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Großenhainer UnterhaltuM- L Mzeigtblatt. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zu Großenhain »nd Radeburg. Nedaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. "X/» Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. den ^ItNi Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste 1^77 «-10 s v« Abonnement vierteljährlich 1 Mark. L>vNNkrvrU8, vru 6L. Nummer angenommen. LOGG« Kirchenvorftand. Um an der bevorstehenden Kirchenvorstandsergänzungswahl größere Betheiligung zu erzielen und zugleich Stimmenzersplitterung zu vermeiden, soll morgen Abend 8 Uhr eine Vorberathung im Buffetzimmer des Gesellschaftshauses abgehalten und die Liste zum Eintrag zugleich ausgelegt werden. Alle stimmberechtigten Mitglieder der städtischen Kirchengemeinde werden zur lebhaften Theilnahme ergebenst eingeladen mit der Bitte, die Angelegenheit nicht als eine gleichgültige zu betrachten. Im Auftrage: —— G. WeitzVrenner, Archidiaconus. Bekanntmachung. Für nächsten Winter werden bei den verschiedenen städtischen Anstalten ea. 80« Ctr. Steinkohlen, ea. 2600 Ctr. böhmische Braunkohlen und ea. 106 Raummeter kieserneS Scheitholz gebraucht. Diejenigen, welche sich an der Lieferung dieser Brennmaterialien betheiligen wollen, werden ersucht, ihre Preisofferten und zwar bei den Stein- und Braunkohlen unter Angabe der Bezugsschächte „ab der Bahnhöfe Großenhain", bei dem Scheitholze „ab der Abladeplätze" unter der Aufschrift „Brennmaterial" längstens bis zum 26. Juni h. I. verschlossen bei uns einzureichen. Die Lieferungs-Bedingungen sind im Stadtbauamte einzusehen; die Auswahl bleibt dem Rathe Vorbehalten. Die in der in der vorigen Nummer d. Bl. abgedruckten Bekanntmachung angegebenen Kohlenquantitäten beruhen auf einem Schreibfehler. Großenhain, am 20. Juni 1877. Der Rath. —Ludwig-Wols.Kunath. Bekanntmachung. ErbtheilungShalber sollen von den zu dem Nachlasse Carl Gottlob Eichhorns in Würschnitz bei Radeburg gehörigen Grundstücken s) das Halbhufengut Brand-Cataster Nr. 26, Fol. 24 des Grund- und Hhpotheken- buchs für Würschnitz, umfassend 17 Hectar 88 Ar 28 HjR.-Meter (32 Acker 94 ÖR.) und mit 194,82 Steuereinheiten belegt, b) das Wiesengrundstück Nr. 136^ des Flurbuchs von Kleinnaundorf, Fol. 45 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Kleinnaundorf, umfassend — Hect. 26 Ar 75 lUR.-M. (— Acker 145 lUR.) und mit 1,74 Steuereinheiten belegt, von denen das 8uk a auf 14,055 M. — Pf., das 8uk b auf 3M M. ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Oblasten, aber mit der anstehenden Ernte localgerichtlich gewürdert worden, Donnerstag, den 3. Juli 1877, Vormittags 10 Uhr im obengedachten Nachlatzgute in Würschnitz selbst unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen amtlich an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. ErstehungSlustige werden deshalb geladen, in diesem Termine im Eichhorn'schen Nachlaßgute in Würschnitz zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen ihre Gebote zu eröffnen und sodann des Weiteren gewärtig zu sein. Gleichzeitig wird andurch bekannt gemacht, daß die meisten zu dem Nachlasse oben genannten Eichhorn's gehörigen Mobilien, namentlich Vieh — worunter drei Ochsen, ein Bulle, vier Kühe, vier Schweine — Schiff und Geschirr Freitag, den 6. Juli 1877, von früh 8 Uhr an im obengedachten Nachlaßgute durch die Localgerichte gegen gleich baare Zahlung öffentlich meistbietend werden verauctionirt werden. Radeburg, den 18. Juni 1877. Das Königliche Gerichtsamt. Belzing. Bekanntmachung, das öffentliche Baden betreffend. Der öffentliche Badeplatz für Schulkinder befindet sich im sogenannten Neu graben am Bobersberge, der für Erwachsene am rechten User der Röder, ober halb der sogenannten Galgenmühle, im Anschluß an die Wagner'sche Badeanstalt. Was den letzteren anlangt, so darf, wie auf Grund höherer Verordnung hiermit in Erinnerung gebracht wird, daselbst nicht anders als mit Badehosen gebadet werden. Das Baden