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Großenhainer Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Inserlionsbekäge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain ::"Z MerhallWS-mdAnzchMM ' Redaction. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 13. Januar 188^4^ Bekanntmachung, die Anmeldung der Militairpflichtigen zur Eintragung in die Stammrolle für das Jahr 1874 betreffend. Da nach der Anmerkung 2 zu § 57 der Militair-Ersatz-Instruction für den Nord deutschen Bund vom 26. März 1868 auf dem platten Lande den Gemeindevorständen die Führung der Stammrollen überwiesen worden ist, so werden in Verfolg der Bestimmungen §8 58 und 59 der vorerwähnten Militair-Ersatz-Justruction die in den Ortschaften des unterzeichneten Gerichtsamtes aufhältlichen, in Arbeit oder in Dienst befindlichen Militair pflichtigen sächsischer Abstammung oder sonst einem deutschen Bundesstaate angehörig, welche entweder im Jahre 1874 das 20. Lebensjahr vollenden, ober bei einer früheren Gestellung aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom IS. Januar bis I. Februar dieses Jahres behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrollen bei dem Gemeindevorstande ihres Wohnorts gehörig anzumelden, oder im Falle ihrer Abwesenheit durch ihre Eltern, Vor münder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren vorschriftsmäßig anmelden zu lassen. Diejenigen Militairpflichtigen, welche sich an dem Orte ihrer Geburt in die Stamm rolle nicht eintragen lassen, sondern dies an einem andern Orte, außerhalb des hiesigen Musterungöbezirks bewirken wollen, haben ihren Aufenthalt in der obbezeichneten Frist dem Gemeindevorstande ihres Geburts- oder Wohnorts selbst oder durch die Eltern oder sonst Angehörige anzeigen zu lassen. Wer die Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, hat sich der in den §8 176 und 177 der Militair-Ersatz-Instruction angedrohten Strafen zu gewärtigen. Die Gemeindevorstände der Ortschaften im hiesigen Gerichtsamtsbezirke werden hier mit angewiesen, durch öffentlichen Anschlag oder in sonst ortsüblicher Weise die-nach § 58 in die Stammrolle aufzunehmenden Personen zur Anmeldung noch besonders aufzufordern Bei Anfertigung und Fortführung der Militair - Stammrollen haben die Gemeinde vorstände die ihnen im Jahre 1869 zugegangenen Bestimmungen über die Anlegung und Führung der Militair-Stammrollen genau zu beobachten, die Stammrollenbücher aber find spätestens den IS. Februar dieses Jahres von jedem Gemeindevorstande persönlich nebst den dazu gehörigen Geburtslisten, Geburts scheinen und von den zurückgestellten Mannschaften die Gestellscheine an Amtssteüe einzu reichen. Großenhain, am 9. Januar 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Grf. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 16. Februar 18741 die zum Nachlasse des Fleischermeisters Johann Gottlieb Georgi hier gehörigen Feld grundstücke Fol. 847, 852 und 880 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Großenhain, welche Grundstücke am 11. November 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2140 Thlr. 25 Ngr. — - gewürdert worden sind, einer ausgeklagten Schuld eines der Miterben gedachten Georgi's halber, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 1. December 1873. Königliches Gerichtsamt. i. v. Ass. v. Löben. Braune. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 24. März 1874 das Herrn Gottlob Ernst Schulze in Noda zugehörige Haus- und Windmühlengrund stück Nr. 9L. des Katasters, Fol. 4 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Roda, welches Grundstück am 19. