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Großenhainer Unterhaltungs- L Anzellzeblatt. Amtsblatt siir die königliche» und städtischen Behörden zu Großenhain nnd Radeburg. Nedaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. ^0.36. Erscheinen: Dienstag. Donnerstag, Sonnabend. Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Dienstag, den 27. Marz. Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste Nummer angenommen. 1877. Bekanntmachung, die Musterung im Aushebungsbezirke Großenhain betr. Die diesjährige Musterung der Militärpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks wird wie folgt stattfinden: am 9. April für den Stadtbezirk und die Landgemeinden des Gerichtsamts bezirks Radeburg im Rathhause zu am 12 April für die Ortschaften des hiesigen Gerichtsamtsbezirks in alphabetischer Reihenfolge von Adelsdorf bis Hohndorf, sowie Kalkreuth und Klein raschütz, am 13. April für Kleinthiemig, Kleintrebnitz, Kmehlen, Kolkwitz, Kottewitz, Krau- schütz, Kraußnitz bis Quersa, am 14. April für Raden bis Zschiesche» und am 16. April für den Stadtbezirk Großenhain im Schützenhause zu ^rr«88viKl»»1n. Am letztgedachten Ort wird endlich auch am 17. April die Loosung für den ganzen Aushebungsbezirk vorgenommen. Es werden daher die mit Führung der Rekrutirungs - Stammrollen beauftragten Stadt- und Landgemeindevertreter hierdurch veranlaßt, die gestellpflichtigen Mannschaften zu dem betreffenden Musterungstermine rechtzeitig einzeln vorzuladen und deren Eintreffen an den angegebenen Orten früh V28 Uhr sicher zu stellen, dieselben auch wegen der etwa nöthig werdenden Auskunstsertheilung über ihre Verhältnisse nach dem Musterungslocale zu begleiteu. Hiernächst werden auch alle gestellpflichtigen jungen Leute selbst angewiesen, bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Zwangsmittel, Strafen und Nachtheile persönlich zur anberaumten Musterung pünktlich einzutreffen, im Behinderungsfalle durch Krankheit aber sich durch obrigkeitlich beglaubigtes ärztliches Attest entschuldigen zu lassen. Das Erscheinen im Loosungstermin bleibt den Loosungsberechtigten überlassen und wird bemerkt, daß für die abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos zieht. In Bezug auf weiter hierunter in Frage kommende Verhältnisse wird zur Nachachtung noch Folgendes bekannt gegeben: Die Reelamationen (Zurückstellungsanträge) sind spätestens im Musterungstermine in der vorgeschriebenen Form anzubringen. Hierbei wird besonders darauf hingewiesen, daß dergleichen Anträge, die nicht im Mustertermine der Königlichen Ersatz-Commission zur Erwägung vorgelegen haben, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission später beim Ober-Ersatz-Geschäft gar nicht angenommen werden, falls die Zurückstellungsgründe nicht etwa erst nach der Musterung eingetreten sind. Zur Beurtheilung der Arbeits- und Aufsichtsfähigkeit derjenigen Personen, zu deren Unterstützung ein Militärpflichtiger reclamirt wird, haben sich dieselben im Musterungs termine behufs ärztlicher Untersuchung vor der Ersatz-Commission einzufinden und des Weiteren sich zu gewärtigen. Militärpflichtige des jüngsten Jahrganges können sich im Musterungstermine unter Verzicht auf das Loos freiwillig zu einer dreijährigen, bei der Cavallerie vierjährigen activen Dienstzeit verpflichten, und erlangen die bei der Cavallerie eingetretenen dergleichen Mannschaften dadurch die Begünstigung, nur eine dreijährige Landwehrdienstzeit zurück legen zu müssen. Zu einem derartigen freiwilligen Diensteintritt bei der Cavallerie bedarf es der Ein willigung des Vaters resp. Vormundes. Die zum einjährig