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Großenhainer Unterhaltungs- L Anzcheblatt. Amtsblatt für die königlichen vnd städtischen Behörden zn Großenhain und Radebvrg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. den ÄH Inserate werden bis stütz 9 Uhr für die nächste 1^77 a/^10. GO« Abonnement vierteljährlich 1 Mart. «-VNNervrag, vkll ^ZUlN. Nummer angenommen. LOßG» Bekanntmachung, die Anmeldung zur Königlichen Unteroffizierschule in Marienberg betr. Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unteroffizierschule um Michaelis dieses Jahres stattfinden soll und die Anmeldungen hierzu bis ult. Juli dieses Jahres durch persönliche Vorstellung entweder bei dem Kommando der Königlichen Unteroffizier- schule in Marienberg oder bei einem Landwehr-Bezirks-Kommando zu bewirken sind. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der Königlichen Unteroffizierschule und die Bedingungen für die Aufnahme zu erfahren und wird nur noch bemerkt, daß die Aufzunehmenden bis ult. September dieses Jahres wenigstens 14 Jahre alt und confirmirt sein müssen, beziehentlich das 18. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben dürfen und daß die gesummte Unterhaltung und Erziehung der Zöglinge aus der Königlichen Unteroffizierschule unentgeltlich geschieht. Dresden, den 25. Juni 1877. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Beyer. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamle soll den 1 September 1877 das dem Tischler August Ferdinand Richter in Schönborn zugehörige HauSgrund- stück Nr. 118 des Katasters, Nr. 42 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schönborn, welches Grundstück am 14. Juni 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2400 Mark -- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 21. Juni 1877. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Z. Bekanntmachung. Die für die Stadt Radeburg ausgestellte LandtagSwahMste ist vorschriftsmäßig revidirt worden und liegt für die Betheiligten in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Einsprüche gegen diese Liste sind bis zum Ende des siebenten Tages, nach dem Abdruck des Wahlausschreibens in der Leipziger Zeitung, bei deren Verlust allhier anzubringen, auch haben diejenigen, welche ihre Stimmberechtigung auf Steuerentrichtung außerhalb ihres Wohnorts zu gründen gemeint sind, solches rechtzeitig anher anzuzeigen. Radeburg, am 26. Juni 1877. Der Stadtrath. Vogel, Bürgermstr. Edictallaimng. Seiten des unterzeichneten Gerichtsamtes ist zum Zwecke der Todeserklärung des am 30. Juli 1835 in Radeburg geborenen Kaufmann Ferdinand Theodor Battmann, Sohn des im Jahre 1869 allhier verstorbenen practischen Arztes Carl Wilhelm Battmann, welcher im Jahre 1857 im Monat März von hier nach Amerika aus- gewandert ist und seitdem von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, auf Antrag des für denselben bestellten Abwesenheitsvormundes die Einleitung des Ebictal- verfahrens beschlossen worden. Es werden daher hiermit nicht nur genannter Ferdinand Theodor Battmann, sondern auch alle Diejenigen, welche an dessen Vermögen als Erben oder Gläubiger aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche erheben wollen, bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, geladen, den 12. September 1877, vor 5 Uhr Nachmittags an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, und den abwesenden Battmann anlangend, nach Feststellung seiner Person sein Vermögen in Empfang zu nehmen, unter der Verwarnung, daß er für den Fall seines Nichterscheinens für todt erklärt und sein Vermögen den sich anmeldenden und legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird, die Erben und Gläubiger anlangend, ihre Ansprüche bei Vermeidung der Ausschließung von dem in Verwahrung und Verwaltung des Gerichts befindlichen Vermögen des Abwesenden anzumelden und zu bescheinigen, mit dem zu bestellenden Contradictor beziehentlich etwaiger Vorzugsrechte wegen unter sich rechtlich zu verfahren, und sodann den 2L. October 1877 des Actenschlusses zum Verspruche, sowie den 21. November 1877 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses gewärtig zu fein. Das Vermögen des abwesenden Battmann besteht in 