ohne Badehosen, das Ueberschreiten der abgesteckten Grenzen, alles un gebührliche Betragen in und außer dem Bade, das Hinausklettern der Badenden auf die am linken Röderufer gelegenen Grundstücke, ebenso wie das Baden an anderen, als den vorbezeichneten Orten, namentlich das Baden oberhalb der Wagner'schen Badeanstalt bis zur Siechenbrücke an der Meißner Straße wird mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet, dafern nicht härtere Bestimmungen des Reichsstrasgesetz- buchs in. Anwendung zu bringen sind. Zugleich wird unter Hinweis auf die Strafbestimmungen in HZ 303 , 304 , 305, 366 Punkt 10, 368 Punkt 9 des Reichsstrafgesetzbuches das muthwillige Beschädigen der Ufer, oder der auf denselben befindlichen Anpflanzungen, der zur Abgrenzung der Bade plätze angebrachten Vorrichtungen, sowie das Betreten der an den Badeplätzen und Wegen gelegenen Grundstücke ausdrücklich untersagt. Den Weisungen des bestellten Aufsichtspersonals und speciell des Herrn Turnlehrers Wagner ist unweigerlich Folge zu geben. Großenhain, am 20. Juni 1877. Dev Rüth. Ludwig - Wols. Kunath. Ovst-Berpachtmtg. Nächsten Sonnabend, oLs den 23. Juni, nachmittags 5 Uhr soll die diesjährige Obstnutzung von sämmtlichen städtischen Obstanlagen unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden, und zwar a) Kirschen: Bobers berg, Weingasse, Dresdner und Waldaer Straße; b) Birnen: Ortrander und Garten straße; e) Pflaumen und Aepsel: Galgenmühlweg, Wildenhainer Straße und Wiesen weg. Zusammenkunft: Gasthof zur „goldenen Krone." Großenhain, am 18. Juni 1877. Die Flur- und Cultur-Deputation. Die Verhältnisse in Frankreich. Wenn unter neun Abtheilungen des französischen Senats nicht weniger als sechs sich für die Auflösung der Deputirten- kammer bereits entschieden haben, wie ein gestern eingegangenes Pariser Telegramm meldete, so unterliegt es auch keinem Zweifel, daß heute oder morgen der Senat den Willen Mac Mahon's erfüllt und seine Zustimmung zur Auflösung der Volksvertretung giebt. Und dieses Manöver wird sich wiederholen, so oftmals noch innerhalb des Septennats, das bekanntlich erst im Jahre 1880 die Frage der Regierungs form freigiebt, vom französischen Volke eine Deputirten- kammer mit republikanischer Mehrheit gewählt wird. Nur ein Staatsstreich, er komme woher er wolle, könnte diese Rechnung durchlöchern. Wir glauben sogar, daß die neuzuwählende Deputirten- kammer wiederum eine republikanische Majorität aufweisen wird; aber dieselbe bleibt auf ohnmächtige Kundgebungen mit Resolutionen u. s. w. eingeschränkt, so lange die conser- vativ - clericale Mehrheit des Senats unter dem Segen des Papstes fest zusammenhält. Für Mac Mahon ergiebt sich daraus eine sehr einfache Position. Er kann sich Hinfort jeder eigenen Initiative enthalten und sich lediglich auf die Ausfällung des ihm bis 1880 gesetzlich zugewiesenen Sitzes beschränken. Nur wenn beide Kammern sich gegen ihn er klären, hat er die Frage seines Rücktritts als Präsident der französischen Republik in Erwägung zu ziehen. Nach Lage der Dinge ist dies gar nicht zu erwarten. Er hat ver sprochen, für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Frankreich zu sorgen und auf dieses Versprechen beruft er sich in der Botschaft an den Senat, indem er Männer zu seinen Ministern ernannt habe, welche sich zu denselben Grundsätzen bekennen und das gleiche Ziel verfolgen. Frank reich, sagt er, würde durch eine Regierung der Radicalen, d. h. der republikanischen Mehrheit, der Anarchie in die Arme getrieben werden. Darum hielt er es für nöthig, dieser verderblichen Bewegung Halt zu gebieten und die Zügel der Regierung in die Hände zu legen, die fest ent schlossen sind, alle gesetzlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Oronung anzuwenden. Man kann sich also versichert halten, jeder Versuch einer Ruhestörung wird von den Präfecten der Faust er barmungslos niedergeschlagen werden; die jetzige Regierung würde sogar einen solchen Anlaß mit Begierde ergreifen, um wahre Orgien der