Volltext Seite (XML)
Großenhainer MchMW- md AizchMM. dkINtsblatt des Königl. Gerichtsamts und StadtratHS zu Großenhain. Re-igirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. X°. 142. Sonnabend, den 3. December 1864. Bekanntmachung, die Aufbewahrung des Düppeler Schanzen - oder Pyropapiers betr. Die leichte Entzündlichkeit des auch hier zum Verkauf ausgebotenen sogenannten Düppeler Schanzen- oder Pyropapiers, welche schon Veranlassung gewesen, dasselbe auf einzelnen Eisenbahnen von der Beförderung auszuschließen, nöthigt uns, zu thunlichster Verhütung von Gefahren nicht nur im Allgemeinen zur äußersten Vorsicht bei dem Gebühren mit diesem Papiere anzuermahnen, sondern auch alle Diejenigen, welche mit demselben Handel treiben, hierdurch anzuweisen, das fragliche, leicht entzündliche Präparat in gegen Feuer gesicherten Behältnissen sorgfältigst zu verwahre«. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden neben der Confiseation und Vernichtung des verbotswidrig aufbewahrten obengenannten Papiers mit Geldstrafe bis zu Zwanzig Thaler oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet werden. Der Stadtrach. Großenhain, am 1. December 1864. Heerklotz. Wiederholte Contraventionen gegen die bezüglich des die Kloster- v ruine passirenden Verkehrs erlassenen straßenpolizeilichen Bestimmungen veranlassen uns darauf aufmerksam zu machen, daß allen mit Kohlen, Getraide, Steinen, Ziegeln und überhaupt mit schweren Lasten befrachteten Wagen, nicht minder allem breit oder hochgeladenen Fuhrwerk das Fahren durch die hiesige Klosterruine ver boten ist, und die für Zuwiderhandlungen angedrohte Geldbuße, welche nach Befinden in Gefängniß- prafe verwandelt werden kann, von etwaigen Contravenienten uunachsichtlich emgezogen werden wird. Großenhain, am 29. November 1864. Der Stadtrach. Heerklotz. Tagesnachrichten. Sachsen. In Bezug auf eine von der „Bayerschen Ztg." gebrachte Meldung, wonach Preußen an Hannover und Sachsen eine fünf tägige Frist zur Räumung Holsteins und Lauen- burgs gestellt haben soll, erklärt das „Dr. I./,, chaß bis zum 1. Decbr. eine solche Aufforderung ^n Dresden nicht eingegangen ist. — Die „ Sonst. Ztg." schreibt unterm 30. Novbr.: Nachdem von Berlin und Frankfurt gemeldet wird, daß das sechste Armeecorps bei Torgau concentrirt werde und das vierte Armeecorps Ordre zur Kriegs bereitschaft erhalten habe, um nach Befinden an die sächsische Grenze zu rücken und Leipzig zu besetzen (?): so ist man auch Seiten der hiesigen Regierung nicht müssig und es werden alle Vor bereitungen getroffen, um einer etwaigen Invasion energisch entgegenzutreten. Zu diesem Behufe sind bereits alle zeither ertheilten Urlaube zurückgenom men und auch sonst verschiedene Maßregeln ins Werk gesetzt worden, welche auf eine geeignete Verteidigung abzielen. Oesterreich. Der feierliche Einzug der vom Kriegsschauplätze zurückgekehrten Truppen in Wien hat am 30. Nov. Vormittags stattgefunden. Der Kaiser hielt nach Besichtigung der Truppen eine Ansprache an das Ofsiziercorps. — Feldmarfchall- leutnant v. Gablenz ist zum Commandanten des 5. Armeecorps ernannt worden, welches in Verona bis unmittelbar an den Mincio stationirt ist. — Die in der Nordsee stationirt gewesene Escadre ist bis auf drei Schiffe, welche dort überwintern, in Pola angekommen. Hannover soll, nachdem der Friedensvertrag der Bundesversammlung mitgetheilt worden, ent schlossen sein, seine Truppen aus den Herzog tümern zurückzuziehen. Frankfurt a. Mt. In der außerordentlichen Bundestagssitzung am 29. Novbr. wurde, wie dem „Dr. Journ." berichtet wird, von Selten Oesterreich und Preußens der Friedensvertrag mit Dänemark vorgelegt. Oesterreich stellte außerdem Eröffnungen und Anträge über Beendigung des Bundesexecutionsverfahrens und was damit zu sammenhangt in Aussicht, da auf Grund Art. 3 des Friedensvertrags über eine den Rechten und Interessen des Bundes entsprechende Lösung Ver handlungen mit Preußen stattfanden, von denen ein günstiges Resultat zu hoffen sei. -- Auf Bericht des Obercommandirenden der Bundes- erecunonstruppen in Holstein und Lauenburg, Generalleutnants v. Hake, beschloß die Bundes versammlung, ihm die Weisung zu ertheilen, bis auf weitere Instructionen in seiner bisherigen Stellung zu verbleiben. — Der von Sachsen eingebrachte Antrag (siehe vor. Nr.) wurde an die vereinigten Ausschüsse zur beschleunigten Be richterstattung verwiesen. Preußen verweist hier-