3300 Mark Hypotheken forderungen, einer Sparkasseneinlage von 1175 Mark 38 Pf. und einem 5 Königlich Sächsischen Staatsschulden-Cassenscheine über 300 Mark —- exclusive der neueren Zinsen. Radeburg, den 19. Juni 1877. Das Königlich Sachfische Gerichtsamt daselbst. Belzing. Die Armenpflege. Vor nun vier Jahren erschien in der Jonghaus'schen Verlagsbuchhandlung in Darmstadt eine anonyme Broschüre über die Nothwendigkeit einer Reform der Armenpflege, deren Inhalt in vielen Städten Deutschlands, wie der Nachbar länder und in der gesammten Presse lebhafte Anerkennung fand. Von der auf gründlicher, sachkundiger Prüfung be- § ruhenden, mit ungewöhnlicher Klarheit dargelegten Schilderung der vorhandenen Zustände des Ärmenwesens sagten die localen Glätter der meisten Städte mit vollem Rechte: „Das ist ja Alles gerade wie bei uns", und die Beurtheilungen der großen Zeitungen und Fachblätter lauteten überall zustimmend zu der Darlegung der Ursachen der Uebelstände und den angerathenen Mitteln, wie dieselben zu beseitigen seien, und wie eine Neugestaltung geschaffen werden könne, welche das Loos der Armen menschenwürdig erhalte, der Zunahme der Verarmung entgegenwirke und die socialen Zustände der Städte vor dem Schaden übermäßigen Zuzugs arbeitsscheuer Bevölkerung bewahre. Aber von den theoretischen Sätzen, welche am einsamen Schreibtische ausgearbeilet werden, ist oft ein weiter Weg zur praktischen Ausführung, ein Weg, umlagert von finanziellen und localen Schwierigkeiten, na mentlich aber bei dieser Sache von zahllosen tief eingewur zelten Vorurtheilen. Um so mehr wird es von Interesse sein, zu hören, daß diese gesammte Reform der Armenpflege genau nach dem in der erwähnten Broschüre aufgestellten Programm in Darmstadt ausgesührt ist. Zuerst wurde die städtische Armenpflege von dem ebenso umsichtigen als energischen Bürgermeister nach Grundsätzen und Vorarbeiten eingerichtet, welchen die in jener Broschüre beleuchtete und dortigen Verhältnissen angepaßte Elberfelder Armenpflege als Muster diente. Man Hal dabei die erfreuliche Erfahrung gemacht, daß nicht nur die zu Pflegern und Vorstehern be rufenen Männer fast ausnahmslos diese Ehrenämter willig antraten, sondern daß dieselben auch in Ausübung derselben in dem Grade Befriedigung fanden, daß die Districtsver bände zu festen Freundschaftsbündnissen führten. Eine weitere günstige Erfahrung bietet die offenbar geringe Mehrbelastung des städtischen Budgets durch die ausreichende Unterstützung der wirklich Armen, weil derselben der Ausfall zahlreicher bisher Unterstützter gegenübersteht, bei denen die eingehenden Untersuchungen der Verhältnisse genügend eigene Mittel und Arbeitskräfte nachgewiesen haben. Die städtische Armenpflege hat in der Hauptsache die Moximalsätze der Armenpflege von Elberfeld angenommen, womit man in Darmstadt nothdürftig leben kann, und wenn auch der Satz von 3 Mark per Woche für die einzelstehende Person knapp genannt werden muß für die Befriedigung aller Lebensbedürfnisse, so muß andererseits in Betracht gezogen werden, daß einzelstehende alte oder gebrechliche Personen im Pfründnerhause und andere im Armenhause volle Verpflegung finden, sowie daß bei gar vielen die Nöthigung, welche in dieser Knappheit liegt, das einzige Mittel ist, sie zum Gebrauch ihrer Arbeitskräfte zu be wegen. Außer diesen Sätzen stellt die städtische Armenpflege ihren Pfleglingen die nöthige Heizung, sowie den Arzt, Arzneien und Pflege in Krankheiten. Wo aber in der städtischen Armenpflege in besonderen Fällen noch irgend eine Lücke verbleiben sollte, da tritt, um der Stadt die so nothwendige Erhaltung der Maximalsätze zu ermöglichen, der neue Verein helfend ein, welcher an die Stelle der bisherigen Privatwohlthätigkeit, also namentlich der Geschenke an Bettler getreten ist, der „Allgemeine Verein gegen Ver armung und Bettelei", welcher auf Antrag der städtischen Armenverwaltung alle möglichen Extraleistungen, z. B. Auslösen von Pfändern, Zahlung von rückständigen Miethen, Anschaffung nöthiger Mobilien, Kleider oder Werkzeuge rc. übernehmen kann. Dieser von Mitgliedern aller Stände der Einwohnerschaft gegründete „Allgemeine Verein gegen Verarmung und Bettelei" ist ebenso organisirt, wie die