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Grvßcnhaiuer UilterhMiG- L AnzäMatt. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden zn Großenhain nnd Radeburg. Nedactton, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. "X/* Erscheinen: Dienstag. Donnerstag. Sonnabend. Kon 14 Vokviini« Inserate werden bis früh 9 Uhr für die nächste »0. LO* Abonnement vierteljährlich 1 Mark. Nummer angenommen. ROT»* Nachstehende Verordnungen der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden Das Neichskanzleramt ist auf entsprechende Anfrage Seiten des Königlichen Ministe rium des Innern der in dem Erlasse des Königlich Preußischen Ministers des Innern vom 29. Mai 1875 (Seite 105 des ersten Jahrgangs der Zeitschrift „ Oer Standes beamte") niedergelegten, auch von dem Königlich Preußischen Justizminisler getheilten Ausfassung beigetreten, daß die Aenderung der in das Standesregister eingetragenen Vornamen eines Kindes nicht als eine „Berichtigung" im Sinne von § 65 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 anzusehen, daß aber ebensowenig die Vorschrift in § 22, Absatz 3 des Gesetzes darauf anzuwenden sei. Hieraus folgt, daß in das Standesamtsregister eingetragene Vornamen auch inner halb der vom Gesetze gewährten zweimonatlichen Eintragungsfrist, weder durch Hinzufügung weiterer Vornamen, noch durch die Eintragung anderer Vornamen geändert werden können. Dresden, den 22. Januar 1877. II In Folge ergangener Anfrage und zu Vermeidung von Mißverständnissen findet sich die Königliche Kreishauptmannschaft veranlaßt, den Aufsichtsbehörden über die Standesämter mit Beziehung auf die Generalverordnung vom 12. laufenden Monats — Beilage zu Nr. 1 des Verordnungsblattes — nachträglich bekannt zu geben, daß die Vorschrift in 8 45 Nr. 7 sub a der deutschen Wehrordnung, wonach die Standes beamten, verpflichtet sind, zum 15. Januar jeden Jahres den Vorstehern der Gemeinden oder gleichartiger Verbände einen Auszug aus dem Geburtsregister des um 17 Jahre zurückliegenden Kalenderjahres, z. B. zum 15. Januar 1877 einen Auszug aus dem Jahre 1860, enthaltend alle Eintragungen von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb der Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes unentgeltlich zu übersenden — selbst verständlich erst nach 17 Jahren von Errichtung der Standesämter an, in Wirksamkeit zu treten hat, während diese Verpflichtung bis dahin nach der zu der betreffenden Stelle der Wehrordnung gegebenen Anmerkung nach wie vor den Kirchenbuchführern obliegt. Die Aufnahme obiger Vorschrift in die angezogene Generalverordnung ist lediglich der Vollständigkeit halber erfolgt. Dresden, den 31. Januar 1877. werden den Herren Standesbeamten zur Nachachtung andurch bekannt gemacht. Großenhain, am 8. Februar 1877. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll am 20. April 1877 das den Erben des Rittergutsbesitzers Johann Friedrich Schmidt in Kötzschenbroda zu gehörige Vorwerk mit Schäferei Nr. 83, 84 des Katasters für Zabeltitz, Nr. 6 des Grund- und Hypothekenbuchs für Stroga, welches Grundstück am 8. Januar 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 468,214 M. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 2. Februar 1877. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Z. Der Biehmarkt zn Großenhain wird (auch für Pferde und Schweine), um eine Weiter- Verbreitung der Rinderpest zu verhüten, hiermit aufgehoben. Großenhain, den 16 Februar 1877. Der Rath. LuilHViS- Holk. Bekanntmachung. Diejenigen Marktfieranten, welche nicht im Besitze gelöster Stellen sind, haben vor Abholung ihres Stättegeldzettels in hiesiger Stadtkassen--Expedition eine Be scheinigung vom Marktmeister über die Größe ihres Standes beizubringen. Großenhain, am 12. Februar 1877. Der Stadtrath. Ludwig - Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung, den Jahrmarkt betreffend. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: I) Der Jahrmarkt beginnt Donnerstag den 15. Februar Morgens und dauert bis Freitag den 16. desselben Monats Abends 10 Uhr. Außerhalb dieser Zeit ist der Detailhandel und das Auslegen der Waaren verboten und nur der Grossoverkehr am Mittwoch den 14. Februar von Mittags 1 Uhr an zugelassen. 21 Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der Marktdeputation, beziehentlich des Marktmeisters nachzugehen. 3) Die tarifmäßigen Stättegeldcr sind in dem Stadtcassen -Erpeditionslocale, allwo von früh 8 bis Mittags 12 Uhr erpcdirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen. 4) Carrouselü, Schieß - und Schaubuden, Schankzelte, sowie Berkaufsstände und Buden aller Art sind spätestens um 11 Uhr Abends zu schließen. 5) In den Verkaufsbuden dürfen des Abends blose Lichter nicht gebrannt werden, vielmehr hat man sich Lampen mit gut schließenden Glascylindern oder Laternen zu bedienen. 6) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich in der Turnstraße, Schloßgasse und Frauengasse gestattet. