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Großenhainer AntklhMW- md AytigcblM. Mmtsvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. z H Dienstag, den 6. Februar 1866. Bekanntmachung, das Packträgerwesen betreffend. Es sind wiederholt Klagen darüber laut geworden, daß bei Ankunft von Personenzügen auf hiesigem Bahnhöfe zwischen den von Gastwirthen abgescndeten Hausdienern, und hiesigen Dienst- mannern Uneinigkeiten entstanden, und dadurch nicht nur die Ordnung gestört, sondern auch das reisende Publikum belästigt worden ist. — Um für die Zukunft solche Ungebührlichkelten zu verhüten, nehmen wir Veranlassung, folgende Bestimmungen zur Nachachtung öffentlich bekannt zu machen: L. Den Gastwirthen und den Inhabern des bier be stehenden rothen und grünen Dienstmanninstituts steht es zwar frei, bei den regelmäßig erfolgenden Ankünften von Personenzügen ihre Hausdiener resp. Dienstmänner auf hiesigen Bahnhof abzusenden, es haben sich jedoch erstere durch ein dem Publikum leicht in das Auge fallen des, den Namen des betreffenden Gasthofes tragendes Schild, letztere dagegen durch ibre Dienst kleidung beziehentlich als Beauftragte ihrer Dienstherren oder als Dienstmänner der hier concessionirten Dienstmann institute auszuweisen. S. Die Dienstmänner und Hausdiener haben sich vov der Treppe, welche aus dem Bahnhofsgebäude nach der Bahnhofsstraße führt, auf der rech ten Seite in einer Neihe aufzustellen, den Weisungen der hiesigen Polizeiorgane willig und obne Ver zug Folge zu leisten, sich anständig und ruhig zu verhalten, bei Ankunft Neisender nicht durch Vorspringen aus der Neihe, Anbietungen von Dienstleistungen oder Zurufen die Ordnung zu stören, sondern den etwaigen Auftraggebern es ruhig zu überlassen, welchen Dienffmann Großenhain, am 15. Januar 1866. oder Hausdiener er wählt, und das Bahnhofs gebäude oder den Bahnhofsperron nur dann zu betreten, wenn dieses von ihrem Auftrag geber verlangt, oder die von letzterem ihnen übertragenen Dienstverrichtungen es erfordern. 3. Während der Ertheilung eines Auftrags oder bei Ausführung desselben haben sich die Beauftragten stets artig und zuvorkommend zu bezeigen, den Reisenden nicht durch Fragen oder Necommandiren hiefigev Gast- oder Geschäftshäuser lästig zu werden und auf vom Auftraggeber gestellte Anfragen bescheiden Auskunft zu ertheilen. 4. Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen unter 1., 2. und 3. werden mit Geldstrafe bis zu 3 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängniß- resp. Hand- arbeitsstrafe an den Contravenienten beziehent lich an den Gastwirthen oder Inhabern der Dienstmanninstitute unnachstchtlich gerügt wer den. 5. Die hiesigen Polizeiorgane sind angewiesen, die Befolgung dieser Bestimmungen streng zu überwachen, und Contraventionen unverzügltch anzuzeigen. Der (Ltadtrath. Heerklotz. Tagesnachrichten. Sachsen. Am 1. Febr. früh 49 Uhr ist von Chemnitz der erste Eisenbahnzug, von zwei reich mit Blumen geschmückten Locomotiven gezogen, nach Annaberg abgegangen und auf sämmtlichen schön geschmückten Bahnhöfen und Haltestellen freudig begrüßt worden.— In Dresden hat sich, wie die „Dr. N." melden, am 4. Febr. in der großen Jnfanteriecaserne ein Soldat der 2. Com pagnie des 13. Bataillons, Namens R., mit sei nem Dienstgewehr erschossen. Furcht vor einer bevorstehenden Prügelstrafe soll der Grund zu diesem Selbstmord sein. Preußen. In einer am 1. Febr. Abends statt gehabten Fractionssitzung der Fortschrittspartei des Abgeordnetenhauses wurde einstimmig beschlossen, zu beantragen, den Beschluß des Obertribunals, die Zulässigkeit der gerichtlichen Verfolgung der Abgeordneten wegen ihrer Kammerreden betreffend, unter Protest gegen jeden Bruch der Privilegien des Abgeordnetenhauses für null und nichtig zu erklären. Dieser Antrag wurde am 3. Febr. im Abgeordnetenhaus eingebracht und nach längerer Debatte die Schlußberathung darüber beschlossen. Kriegsminister v. Roon legte in dieser Sitzung den Entwurf des außerordentlichen Geldbedarfs für die Marineverwaltung vor, verwies auf die vorjährige Motivirung und appellirte an den Patriotismus. Der Finanzminister brachte den Entwurf der Grundsteuerregulirung ein, und der Justizminister einen Entwurf wegen Ermäßigung des Gerichtskostenzuschlags. Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. — Der italienische Handelsvertrag ist nun auch von Reuß ätt. Linie ratisicirt worden. Die Ratificationen des Ver trags von den noch fehlenden zwei Zollvereins regierungen werden täglich erwartet. Oesterreich. In Pesth fand am 1. Febr. der Empfang der Landtagsdeputation durch das Kai serpaar statt. Bei Beantwortung der Ansprache des Cardinal-Primas drückte der Kaiser seine Freude aus, mit der er auf Bitten der Stande mit seiner Gemahlin zur ungarischen Hauptstadt gekommen, vertrauend, daß unter der hochwich tigen Mitwirkung der Stande die Erreichung des großen Zieles trotz vielseitiger Schwierigkeiten gelingen werde. Die Kaiserin dankte für den