städtische Armenpflege, nur daß er neben den Helfern auch Helferinnen, und ebenso auch Damen in seinem Vorstande besitzt. Den Schwerpunkt seiner Thätigkeit hat der Verein in das Bestreben gelegt, zu verhüten, daß aus Fällen vorüber gehender Noth die dauernde Verarmung entstehe, ein schönes Ziel, welches er durch sorgfältigste Prüfung der Verhältnisse, umsichtigen Rath und rasche, energische That zu erreichen sucht. Einen weiteren Theil seiner Aufgaben sucht der neue Verein darin, daß er Personen, welche ihr ganzes Leben in ehrbarer Thätigkeit zugebracht haben, aber nicht so viel erübrigen konnten, um im Alter ohne Unterstützung zu leben, durch kleine Zuschüsse und Pflege so erhält, daß sie die öffentliche Armenpflege nicht in Anspruch nehmen müssen. Der dritte Theil ist die vorerwähnte Ergänzung der städti schen Armenpflege durch Extraleistungen. So ist die strenge Pflichterfüllung der Gemeinde in glückliche Harmonie gebracht mit der freiwilligen Wohl- thätigkeit der Einwohnerschaft; dabei hat der neue Verein sich alle bisher bestandenen Vereine und Hilfskassen mehr oder weniger eng verbündet, so daß die Thätigkeit aller dem gleichen Ziele zugerichtet und soweit gemeinsam ist, daß jeder Verein dem anderen mit Auskunft, Hilfe und Mitteln zur Seite steht. Der Verein zählt jetzt gegen 1100 Mitglieder mit jährlichen Beiträgen von ca. 15,000 M. Neben der Hilfe, welche so vielen Nothleidenden jetzt in ausreichendem Maße zu Theil wird, sind es aber die moralischen Errungenschaften des Vereins, welche Jedermann hoch erfreuen können. Die entwürdigende Bettelei ist bereits fast ganz beseitigt, und an Stelle gedankenlosen Almosen gebens die verständige menschenfreundliche Hilft getreten. Die wahre Wohlthätigkeit, welche sich um Vas Loos des Armen kümmert und ihm durch eigene Opfer liebreich zu helfen sucht, war im Drange des heutigen Lebens fast ganz abhanden gekommen und gab dem Bittenden das Almosen hauptsächlich, um ihn los zu werden. Ist es da nicht etwas Großes, daß in Darmstadt jetzt über 200 Personen in hingebender Pflichterfüllung die treuen Helfer und Pfleger, die umsichtigen Berather, die Freunde in jeder Noth find, an deren Hand sich der Arme, der Kranke, der von Noth Bedrängte wieder aufrafft zu neuem Lebensmuth, zu neuer Kraft und Hoffnung? Die Wahrnehmung solcher hocherfreulichen Wirksamkeit hat denn auch bereits viele frühere voreingenommene Gegner in eifrige Helfer des Vereins umgewandelt. Hoffen wir, daß die weitere Entwickelung der Thätigkeit des Vereins ihm immer mehr die Sympathien der Einwohnerschaft und die Geldmittel gewähren wird, seine segensreiche Wirksamkeit zu erweitern. Wegen näherer Auskunft verweisen wir auf die Eingangs erwähnte Broschüre, sowie auf die Statuten und Instructionen der städtischen Armenpflege und des Vereins gegen Ver armung und Bettelei zu Darmstadt, welche von den be treffenden Vorständen gewiß gern mitgetheilt werden. Tagesnachrichten. Grotzenhaip. Den 1. Juli und ferner jeden ersten Sonntag im Monat veranstaltet Herr Adolph Hessel von Dresden einen Extrazug nach Berlin, dessen Benutzung empfohlen werden kann, da bei der langen Giltigkeit der Billets (sieben Tage) der Preis billig ist. Der Zug trifft circa 6 Uhr 45 Min. früh hier ein. Sachsen. Nach einem aus Ragatz in Dresden ein gegangenen Telegramm sind Ihre Majestäten der König und die Königin am Vormittag des 26. Juni von dort nach dem Engadin abgereist. Aus Großdobritz bei Meißen schreibt man dem „Dr. I." unterm 24. Juni: Unser heutiger Gottesdienst gewann eine besondere Festlichkeit dadurch, daß am Schluffe desselben der Herr Ortspfarrer Müller dem GutSauSzügler Johann Gott lob Bohrmann, der seit 1842 das Amt eines Rechnungs führers bei dem ansehnlichen Kirchenvermögen mit großer Treue verwaltet und auch sonst durch schlichten und christ lichen Sinn in unwandelbarer Treue der Gemeinde voran ging, die ihm vom evangelischen Landesconsistorium ver liehene Anerkennungsurkunde unter feierlicher Ansprache aushändigte. Zugleich konnte derselbe anfügen, daß der Kirchenvorstand, um auch seinerseits ein Zeichen dankbarer Werthschätzung zu geben, dem Genannten eine Remuneration aus dem Kirchenvermögen zu gewähren einstimmig beschlossen habe.