Freiwilligendienst Berechtigten haben beim Eintritt in das militärpflichtige Alter, dafern sie nicht bereits dienen, bei der Ersatz-Commission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines Zurückstellung von der Aushebung nachzusuchen. Gesuche von Reservisten und Landwehrleuten um Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind vor Beginn des Mustergeschäfts bei dem betreffenden Stadtrathe oder Gemeindevorstande anzubringen und von letzteren hierher einzureichen, wobei ZZ 17, 18 der Control-Ordnung zu be achten sind, werden hierauf am 16. April von der verstärkten Ersatz-Commission ge prüft und der Beschluß den Gesuchstellern eröffnet. Endlich findet man sich veranlaßt, die Stammrollenführer wiederum auf ihre Ver pflichtung nach Z 45,13 der Ersatz-Ordnung nachdrücklich hinzuweisen, alle Ab- und Anmeldungen von Gestellpflichtigen sofort zur Anzeige zu bringen, was besonders vor der Musterung und Aushebung unerläßlich und genau zu beachten ist. Großenhain, am 22. März 1877. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Tn. Da der Aufenthalt des Steinmetz Carl Eduard Theodor Zwick gen. Spindler aus Großenhain, welcher sich Anfang Februar 1877 nach Meißen abgemeldet hat und gegen den die Untersuchung wegen Hehlerei eingeleitet worden ist, nicht zu ermitteln gewesen, so wird Spindler hierdurch vorgeladen, vis zum 7. April 1877 an Amtsstelle zu erscheinen. Alle Behörden werden ersucht, Spindler auf diese Vorladung hinzuweisen und Nachricht hiervon anher zu geben. Großenhain, am 21. Mär; 1877. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Pd. Heute ist Herr Heinrich Robert Leichsenring Hun. in Großenhain als Mitin haber der Firma H. R. Leichsenring daselbst auf Fol. 79 des hiesigen Handelsregisters eingetragen worden. Großenhain, am 22. März 1877. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. S. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 4. April 1877 das dem Ortsrichter Friedrich Ernst Finke in Roda zugehörige Feld- und Wiesengrundstück Nr. 180 des Flurbuches, Nr. 49 des Grund- und Hypothekenbuchs für Roda, welches Grundstück am 15. Januar 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2630 M. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 18. Januar 1877. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Z. ^ekann^achmtg^ Da die Vorkehrungen, welche von den Inhabern öffentlicher Schanklocale in Bezug auf Beleuchtung und Erhaltung der Reinlichkeit, gemäß des durch stadträthliche Bekannt machung vom 24. Februar 1877 veröffentlichten, in Nr. 25 des Großenhainer Unter- Haltungs- und Anzeigeblattes abgedruckten Regulativs zu treffen sind, nur erst zum ge ringen Theile zur Ausführung gebracht worden, so wird zu vollständiger Durchführung dieser Vorkehrungen eine Frist bis zum 3tt. April d. I. gestellt, nach deren Verlauf sofort eine Revision der sämmtlichen Schankstätten und eine Bestrafung derjenigen Inhaber vorgenommen werden wird, bei denen die getroffenen An ordnungen nicht oder nicht in der vorschriftsmäßigen Weise ausgeführt worden sind. Großenhain, am 26. März 1877. Der Rath. Ludwig - Wolf. Kunath. Ttädtische Feuerwehr. Die Mannschaften von Spritze Nr. 1 haben Mittwoch den 28. März Abends V28 Uhr in der Turnhalle pünktlich zu erscheinen. Der Zugführer. Die Mannschaften der Spritze Nr. 3 haben Donnerstag den 29. März Abends H28 Uhr in der Turnhalle pünktlich zu erscheinen. Der Zugführer. Bekanntmachung. Es kommt gegenwärtig die Stelle der Leichenfrau für hiesigen Stadtbezirk, welche zugleich für mehrere Nachbarortschaften als Stellvertreterin zu fungiren hat, zur Erledigung und es werden daher diejenigen Frauenspersonen unbescholtenen Rufes, welche sich um diese Stelle bewerben unv sich der erforderlichen be;irksär;tlichen Prüfung unterwerfen wollen, aufgefordert, sich bis Ende d. M. in hiesiger Rathserpedition zu melden. Radeburg, am 24. März 1877. Der Stadtrath. Nogel, Bürgermeister. