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Beilage zu Nr. 37 des Großenhainer Unterhaltungs - und Anzeigeblattes. Sonnabend, den 26. Marz 1864. Wegen des Umbaues der Eifenbahnüberbrückung auf dem Medessen- Großenhainer Communicationswege, in Medessener Flur, wird nur gedachter Weg wahrend der am 4. Mpril dieses KaHreS beginnenden und voraussichtlich sieben Wochen lang andauernden Bauzeit für den Uebergangsverkehr an erwähnter Brücke unbenutzbar, was hierdurch zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht wird. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 21. Marz 1864. Im Auftrage: von Harttmann. —Krapf. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 2. Mai 1864 das Carl Gottlieb Kleinstücken in Raden zugehörige Resthusengnt Nr. 27 des Brand- Catasters, Folium 29 des Grund- und Hypothekenbuchs für Raden, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2367 Thlr. — Ngr. — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schanke zu Raden aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 18. Februar 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Ktz. Holz-Auktion. In der Schanke zu Gohrisch sollen den 1. April 1864 von Vormittags 9 Uhr an folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 245 Stück kleine weiche Nutzstücken, von 7 — 9" stark und 12 und 16 Ellen lang, zu Gartenriegeln, Stallbohlen und Röhren, 5 - 8ellige weiche Klötzer, von 11 —15" unterer Starke, 21 Schock 20 Stück weiche Stangen, von 3 — 6" unterer Starke, 49^ Klftr. weiches Scheitholz, 117^ - - Rollholz und 235 Schock - Abraumreißig, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Oberförster Roch in Gohrisch zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Moritzburg, am 14. Marz 1864. Das Königliche Forstverwaltungsamt zu Großenhain, von Trebra - Lindenau. Eras. in der Gtaubitzer Herrenhaide, in dem Schraden-Wald, Bekanntmachung, den Verkauf des Weißen Sandes auf dem König!. Raschütz ° Reviere betr. Alle Diejenigen, welche weißen Sand auf dem Raschütz-Reviere kaufen wollen, haben sich die serhalb von nun on im Forsthause zu Weißig zu melden und daselbst, je nach der Fuhre, die betreffenden Sandscheine in Empfang zu nehmen. Jeder ausgegebene Sandschein ist nur an dem Tage der Ausstellung gültig und auf Verlangen dem Aufsichtspersonale des Revieres vorzuzeigen. Wer ohne einen Schein mit Sand betroffen wird, verfallt nach Höhe des Werths in die gesetz liche Strafe. Der Preis für ein zweispanniges Fuder ist auf 12 Ngr. 5 Pf. und der Preis für ein einspän niges Fuder auf 7 Ngr. 5 Pf. bis auf Weiteres festgestellt worden. Königliche Forstrevier-Verwaltung Raschütz zu Weißig, den 21. Marz 1864. R. Börne*. Für die wahrend der Mankhett und Kei dem Regrakmtz meines gesieMm Mannes, Ludwig Theodor Müller, vielfach lumdgegebenelt Nemeiso der Theil- nähme, sowie Herrn Mac. Hedrich Mr die am grabe gesprochenen erhebenden Crostesmorte stalle ich hiermit meinen in nigsten Dank ab. Franziska vcrw. Müller. Herzlichen Dank der lieben Jugend in Linz und allen Denjenigen, die meiner in fremdem Lande gedacht und mir ein Geschenk gesandt ha ben. Wenn der allmächtige Gott mich wieder in meine liebe Heimath kommen laßt und wir uns die Hande wieder zum freundschaftlichen Gruße reichen können, werde ich mich Ihnen für die mir bewiesene Liebe stets dankbar zu bezeigen suchen; sollte ich aber nicht zurückkehren, möge der all gütige Gott Ihnen ein reicher Vergelter dafür sein. Gottlob Bruntsch, Soldat 1. Comp. 3. Inf.-Bat. beim Köm'gl. Sachs. mobilen Corps in Holstein. Mobilien-Auction. Dienstag den 28. Marz Vormittags 10 Uhr sollen auf der Pfarre zu Koselitz div.