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Großenhainer MklhMiW- Nd AilZtigMM. -kmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. RedigirL, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^>. Aß. Donnerstag, den 24. März 1864. In das Handelsregister des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes ist am heutigen Tage Herr Friedrich Gottlieb Meyer in Großenhain als Inhaber der dasigen Firma „Friedrich Meyer" auf Fol. 91 eingetragen worden. Das Königliche Gerichtsamt. Großenhain, am 19. Marz 1864. Pechmann. Auf die Zuschrift, welche die Unterzeichneten seiner Zeit bei Uebersendung derjenigen 158 Thlr. 16 Ngr. —-, welche durch Beitrage aus der Stadt und aus benachbarten Rittergütern und Ort schaften zu Gunsten der hiesigen Garnison eingingen, an den Herrn Oberst vonPaszkowski richteten, ist uns die angefügte Antwort zugegangen, welche wir hierdurch zur Kenntniß der Geber bringen. Schickert. Adv. Kretzschmar I. Den Erfolg der von Ihnen, geehrte Herren, veranstalteten Sammlung zu einem Vergnügen der Unteroffiziere und Reiter, welche in der Stadt Großenhain garnisonirten, habe ich erhalten und an die Betreffenden vertheilt. — Nächst meinem wärmsten Dank, den ich hiermit für das so reiche Geschenk und die im Namen der mir unterstellten Unteroffiziere und Mannschaften sage, bin ich zugleich als Kommandant hocherfreut über den meiner Truppe zu Theil gewordenen Beweis ehrender Zuneigung, der um so werthvoller ist, wenn er aus der Garnison und Umgegend — des Soldaten Heimath — kommt. — Allen Herren, die zu jener Liebesgabe beitrugen, bitte ich meinen und der Mannschaft Dank ausdrücken zu wollen. Der Commandant des I. Reiterregiments Kronprinz, Oberst von Paszkowski. Anher erstatteter Anzeige zu Folge ist kurz vor dem Ausmarsche x der hiesigen Garnison von einem Militär in einem Hause der innern Wildenhainer Gasse ein, wahrscheinlich zum Futterfassen gebrauchter Schiebebock stehen gelassen worden. Da sich der Eigenthümer dazu bis heute noch nicht gefunden, so wird solches hiermit zur öffent lichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß der sich legitimirende Eigenthümer an Polizei- erpeditionsstelle zu melden habe. Die Polizeibehörde. Großenhain, den 17. März 1864. Schickert Bekanntmachung, Len Verkauf des weißen Sandes auf dem König!. RafchÜH-Reviere betr. Alle Diejenigen, welche weißen Sand aus dem Raschütz-Reviere kaufen wollen, haben sich die serhalb von nun an im Forsthause zu Weißig zu melden und daselbst, je nach der Fuhre, die betreffenden Sandscheine in Empfang zu nehmen. Jeder ausgegebene Sandschein ist nur an dem Tage der Ausstellung gültig und auf Verlangen dem Aufsichtspersonale des Revieres vorzuzeigen. Wer ohne einen Schein mit Sand betroffen wird, verfällt nach Höhe des Werths in die gesetz liche Strafe. Der Preis für ein zweispanniges Fuder ist auf 12 Ngr. 5 Pf. und der Preis für ein einspän niges Fuder auf 7 Ngr. 5 Pf. bis auf Weiteres festgestellt worden. Königliche Forstrevier-Verwaltung Raschütz zu Weißig, den 21. Marz 1864. R. Börner. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat sich am 21. und 22. Marz mit der Berathung des Aus gabebudgets des Kriegsministeriums beschäftigt, wobei die von der Regierung beantragte Erhöhung der Armee um 2000 Mann und 59 Offiziere un ter Verwahrung mit 39 gegen 31 Stimmen an genommen wurde. — Am 23. März früh ^6 Uhr brannte das Trockenhaus der Kattunfabrik zu Naundorf bei Großenhain vollständig aus. Das Feuer soll durch das Springen eines Ofens ent standen sein. Schleswig-Holstein. Die Kanonade gegen die Düppler Schanzen ist am 18. und 19. Marz fortgesetzt worden; zum 21. oder 22. erwartete man etwas Entscheidendes. — Bor Fridericia wurden in der Nacht vom 19. zum 20. Marz