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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Mterhaltunzs- und AnzchMatt. Amtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt zeile l Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 10 Uhr. M SS. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Dienstag, den 18. März ISS». Bekanntmachung. Die mit dem Ankauf und Ausschlachten von Schweinen aus Abdeckereien verbundenen Gefahren betreffend. Durch angestellte Erörterungen ist festgestellt worden, daß ein Theil der Caviller im Lande nicht bloS zum eigene» Gebrauche, sondern auch zum Verkaufe Schweine hält und aufzieht. ! Nuu liegt aber die Gefahr, daß die mit Abfällen kranker bez. todter Schweine ge- ' fütterten Schweine sich dadurch mit Trichinen inficiren können, nicht nur an und für sich sehr nahe, sondern es hat sich auch die Entstehung von Trichinen-Epidemien in mehreren Fällen thatsächlich auf aus Abdeckereien gekaufte Schweine zurückführen lassen. In Anbetracht Dessen, wie des Umstandes, daß der Nachweis von Trichinen am lebende», wie am todten Thiere sich lediglich durch mikroskopische Untersuchung führen läßt, hat das Königliche Ministerium des Innern, um der Gefahr, daß durch eiu einziges trichinöses Schwein die Gesundheit und das Leben einer großen Anzahl von Menschen erheblich gefährdet werden können, thunlichst entgegenzuwirken, für angemessen befunden, - das Publikum und in Sonderheit die Fleischer, letztere unter besonderer Verweisung auf § 367 «ull 7 des Reichsstrafgesetzbuchs, demzufolge mit Geld bis zu 50 Thaler oder mit entsprechender Haft zu bestrafen ist, wer trichinenhaltiges Fleisch feilbietet oder verkauft, ! auf die Eingangs erwähnten Thatsachen, wie hiermit geschieht, aufmerksam zu machen , und vor dem Ankäufe und dem Ausschlachten von aus Abdeckereien herrührenden Schweinen ! zu verwarnen. Dresden, den 8. März 1873. Königliche KreisdirecLion. von Könneritz. Stenz Bekanntmachung. Die Vorschrift, nach welcher Besitzer von Gärten und Fruchtbäumen letztere und die denselben zunächst befindlichen Gebäude und Wände von Naupennestern und Raupen- ! geschmeiße zu reinigen haben, wird andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, > daß deren Nichtbeachtung nach 8 368 8»U 2 des Reichsstrafgesetzbuchs eine Geldstrafe bis zu 20 Thalern oder Haft bis zu 14 Tagen nach sich zieht. Grundstücksbesitzer, welche wahrnehmen sollten, daß ihre Nachbarn das Abraupen unterlassen, wollen dem Stadtrathe - hiervon Anzeige machen, da die Vorschrift über das Abraupen lediglich zum Schutze und ' Gedeihen der Obstfrüchte und Fruchtbäume gegeben ist. Großenhain, den 8. März 1873. Die SLadtpolizeibehörde. Kunze. j Den 19. März 1873 Nachmittags 5 Uhr öffentliche Sitzung der Stadt verordneten im Rathssitzungszimmer. Tagesordnung: Haushaltplan für 1873. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Osterprüfungen der einzelnen Classen hiesiger Bürger schulen soll in der Zeit vom 24. März bis iuel. 4. April in dem Schulgebäude in der Friedrichsgasse in folgender Ordnung abgehalten werden. Knaben: Mädchen: Mo»lag den 21. Mär; Montag den 31. März 6'6 I 8—lo Uhr 66 l 8—1» Mr 6 6 1l io —12 „ 66 ll 10 — 12 „ 61. VII 2 — 2 6 l VIII 3—1 6 Sw ule. 66 V 2—1 66 VI 3 — 4 . I. Schule. Tirus lag den 23 Mar; Dieustag deu I. April 6l. Ill 8 — 41" Uhr 6 6 III 8 — 4IO Mr 61. IV^1" —ii 6 6 IV 410 —11 61. V 2 — 3 61. V 2 — 3 61 VI 3—1 66 VI 3—4 Milt wo cd den 26. Mär; ! Mittwoch deu 2. April 61. III 8—9 Uhr 61. IV 9—1» „ 66 I 8—10 Ubr 61. ll 10-412 „ ll. Schule. 61. VI»—11 11. Schule. ! Donnerstag den 3. April 61. VI 11 — 12 „ ! 6l. Ill 8 — 410 Mr 6 0 n u e r s t a g dcn 27. M ä r; ' 66 IV41"—H 66 I 8—10 Mr 61. V° 2 — 3 66U1" —412 „ 66 VI 3 — 4 66 V 2 — 3 Freitag den 4. April 6I.VI 3—1 66 I " 8 — 410 Uhr III. Schule. Frei lag den 28. Mär; 6l. 11410—11 6>. 