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur Kenntniß der hiesigen Einwohnerschaft gebracht, daß für die außer Thätigkeit gekommene Leichenfrau Seime allhier die Leichenfrau Johanne Sophie verw. Wolf in Kleinnaundorf den fraglichen Dienst im hiesigen Stadtbezirk als Stell vertreterin zu verrichten und man sich im Bedarfsfälle direct an dieselbe zu wenden hat. Radeburg, am 24. März 1877. Der Stadtrath. Nogel, Bürgermstr. Politische Weltschau. Der deutsche Kaiser beging am 22. März seinen achtzigsten Geburtstag in voller Rüstigkeit. Die Glückwünsche, welche ihm der Reichstag als Vertreter der deutschen Nation durch eine Deputation darbrachte, beantwortete der Kaiser, indem er äußerte: Tausende von Telegrammen aus allen Orten bezeugten ihm, wie die Deutschen die wiedergewonnene Ein heit zu schätzen wissen. Auf seinen letzten Reisen habe er sich von der Anhänglichkeit und Liebe der Bevölkerung, deren Freude ihren Gipfelpunkt namentlich in Leipzig und Stuttgart erreichte, überzeugen können. Er wisse wohl, daß diese Ehrenbezeugungen und Huldigungen nicht ihm, sondern der Sache gelten, die wir gemeinschaftlich vertreten. Er werde seine schwere Pflicht auch in Zukunft erfüllen und sein vornehmliches Streben sei auf Erhaltung und Be festigung der schwer errungenen deutschen Einheit gerichtet; dazu möge ihm Gott Kraft verleihen. Die deutschen Fürsten und freien Städte überreichten ihm ein Bild, die „Pro- clamirung des deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871" darstellend, wobei Se. Majestät König Albert von Sachsen folgende Ansprache hielt: „Ew. Kaiserliche Majestät! Den Tag, an welchem Hochdieselben zur Freude des gesammten Vaterlandes Ihren achtzigsten Geburtstag in ungeschwächter Kraft und ungetrübter Frische feiern, konnten die deutschen Fürsten und freien Städte nicht vorübergehen lassen, ohne auch ihrerseits durch ein äußeres Zeichen ihrer Freude und Anhänglichkeit Ausdruck zu geben. Dieses Bild stellt einen der wichtigsten Momente der deutschen Geschichte, einen der wichtigsten Wohl auch ans dem an großen Augen blicken so reichen Leben Ew. Majestät dar. Er war, als Ew. Majestät auf den Wunsch der deutschen Fürsten und freien Städte die dem deutschen Volke in der Zeit französischer Gewaltherrschaft verloren gegangene Kaiser krone wieder aufnahmen und so Dem, was die deutschen Stämme in gemeinschaftlichen Kämpfen und Siegen bereits erreicht, die äußere Weihe gaben. Dürfen wir noch einen Wunsch hinzusügen, so ist es der: Mögen Ew. Majestät das auf blutigen Schlachrfeldern gegründete deutsche Reich noch viele Jahre in ungestörtem Frieden und Wohlergehen regieren! Das walte Gott!" Der Reichstag trat am Sonnabend seine Osterferien an, nachdem er vergeblich versucht hat, in dieser ersten Hälfte seiner Session den Reichshaushalt zu beendigen. Trotz der äußersten Anstrengungen mußte dieser Versuch scheitern, weil der Etat dem Reichstag nicht rechtzeitig vorgelegt worden war. Ein Budget, welches der Nation in Form von Matricularbeiträgen eine Mehrbelastung von 24 Millionen Mark auferlegte, kann nicht über das Knie gebrochen werden. Es würde der Volksvertretung zum Vorwurf gereichen, wenn sie, in der Hast, fertig zu werden, die Gründlichkeit der Berathung beeinträchtigt hätte! Blickt man auf den bisherigen Geschäftsgang zurück, so