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatuntn- kommen nicht haben, können letztere, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 7) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen «ud 1 — 5 ziehen die in der Marktordnung vom 24. Mai I873 geordneten Strafen und Nachtheile, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift sub tz Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechende Haft nach sich. Großenhain, den 12. Februar 1877. Der Stadtrath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Donnersw", -en 15., Freitag, den 16. und Sonnabend, den 1?. Februar 18H, sollen ' von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: Donnerstag, den 15. Februar s. e., von 20—41 Cent, oberer Stärke, Nr. 1—47, 10 37 293 88 149 158 7 261 im Hüttenwerksgasthofe zu Gröditz Stück harte Klötzer, « „ weiche „ f Raumcubikmeter harte Scheite, . „ weiche „ 1 „ hartt Rollen, ' i—4^4 „ weiche „ / „ harte Beste, i „ weiche „ - 30,7 Wellenhundert hartes Reisig, 13,3 „ weiches „ 57 Raumcubikmeter harte Stöcke, 5 „ weiche „ Nr. 1—55 und 66—68, Nr. 1—28, Freitag, den 1V. Februar a. e., im Gasthofe zu Gohrisch 90 Stück weiche, dürre Stämme, von 13 — 26 Cent. Mittenstärke, Nr. 1—88, 147 Raumcubikmeter weiche, dürre Scheite, 3 „ harte „ Rollen, 684 „ weiche „ 540 „ „ „ Aeste, Sonnabend, den 17. Februar ». e., ebenfalls im Gasthofe zu Gohrisch Nr. 1 — 871, vereinzelt im Walde umherstehend, auf der Hoische, im Gohrisch, 625 Stück weiche Stämme, von 13—30 Cent. Mittenst., Nr. 89—713, l 20 „ „ Klötzer, „15—30 „ ob. Stärke, „ 1 — 15, tim Gohrisch, 40 „ „ Stangen, „ 13u. 14 „ unt. „ „ 1 — 5, s und zwar 160 Raumcubikmeter weiche Scheite, i > im Schlage 162 „ „ Rollen, j Nr. 872—1017, s District, 31 „ „ Aeste, ' »„DiebSwinkel" 528 „ weiches Reisig, Nr. 1—72, / einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Anetten bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werben. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter- zeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die ge nannten Walborte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revierverwaltung Gohrisch, am 24. Januar 1877. Michael. Roch. Politische Weltschau. Das bedeutsamste Ereigniß der vergangenen Woche ist die Entsetzung Midhat Pasch a's von dem Posten des Großveziers. Wenn man den Berichten englischer Blätter trauen darf, so hat Midhat Pascha gegen den Sultan Abdul Hamid conspirirt. Vielleicht hat bas Wiener Blatt weit mehr Recht, welches das überraschende Ereigniß dafür charakterisirte, daß alle Pläne auf Sand gebaut sind, welche eine vernünftige Stabilität der Regierung in Konstantinopel zur Voraussetzung haben, unv auch ein anderes Blatt, welches drastischer sagt: „Midhat Pascha's jäher, unerklärlicher Sturz macht jede Combination von vornherein hinfällig. Da waltet das Verhängniß, aller Logik, aller Berechnung trotzend, und es scheint blos noch eine Voraussetzung Be rechtigung zu haben, diejenige nämlich, welche sich am besten in dem vulgären Satze: „Hopfen und Malz ver loren" — ausspricht; dem kranken Mann ist nicht zu helfen." Der Gang der türkischen Politik ist eben un berechenbar, da er nach wie vor von den Launen des Sultans und von Palast-Jntriguen abhängt. Der für allmächtig gehaltene Großvezier konnte am 4. Februar an > die Conferenz-Mächte noch eine Note erlassen, in welcher er in stolzen Worten und in bestimmtester Form die Un verletzlichkeit und Unabhängigkeit der Türkei in allen ihren ! Landestheilen wahrte, auf die von ihm geschaffenen Jnsti- i ! tutionen hinwies und in der entschiedensten Sprache das Recht Dritter zur Einmischung in die inneren Angelegen- i heilen des osmanischen Reiches bestritt — und kaum vier- undzwanzig Stunden darauf war er von der Höhe seiner Stellung in die tiefste Tiefe gestürzt! Die Ursachen der so plötzlich eingetretenen Katastrophe liegen noch in dichtem! Dunkel: aber zwei Vermuthungen drängten sich sofort Jever- ! mann auf: nach der einen wäre Midhat einer von den Alttürken in Scene gesetzten Palast-Jntrigue, nach der andern fremdem Einflüsse erlegen. Vielleicht haben beide , Momente zusammengewirkt, denn der ehemalige Groß- > Vezier Mahmud Pascha, der unversöhnlichste Feind Midhat's, wird als die Seele jener Jntrigue betrachtet, und Ethem Pascha, der jetzige Großvezier, soll nur dessen Platzhalter! auf dem Veziersposten sein. Mahmud aber hat sich während seiner Amtirung als Großvezier als eifriger Anhänger Rußlands erwiesen, und es hat daher die Annahme Manches für sich, daß seine Action gegen Midhat nicht blos eine persönliche Bedeutung hat. In Petersburg wurde bereits acht Tage vor der Katastrophe die Stellung Midhat's als erschüttert und wankend bezeichnet, und man berief sich dabei auf Mittheilungen aus Konstantinopel, die merk würdiger Weise nur nach der russischen Hauptstadt ihren Weg gefunden batten. Man erzählte sich an der Newa u. A., daß die Mißstimmung der zahlreichen Türken, welche von einer auch nur theoretischen Gleichstellung der Christen mit den Muhamedanern nichts wissen wollen, außerordent lich groß sei, und daß diese Mißvergnügten Midhat Pascha bereits offen einen „Verräther an der heiligen Sache des Islam" nennen. Einen Beweis bilden diese ohne Zweifel aus dem russischen GesandtschafkShotel in Pera geflossenen Mittheilungen allerdings nicht, unv Jedem ist es ja That- sache, daß, wenn auch Midhat mit seinen Reformen eS ehrlich meinte, die ganze übrige muhamedanische Welt die