1 8 — 41» Mr III D.MNe. 66 UI 2 — 3 66 U4I0 —N 66 IV 3 — 4 66 III 2 — 3 6 6 IV 3-1 >> Zu dieser Schulseierlichkeit werden die Eltern unserer Schüler und Schülerinnen, sowie Freunde der Schule überhaupt eingeladen durch Großenhain, den 15. März 1873. die Schuldirectiou. Mushacke. Lagesnachrichten. Großenhain, den 16. März. Die am heutigen Tage im Saale des Schützenhauses abgehaltene Volksversammlung, in welcher der als Führer der Social-Demokraten bekannte Herr Otto Walster aus Dresden als Sprecher auftrat, war so zahlreich besucht, daß der Saal die Meuschen kaum zu fassen vermochte und daher viele Besucher nur Bruch stücke des Vortrages zu hören bekamen. Der Sprecher- entwickelte nach längerer Einleitung in seinem fast zweistüu digen Vortrage als den Kernpunkt der social-demokratischen Bestrebungen das bekannte Eisenacher Programm, wobei er jeden der zehn Punkte dieses Programms in längerer Be sprechung erläuterte. Der ganze Vortrag des Herrn Otto Walster, welcher an einzelnen Stellen sich die Beifalls bezeigung der Anwesenden erwarb, war, einzelne Kraftwörter abgerechnet, durchaus mäßig gehalten und gab keinerlei Anlaß zu Aufregungen, so daß die Versammlung den ruhig sten Verlauf nahm. Andere Sprecher traten nicht auf; doch wurde von der Versammlung eine Resolution angenommen, Inhalts welcher sich hier eine social-demokratische Arbeiter partei bilden will. Mitglieder zu dieser ueuentstehenden Partei sollten sich auf den an den Saalausgängen auslie genden Bogen einschreiben; doch bemerkte man an diesen Zeichnungsstellen keinen auffälligen Andrang. Sachsen. Nach einer Bekanntmachung des Ministe riums des Innern bestehen gegenwärtig in Sachsen noch 19 Eichämter, nachdem die früheren Eichämter zu Borna, Pegau, Reichenbach, Rochlitz, Zwickau und das Bergeichamt zu Freiberg zu bestehen aufgehört haben. Vom 1. Juli d. I. ab können aus dem „ Goldenen Stipendienfond" vier Stipendien an Studirende der Uni versität Leipzig sächs. Staatsangehörigkeit verliehen werden. Diejenigen jungen Männer, welche gesonnen sind, sich um Verleihung eines dieser Stipendien zu bewerben, haben ihre Gesuche uuter Berücksichtigung der in den W 6 und 8 der Stiftungs urkunde vorgeschriebenen Bedingungen schriftlich bis zum 15. Mai d. I. bei dem Ministerium des König lichen Hauses einzureichen. Einem Bericht des „Dr. I." über die letzte Sitzung des Stadtverordneten-Collegiums zu Dresden ist Folgendes zu entnehmen: Das Collegium erklärt seine Zustimmung zu Erbauung einer fünften Bürgerschule in der Antonstadt nach Maßgabe der vorgelegten, Einfachheit der Anlage verheißen den Specialpläne und den Miteinbau einer Directorwohnung, bewilligt den erforderlichen Bauaufwand von 65,200 Thlrn. zu Lasten der neuen Anleihe und ersucht den Stadtrath um eine Vorlage über die Kosten der inneren Einrichtung. Eine eben so lange, wie lebhafte Debatte hatte der Vortrag eines Referenten über den organischen Anschluß der Bürgerschulen in Betreff ihrer Claffenziele an die untern Classen der Real schule zur Folge. Die eingeholten Gutachten der beiden Realschuldirectoren kamen darin überein, daß zu Erreichung der gewünschten organischen Verbindung die vier obern Clas sen der Bürgerschule zu einer Unterrealschule umgewandelt werden müßten, damit würden aber die Bürgerschulen ihrer Bestimmung entfremdet und in der ihnen angewiesenen eigen- thümlichen Wirksamkeit aufgehoben. Der Stadtrath hat sich dem einstimmigen Ausspruche der Schuldeputation, daß eine solche organische Verbindung unthunlich sei, angeschlossen. Das Collegium der Stadtverordneten, obwohl in seiner Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit und Möglichkeit eines organischen Anschlusses der Claffeuziele der obern Classen - der Bürgerschule an die der untern Classen der städtischen > Realschulen auch durch die neuerlichen Ausführungen des ' Stadtraths und der beiden Realschulrectoren nicht wankend < gemacht, beschließt doch, im Hinblick darauf, daß eiu directes - Mitwirken zur Abänderung des Regulativs für die Real schulen nach den, seinem Anträge entsprechenden Grundsätzen i außerhalb der Competen; der städtischen Behörden liegt, und daß eine weitere Verfolgung des Antrags zunächst nur eine I erneute Discussion fachmännischer Principien veranlassen würde, ohne voraussichtlich andere Ergebnisse herbeizuführen, für jetzt bei der Kenntnißnahme von dem stadträthlichen Ne- communicat es bewenden zu lassen, sich jedoch Vorbehalten, bei der