Ordnung zu feiern. Dabei kann der würdige Marschall vor Gott und seinem Gewissen be kennen, daß er nur in treuer Erfüllung seiner Mission ge handelt, als er ein Ministerium entließ, welches durch die Mehrheit der republikanischen Deputirtenkammer auf die Wege der „Anarchie" gedrängt wurde, und ein anderes an dessen Stelle setzte, das kein Mittel unversucht lassen wird, um der Republik — der gesetzlich sestgestellten Staats form — den Hals zu brechen. Was aus Frankreich unter solchen Ordnungs-Tendenzen werden soll, das wird ganz und gar von dem Erfolge ab hängen, der dort mehr wie sn anderen Staaten das öffent liche Urtheil beeinflußt. Die Republikaner sind nicht in der Lage, an die Gewalt zu appelliren. Zunächst ist ja nichts geschehen, was eine formale Rechtsverletzung enthielte. Der Präsident der Republik macht nur von den ihm gesetzlich zustehenden Befugnissen Gebrauch. Ob einen richtigen, das ist eine politische und keine Rechtsfrage; ob einen rück sichtsvollen, das ist eine Anstands- und keine politische Frage. Die republikanische Partei kann außerdem gar nicht einmal darauf rechnen, daß die Masse der Bevölkerung einem von ihr ausgehenden Rufe zur Erhebung Folge leisten würde. Die Masse hat der Partei den Commune-Aufstand noch nicht vergessen. Thiers schlug ihn damals nieder und Gambetta zog es vor, sich nach San Sebastian im schönen Spanien zurückzuziehen, um den Communisten gegenüber den Zuschauer in der Ferne zu spielen. Andererseits ist aber auch die Stellung der Regierung keine so beneidenswerthe, als es auf den ersten Blick er scheinen mag. Sie kann allerdings noch zwei oder drei Kammern auflösen und, gestützt aus die Mehrheit des Senats, die Geschäfte weiterführen. Allein das Jahr 1880 ist doch nicht mehr gar so fern, und dann tritt die Noth an die jetzt gegen die Republik sich verschworenen monarchischen Parteien heran. Schon bis dahin werden sie gegenseitig sich mit Argwohn überwachen, damit keine von ihnen Vor theile von der Tripel-Allianz ziehen kann. Die Republikaner haben nur nöthig, als fest geschlossene Partei bis dahin einig zu bleiben, d. h. die Republik als die gesetzliche Regierungs form, abgesehen von deren Inhalt, als den zu behauptenden Rechtsboden festzuhalten. Dann wird die jetzige Krists nur einen Läuterungsproceß bedeuten. Alles dieses setzt natürlich voraus, daß nicht irgendwo ein unzeitig auf Befriedigung hinausstürmendes Gelüst das ganze künstlich genug her gestellte Gleichgewicht 'umwirft und Frankreich in ein wogendes Meer von Parteileidenschaften schleudert. Tagesnachrichten. Großenhain, den 20. Juni. Gestern in der ersten Morgenstunde wurden die Wohn- und Stallgebäude des WirthschaftSbes. Ernst Julius Gahr in Diesbar durch eine Feuersbrunst zerstört, deren Entstehungsursache noch unermittelt ist. Sachsen. Ihre Majestät die Königin hat mit Seiner königl. Hoheit dem Prinzen Gustav von Wasa am Nach mittag des 18. Juni das Hoflager zu Pillnitz bezogen. Nachdem der Vertrag wegen des Ankaufs der Leipzig- Dresdner Eisenbahn durch den Staat zum Abschlusse gediehen ist, kann der Umtausch der Actien der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie gegen dreiprocentige sächsische Rente bereits vom 25. Juni ab bei der Staatsschuldenbuchhalterei zu Dresden und beziehentlich durch Vermittelung der Filiale der Eisenbahnhauptkasse auf dem Dresdner Bahnhofe zu Leipzig erfolgen. Mit den Actien sind die dazu gehörigen Talons, Zinscoupons und Dividendenscheine abzuliefern. Wie das „Dr. I." mittheilt, haben die diesjährigen Schießübungen und Regiments-Zusammenziehungen der beiden Feld-Artillerie-Regimenter nach dem am 16. Juni erfolgten Einrücken des 1. Feld-Artillerie-Regiments Nr. 12 im Cantonnement bei Zeithain mit dem 18. Juni begonnen und dauern für dieses Regiment bis zum 4. Juli. Während dieser Zeit ist Has 2. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 28 in Dresden concentrirt, um bei Dresden Exerciren und tactische Uebungen in den Abtheilungen und im Regiment abzuhalten.