der Möglich keit einer zutreffenden Ermittelung des Werthes der Bahnen mangele. Man stützt sich hierbei insbesondere auch auf die Art. 41—47 der Reichsverfassung, in welchen die Grund züge für den Weitereß Ausbau des deutschen Eisenbahnrechtes enthalten sind. Die Verfassungsurkunde setzt in diesen Artikeln das fortgesetzte Nebeneinanderbestehen verschiedener Staats- und Privatbahnen voraus, während bei der neuer lichen Agitation für das Reichseisenbahnproject vielfach die Behauptung zu hören gewesen ist, daß der Erlaß des ins besondere vom Handelsstande und der Landwirthschaft gewünschten Eisenbahngesetzes nur möglich sei nach vor gängiger Erwerbung sämmtlicher Bahnen durch das Reich. In dem Maaße, in welchem diese durch die Reichsverfassung nicht vindicirte Auffassung in den maßgebenden Kreisen Ein gang finden würde, müßten die Aussichten auf den baldigen Erlaß eines gerechten Eisenbahngesetzes schwinden. Denn es liegt auf der Hand, daß die Durchführung eines so weit aussehenden Unternehmens, wenn dasselbe überhaupt be schlossen werden sollte, längere Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Durchführung der Verfassung in dem wich tigsten Punkte der Verkehrsgesetzgebung würde damit weiter auf Jahre hinaus verschleppt, was sowohl im Interesse der Eisenbahnen als in dem des Verkehrs treibenden Publikums sehr zu beklagen wäre. Den Bestrebungen der Handels kammer ist daher der beste Erfolg zu wünschen. Wie die „Dr. Z." meldet, hat sich am Sonntag Vor mittags ein 17 Jahre alter Gürtlerlehrling in dem Hause seines Lehrherrn auf der Neuegasse zu erschießen versucht. Der Schuß, den er sich in die linke Brust beigebracht, ist aber nicht tödtlich gewesen, so daß der Verletzte noch lebend ins Krankenhaus gebracht worden ist. Leichtsinniger Lebens wandel und ein Verweis, den er sich feiten seines Lehrherrn zugezogen, soll ihn zu dem Entschlusse, sich das Leben zu nehmen, veranlaßt zu haben. — An demselben Tage Nach mittags hat sich in dem Fremdenzimmer eines Gasthauses in Altstadt-Dresden ein Reisender aus Zwickau, der am Frei tag dort angekommen, erschossen. Der Raubmörder Dittmar aus Leipzig ist bereits am 29. Januar, also an demselben Tage, an welchem er die entsetzliche Unthat verübt, in Eilenburg, dem Geburtsorte seines Opfers, aufgegriffen worden, hat sich aber am an deren Tage durch Erhängen selbst entleibt. Die „L. N." erfahren darüber Folgendes: Dittmar hat sich am Sonn abend früh, gleich nach Verübung des Verbrechens und nachdem er sich seinen Vollbart hat abnehmen lassen, zu Fuß nach Taucha begeben, und ist von da mit einem zu fällig nach Eilenburg fahrenden Wagen nach diesem Orte gefahren, dort aber mit dem Fuhrmann des Wagens dar über in Streit gerathen, daß auf dem Wege eine Pferde decke vom Wagen herab verloren gegangen ist. Diese Decke hat der Fuhrmann mit 8 Thalern ersetzt haben wollen und sich hierüber mit Dittmar herumgestritten, welcher Letzterer zu wiederholten Malen versucht hat, sich aus dem Staube zu machen, aber von dem Knechte immer wieder festgehalten worden ist. Schließlich hat man den Gensdarmen hinzu geholt, der, obwohl der Angehaltene nunmehr die verlangte Summe bezahlt hat, denselben examinirt und nachdem der Mann nochmals einen Fluchtversuch gemacht, ihn der Wache zugeführt hat. Bei der Polizei hat sich Dittmar bei seiner Vernehmung am 30. Januar für einen Kellner Ernst Pfütze aus Bernburg ausgegeben und zugestanden, daß er mit dem bei ihm gefundenen Gelde seinem Dienst herrn, einem Leipziger Restaurateur, durchgebrannt sei und ist nunmehr in Haft behalten worden. Am Montag früh (31. Januar) hat man den angeblichen Pfütze in seiner Zelle todt aufgefunden. Derselbe hat sich in den Morgen stunden an seinem Halstuche aufgehängt gehabt. Bei der Aufhebung der Leiche hat man gefunden, daß der Entseelte die beiden Buchstaben L. v. auf dem rechten Unterarme eingeäzt trägt und ist hiermit festgestellt worden, daß man es mit dem flüchtigen Mörder zu thun gehabt. Aus Leipzig vom 1. Febr. schreiben die „L. N.": Eine sehr resolute junge Dame mußte am gestrigen Nachmittage mit der Polizei Bekanntschaft machen. Die Dame, eine Amerikanerin, welche sich behufs Musikstudien hier aufhält, war mit ihren Wirthsleuten in Differenzen gerathen und wollte auf der Stelle ausziehen. Als sich die Wirthsleute nun Zahlung des Miethsgeldes für einen ferneren Monat ausbaten und erklärten, daß sie ohne diese Zahlung die Effecten der Dame nicht aus dem Hause lassen würden, brachte die junge Heroine einen Revolver hervor und drohte Jeden niederzuschießen, der ihren Auszug verhindern würde. Ein hrnzugeholter Polizeibeamter machte die junge Fremde darauf aufmerksam, daß hier zu Lande in dieser gewalt- thätigen Weise vorzugehen nicht erlaubt sei, und war un galant genug, derselben die Waffe zur Verhütung von Unfug abzunehmen. Deutsches Reich. Der Reichstag beendigte in seiner Sitzung am 29. Januar die zweite Lesung der Strafgesetz novelle und genehmigte hierbei den sogenannten Arnim- Paragraphen nach verhältnißmäßig kurzer Debatte mit 179 gegen 120 Stimmen in folgender Fassung: „Ein Beamter