künftigen Berathung über die Localschulordnung auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Wie man aus Auerbach meldet, hat bei einem am 11. März Nachmittags über dasige Gegend gezogenen Ge witter der Blitz in die Kirche zu Rautenkranz eingeschlagen und, ohne zu zünden, den Putz und die Verzierungen einer Säule zerstört. Auch Falkenstein wurde von dem mit Schnee > und Regen begleiteten Gewitter berührt. Aus Chemnitz, 15. Marz, berichtet das „CH. T.": Wir ! haben heute über eiuen entsetzlichen Vorfall zu berichten, j der sich in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages hier zugetragen hat. Auf der Bezirks - Polizeiwache am Neustädter Markt erschien gegen V26 Uhr ein verstört auö- schcnder, mit wenigen Kleidungsstücken bedeckter Mann, der, wie sich später herausstellte, der frühere Fabrikschmied Ernst - Heinrich Geiler war; derselbe gab dort an, daß er seine! Mutter, seine Frau und ein Kind erschlagen habe. Bei! den hierauf in seiner Wohnung durch die Polizeibeamten! vorgenommenen Recherchen fand man in der Stube auf Betten liegend die Mutter des Geiler, seine Frau und sein vierjähriges Kind, ein Mädchen, in ihrem Blute schwimmend, von vielen Wunden bedeckt, in bewußtlosem Zustande vor. Geiler hatte dieselben mit einem Beile, welches sich zer- brochen vorfand, erschlagen wollen. Die schwer Verletzten . wurden nach dem städtischen Krankenhause gebracht; an dem Aufkommen der Frau wird gezweifelt. Wie man uns mit- theilt, arbeitete Geiler, der alsbald verhaftet worden ist, schon seit längerer Zeit nicht und hatte die Familie die Ab sicht, sich am heutigen Tage nach Dresden zu begeben. Was Geiler zu dieser schrecklichen That veranlaßt haben mag, ist bis jetzt noch nicht ganz aufgeklärt. Deutsches Reich. Der Reichstag beschloß in seiner Sitzung am 13. März auf Antrag des Grafen zu Münster einstimmig die Wiederwahl der Präsidenten und Vicepräsi denten, und auf Antrag des Abg. v. Denzin die Wiederwahl der Schriftführer der vorigen Session. Präsident Di-. Sim son nahm mit einigen Worten des Dankes für seine früheren Collegen (Fürst v. Hohenlohe-Schillingsfürst und v. Bennig sen) und für sich die Wiederwahl an. Die nächste Sitzung, in welcher die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffs einiger Abänderungen des Posttaxwesens stattfinden soll, wurde auf den 17. März anberaumt. Die dem Reichstage gemachte Vorlage wegen einiger Abänderungen des Posttaxgesetzes setzt das Porto für Packete bis zum Gewichte von 5 Kilogrammen (10 Pfund) auf Ent fernungen bis 10 Meilen auf 2'/(r, auf alle weiteren Ent fernungen im Gebiete des deutschen Reichs auf 5 Ngr. fest. Für unfrankirte Packete soll ein Portozuschlag von 1 Ngr., für Packete über 5 Kilogramme das Porto für die ersten 5 Kilogramme nach dem obengedachten Satze erhoben werden, während für jedes weitere Kilogramm bez. den überschießen den Theil eines solchen je nach der Entfernung ein Zuschlag von 6,— 5 Ngr. entrichtet werden soll. Ferner setzt der Entwurf das Porto für Werthsendungen auf 2 (bis zu 10 Meilen) und 4 Ngr., die Versicherungsgebühr ohne Unterschied der Entfernung auf V, Ngr. für je 100 Thlr., im Minimum 1 Ngr. fest und bestimmt, daß das Gesetz am 1. Januar 1874 in Kraft treten soll. Die Regierung hat, wie die „Elsäss. Corresp." meldet, den Rentner Heimburger und den Wechselagenten Morin von Straßburg, welche überführt sind, mindestens 14 Knaben unter trügerischen Vorspielungen an deren Eltern und An gehörige aus ihrer hiesigen Heimath an Frankreich aus- gcliefert zu haben, aus dem Reichslande ausgewiesen. Die „Corresp." fügt hinzu, Lei der Bedenklichkeit der Fortsetzung eines solchen landesverrätherischen Beginnens haben die Vor genannten auch ihre Eigenschaft als deutsche Unterthanen nicht vor den nothweudigen Folgen ihrer eigenen Handlungen schützen können. Preußen. Das Herrenhaus hat am 13. März den Gesetzentwurf, die Abänderung der Art. 15 und 18 der Verfassung betreffend, in namentlicher Abstimmung mit 93 gegen 63 Stimmen angenommen, während das Abgeord netenhaus in seinen Sitzungen am 13. und 14. Marz die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die An-