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Großenhainer YkrntSHlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redkgirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. Sonnabend, den 21. Mai Xo. 58 18V4. Der Stadtrath. Scbickert. hierdurch bekannt machen. Großenhain, den 14. Mai 1864. Die auf bie Geun-fteueen des abgelaufenen zweiten Hebetermins V^441111^444414Z> von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und bis zum Schluffe laufenden Monats an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu berich tigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtiich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 14. Mai 1864. Schickert. Das neueste Verzeichniß der im Hufbeschlage vorzüglich geübten -0^444111141114444/ Schmiede im Königreiche Sachsen nebst Abdruck der Verordnung, den Hufbeschlag betr., vom 4. November 1863 liegt in der Rathsexpedition, sowie bei dem Ober meister hiesiger Schmiede-Innung und in der Schmiedegesellen-Herberge, beim Gastwirth*Herrn Beyer, auf der innern Naundorfer Gasse aus, was wir gemäß erhaltener Verordnung für Betheiligte Rindvieh- und Brettermarkt in Großenhain Tags darauf beginnt der Jahrmarkt. Der Stadtrath. F. W. Röting. In Stellv. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestim mungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht. Roß , Montag, »ei, 3V. Mai L8V4. Großenhain, am 19. Mai 1864. Bekanntmachung 1) Der Jahrmarkt beginnt am Dienstag nach dem 1. Trinitatis-Sonntage, den 31. Mai d. I., Früh und dauert bis Mittwoch den 1. Juni d. I. Abends. Außer halb dieser Zeit ist der Detail-Handel und das Ausregen der Waaren bei 5 Ldlr. Strafe und Beschlagnahme der ausgelegten Waaren verboten und nur der Grosso-Verkehr ist am Tage vorder von Mittags 1 Uhr zug.elassen. 2) Hinsichtlich der Benutzung der Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Markt aufsicht betrauten obrig keitlichen Personen nachzugehen. Die tarifmäßigen Stättegeldee sind in dem Sessionszimmer, ertte Etage des Rathbauses, wo am Dienstage von frük 8 bis Mittags 12 Uhr expedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetriebes zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattsindenden Revision die Er legung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei unrichtiger Angaben hinsichtlich seiner Verpflichtung Großenhain, den 18. Mai 1864. überführt wird, bat nicht nur das hinterzogene Stättegeld nachzuzahlen, sondern verfällt in das Vierfache als Strafe. 4) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straße hervorragen, an Buden und Verkaufs ständen nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hinder nisse in der Passage nicht sieben oder liegen gelassen werden. 5) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist Lediglich in der innern Naundorfer- und in der Schloßgasse gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch unbeladen daselbst stoben gelassen werden, auch ist das Verladungsgeschäft möglichst zu beschleunigen. — Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatuntcrkomwen nicht haben, können die selben, jedoch außerhalb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 6) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in 4. und 5. werden polizeilich bestraft werden. Der Stadtrath. F. W. Röting. In Stellv. Tagesnachrichten. Schleswig-Holstein. Der Herzog Friedrich hat am 14. Mai dem auf der Rückreise nach Ber lin sich in Hamburg aufhaltenden Kronprinzen von Preußen einen ^Besuch abgestattet und sich am 15. Mai nach Altona begeben, wo er mit unbeschreiblichem Jubel empfangen wurde. Die Stadt war prachtvoll ausgeschmückt und Abends fand eine glanzende Illumination statt. Auf der Rückreise nach Kiel am 17. Mai wurde der Her zog auf den meisten Eisenbahnstationen mit gro ßem Jubel begrüßt. — Wahrend der Waffenruhe werden die österreichischen Truppen in folgender Weise dislocirt: Brigade Gvndrecomt geht nach Flensburg, Brigade Thomas nach Hadersleben und Christiansfeld, Brigade Nostiz nach Kolding und Fridericia, Brigade Dormus nach Horsens und Veile. — Das Hauptquartier des combinir- ! ten preußischen Armeecorps gebt wahrend der Waffenruhe nach der Stadt Schleswig. Im Sundewitt bleiben nur so viel Truppen zurück, als die Bewachung es erfordert; denn die ganze Umgegend ist von jeglichen Lebensbedürfnissen so ? entblößt, daß die Lebensmittel einen enormen ! Preis erreicht haben. — Auf die vor dem Con-