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3025 Thlr. von den Rodaer Ortsgerichten, bez. dem für Mühlen verpflichteten Sachverständigen gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle, sowie im Gasthof zu Noda aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 27. December 1873. Das Königliche GerichLsamt. Pechmann. Heinichen, Ass. Geneuert wird hiermit der hinter den Restaurateur Karl Gottlieb Göpfert in Nr. 150 der Leipziger Zeitung vom vorigen Jahre erlassene Steckbrief; auch werden die nächgenannten Personen, als 1) die Ehefrau des Zigeuner Johann Freiwald aus Brebbin; 2) der Schuhmachergeselle Engelhardt aus Hoyerswerda; 3) der Handarbeiter Gustav Oehlschläger aus Garz; 4) der Tischlergeselle Johann Gottlieb Kasprick aus Biehle- gure, welche den an sie erlassenen öffentlichen Vorladungen keine Folge geleistet haben, anvurch bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung anderweit geladen, längstens den 3. März 1874 behufs ihrer Vernehmung persönlich an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen. Großenhain, am 5. Januar 1874. Das Königliche GerichLsamt. Pechmann. Heinichen, Ass. Bekanntmachung. Seiten der unterzeichneten Schulinspection soll der Neubau einer Schule zu Dobra im Wege der Licitation an den Mindestferdernden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, den 26. Januar 1874 unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verdungen werden. Indem man solches und daß der Riß und Bauanschlag an Expeditionsstelle des unterzeichneten Gerichtsamtes zur Einsicht bereit liegt, andurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden die auf die Ausführung des gedachten Neubaues reflectirenden Herren Baugewerken aufgefordert, gedachten Tages Vormittags 10 Uhr in dem Strubel'schen Gasthofe zu Dobra sich einzufinden, ihre Preisanforderungen für den gedachten Schulbau zu eröffnen und sodann weiterer Verhandlung gewärtig zu sein. Königliche Superintendur Großenhain und Königliches Gerichtsamt Radeburg, am 5. Januar 1874. Clauß, 8. Betzing, G.-A. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Einschreibung in die Stammrolle für das Jahr 1874 betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen in § 60 der Militär-Ersatz-Instruction vom 26. März 1868 werden alle in hiesiger Stadt aufhältliche männliche Personen, welche im Jahre 1854 innerhalb des Gebiets des deutschen Reiches geboren, sowie diejenigen, welche bei der letzten Rekrutirung oder bei den früheren Aushebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der in den §8 76 fg. der Militär-Ersatz- Instruction angedrohten Strafen und Folgen, in der Zeit vom 1S. Januar bis zum I. Februar 1874 von Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr entweder persönlich oder durch Beauftragte behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der hiesigen Rathsexpedition sich anzumelden. Diejenigen Gestellpflichtigen der Altersklasse 1854/1874, welche nicht im hiesigen Orte geboren sind, haben zur Anmeldung ihren Geburtsschein oder ihr Taufzeugniß hier abzugeben, dagegen haben alle Gestellpflichtigen früherer Altersclassen ihre Gestellscheine bei der Anmeldung hierselbst zu produciren. Sind Militärpflichtige a) allhier, als dem Orte ihres gesetzlichen Domicils, nicht anwesend, gleichviel, ob sie an einem andern Orte gestellungspflichtig sind oder nicht, oder 6) sind dieselben von hier, als dem Orte, wo sie nur in Arbeit stehen, eine Lehranstalt besuchen u. s. w. zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, bei Vermeidung der nach 8 176 der Militär - Ersatz - Instruction angedrohten Strafen, sie während des obgedachten Zeitraums hier anzumelden. Von denjenigen jungen Mannschaften, welche bei der vorjährigen hier erfolgten Aus hebung zurückgestellt worden, sind die Gestellscheine bei hiesiger Rathsexpedition deponirt. Großenhain, den 2. Januar 