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Großenhainer WchMmgs- M AiytWilü. »kmtSvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 137. Dienstag, den 22. November 1864 Bekanntmachung, -Le Verpflegung für die auf Privat-Forst- und Flurschntz eommandirten Unteroffiziere und Soldaten betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Kriegs-Ministeriums wird hiermit bestimmt, daß die tägliche Verpflegung für die auf Privat-Forst- und Flurschutz eommandirten Unteroffiziere und Soldaten vom 1. künftigen Monats an ebenso wie die in dem Gesetze vom 21. September dieses Jahres vor geschriebene Marschverpflegung von den Unteroffizieren an abwärts, in einem Frühstück von Kaffee oder Suppe, einem Mittagsessen von Pfund Fleisch mit Gemüse und Salz, und einem Abendessen von Suppe und 1 Loth Butter zu bestehen hat und dafern sie in natura nicht verabreicht wird, dem Manne ohne Unterschied des Grades, mit monatlich 5 Thlr. —- —- oder mit täglich — - 5 Ngr. - - zu vergüten ist. Königliche Kreis - Direction. Dresden, am 8. November 1864. von Oppel. Lingke. Am heutigen Tage sind die Herren Friedrich Anton Brückner und Karl Wilhelm Herrmann Zanther in Großenhain als Inhaber der in Großraschütz neueröffneten Firma „Brückner L Zanther" auf Folium 97 des Handelsregisters des unterzeichneten Gerichtsamts eingetragen worden. Großenhain, am 17. November 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. O. An die sofortige Abzahlung der auf die bereits abgelaufenen beiden dies- jährigen Steuerhebetermine sowohl für Grundsteuern, als auch Gewerbe- und Personalsteuern gefällig gewesenen Beitrage wird nochmals mit dem Bemerken erinnert, -aß fernere Säumniß den Gebrauch der gesetzlichen Zwangsmaasregeln ohne län- geren Aufschub nothig macht. Der Stadtrath. Großenhain, am 15. November 1864. Heerklotz. DageSnachrichten. Sachsen. Das „Dr. I." berichtet unterm 16. November: Dem vom Obercommando der alliirten Truppen ausgesprochenen Wunsche ent sprechend, ist wegen deren Rückmarsch durch Hol stein und zu Freimachung der hierzu bestimmten vier Etappenstraßen, vom Commando der Bundes- Executionstruppen die mobile sächsische Armee brigade im östlichen Holstein zwischen Neustadt und Lütjenburg — Stabsquartier Neustadt — concentrirt und die mobile hannöversche Armee brigade in die unmittelbare Nähe der Elbe, so weit nöthig, verlegt worden. — Die Stadtver ordneten zu Dresden haben am 16. Novbr. das Gesuch des Ausschusses für das nächstjährige erste deutsche Bundessängerfest um Bewilligung eines unverzinslichen Darlehns bis zu 78,500 Thlr. aus der Stadtkasse und Uebernahme des etwa dabei entstehenden Deficits auf dieselbe einstimmig genehmigt, nachdem vorher schon der Stadtrath seine Zustimmung gegeben hatte. — Ein Theil der aus Schleswig zurückkehrenden Truppen wird vom 22. Novbr. bis 3. Decbr. auf der Leipzig- Dresdner und der sächsisch-böhmischen Eisenbahn durch Sachsen befördert werden. Preußen. Nach der „ Prov. - Corresp." soll gleich nach Bestätigung des Friedensvertrages die Entfernung der Bundesexecutionstruppen in An regung kommen. Die Nachricht, Preußen habe in das Verbleiben eines Theiles der Bundes- truppen gewilligt, sei völlig irrig. — Wie die „N. Pr. Z." hört, werden im Ganzen neun preu ßische (7 Infanterie-, 2 Cavalerie-) Regimenter nach Schleswig und Holstein gehen, um die von dort — sämmtlich — zurückkehrenden Truppen zu ersetzen. Oesterreich. Die Auswechselung der Rati ficationen des Friedensvertrages hat am 16. Novbr. in Wien stattgefunden. — Der Legationssecretar Capitän Bille wird als dänischer Geschäftsträger in Wien bleiben. — Auf der Strecke Wien-Linz sind in der Nacht auf den 15. Novbr. zwei Last züge derart zusammengefahren, daß die beiden Maschinen sich tief in die Erde einwühlten, gänz lich unbrauchbar wurden und 18 Waggons voll ständig, 16 mehr oder weniger zertrümmert wur den und sich hoch übereinander thürmten. Fünf Menschen wurden auf entsetzliche Weise zerrissen und sechs andere schwer verletzt. — Aus Venedig wird geschrieben, daß die Nachrichten aus der