Volltext Seite (XML)
Großenhainer MnMnW- m- AychclilM. MmtS-latt des Kömgl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 118. Sonnabend, den 8. October 1864. BekatttttmachUttg der Königl* Amtshauptmannschaft zu Meißen, die diesjährige Rekrutirung betreffend. Die Messung und je nachdem körperliche Untersuchung der im Jahre 1844 gebornen und dem nach in diesem Jahre militärpflichtigen, ungleichen die Wiedergestellung der wegen noch zu erwar tender Körperlange, wegen zeitlicher Untauglichkeit und sonst zurückgestellten Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks aufhalt und angemeldet hat, soll an folgenden Tagen und Orten vorgenommen werden, und zwar: am 1. und 2. December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Großenhain, auf dem Rathhause zu Gro ßenhain, am 3. December 1864 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Riesa, ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain, am 5. und 6. December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Meißen, in dem Gasthause zum Felsenkeller in Meißen, am 7. December 1864 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthause zum Felsenkeller in Meißen, am 8. December 1864 aus den Städten Lommatzsch und Riesa, auch aus den links der Elbe gelegenen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Riesa, gleichfalls in dem Gasthause zum Felsenkeller in Meißen, am 9. December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Lommatzsch, ebenfalls in dem gedachten Gasthause zum Felsenkeller in Meißen, und am 12. und 13. December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Nossen, auch aus den Städten Nossen und Siebenlehn, im Gasthause zum deutschen Hause in Nossen. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die im Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858, ßß 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen wird Solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen Tages und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere Verfügung an die betreffenden Gemeindeobrigkeiten er gangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die diesfallsigen An- bringen, Reclamatr'onen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem auf den 16. December 1864 anberaumten Reelamationstermine, welcher im Gasthause zum Felsenkeller in Meißen von Vor mittags 8 bis Punkt 12 Uhr abgehalten werden wird, einzureichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht stattsinden kann. Die etwaigen Reclamanten haben sich daher an diesem Tage vor der Königlichen Rekrutirungs- Commisston Behufs ihrer Bescheidung bis Mittags 12 Uhr an nurgedachter stelle unfehlbar per sönlich einzusinden. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dies, unter gleichzeitiger Er legung der gesetzlichen Einstandssumme von Drei Hundert Thalern —- —entweder sofort bei der Gestellung oder längstens bis zum 23. December 1864, bei Verlust dieses Rechtes, bei der Königlichen Rekrutirungs-Commission, beziehentlich bei der König lichen Amtshauptmannschaft zu erklären. Die mit Dienstreservepflicht Zurückgestellten aus den Altersklassen 18G4 und 18^ haben sich anderweit, bei sonst zu gewartenden gesetzlichen Nachtheilen, zum Zwecke der Controleführung, vor schriftsmäßig anzumelden, sind aber von der persönlichen Wiedergestellung befreit. Meißen, am 1. October 1864. Königliche Amtsbauptmannschaft, von Egidy.