1873. Der StadtraLH. Ludwig-Wolf. Mllr. Mittwoch, den 14. Januar, Nachmittags 4 Uhr Armensitzung. Politische Weltschau. Die erste politische That des neuen Jahres vollzog sich in Spanien. Als am 2. Januar Castelar die Versammlung der Cortes mit einer hoffnungsreichen Bot schaft eröffnete, fand sein Appell an den Patriotismus keine Wirkung mehr. Mit 120 gegen 100 Stimmen unter lagen die Anträge, welche sich an die Botschaft knüpften. Da erklärte Castelar, daß er die Regierung niederlege. Aber nur wenige Minuten dauerte die Freude seiner Feinde über ihren Sieg. Salmeron hatte soeben Castelar's Platz ein genommen , als ein Offizier in den Saal trat, welcher ein Schreiben Pavia's, des Generalkapitäns von Madrid, über reichte, worin die Cortes aufgefordert wurden, sich sofort aufzulösen. Da verwandelte sich das Frohlocken in Angst und Bestürzung; Salmeron selbst und Andere drangen in Castelar, die Regierung wieder zu übernehmen. Vergeblich! Eine Compagnie Genödarmen marschirte in den Saal und die Abgeordneten flohen hinaus. Auf dem Platze vor dem Palast stand Pavia mit seinem Generalstabe und aufgeprotzten Kanonen. Der Staatsstreich vollzog sich mit derselben Ruhe und Unbefangenheit, wie etwa die Ablösung eines Wacht postens. Wenn wir die Thätigkeit der auseinandergesprengten Cortesversammlung uns vergegenwärtigen, die in der kurzen Zeit ihres Beisammenseins alle Ordnung in der Armee untergrub, die furchtbaren Aufstände im Süden begünstigte, ihnen aus ihrer Mitte die leitenden Köpfe gab und dadurch indirect die Ausbreitung der carlistischen Empörung förderte, wenn wir ferner bedenken, daß diese Cortes unter Enthaltung der besten Kräfte des Landes nur von der Minorität des Volles gewählt wurden — dann ist man wohl geneigt, diesen Staatsstreich für gerechtfertigt oder mindestens für entschuldbar anzusehen. Die Hoffnungen, welche man auf den feurigen Republikaner Castelar einst nicht nur in Spanien, sondern in den liberalen Kreisen aller Länder setzte, sind durchaus unerfüllt geblieben. Er hat die Ruhe und Ordnung nicht wieder hergestellt, er hat die Carlisten nicht geschlagen, er hat Carthagena nicht entsetzt; im Gegentheil, die Carlisten haben entschieden an Macht und Ausdehnung gewonnen und Carthagena setzt größeren Widerstand entgegen, als je zuvor. Auf Castelar folgte nun iserrano mit derselben historischen Consequenz, wie auf Thiers MacMahon folgte; da ja die Castelar'sche Förderativrepublik eigentlich auch nichts anderes als eine Zwillingsschwester der Thiers'schen conservativen Republik gewesen. Die Wiederherstellung der Monarchie ist nunmehr nur noch eine Frage der Zeit. Serrano, von Isabella als junger Leutnant sehr begünstigt und schnell bis zum Herzog emporgehoben, dürfte in nicht langer Zeit feiner Freundin den Thron wieder zusammengeleimt haben. Die Reihe der Regierungen in Spanien, sagt die „Bresl. Ztg.", führt die Wiederherstellung der Monarchie mit logisch zwin genden Gründen deutlicher als politische Raisonnements aus, sie kehrt immer zum Anfänge wieder: Isabella — Serrano — Amadeo — Figueras — Salmeron — Castelar — Serrano und so weiter! Ueber die Persönlichkeit des Generals Pavia entnehmen wir französischen Blättern folgende Notizen: Pavia ist ein Edel mann des alten Schlages und etwa vierzig Jahre alt. Seine militärische Stellung ist einflußreich. Er ist der Schwager des berühmten Hidalgo und besitzt dessen Kühnheit und seine militärischen Tugenden. Im Jahre 1866 unterstützte er Prim bei der Aufhebung Toledo's. Er mußte Spanien ver lassen, blieb aber in der Verbannung Generalstabschef des Generals Prim und benutzte darauf die Ereignisse von 1868, um zunächst Oberst und dann Brigadegeneral zu werden. Im Jahre 1869 begleitete er den General Prim, um gegen