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Großenhainer MchMiW- Md AnzWlM. Mmtsvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redkgirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^lo. 26. Dienstag, den 1. März 1864. Won dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 2. Mai 1864 das Carl Gottlieb Kleinstücken in Raden zugehörige Resthufengut Nr. 27 des Brand- Catasters, Folium 29 des Grund- und Hypothekenbuchs für Raden, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2367 Thlr. — Ngr. — Pf. gemindert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schanke zu Raden aushangenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 18. Februar 1864. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Ktz. Tagesnachrichten. GroHenhain, den 29. Februar. Der gestern im Rathhaussaale hier vom Herrn vr. Schlimper aus Dresden gehaltene Vortrag über die Arbeiter frage und die schleswig-holsteinsche Angelegenheit erlitt dadurch eine unangenehme Störung, daß die hiesigen Anhänger Laffalle's ihre Redner, die Herren Vahlteich und Försterling, auch herbei gerufen hatten und dieselben die nach dem Vor träge über die Arbeiterfrage stattsindende Pause dazu benutzen wollten, ihren Ansichten Geltung zu verschaffen; sie wurden aber durch das Einschrei ten des Herrn Bürgermeisters Schickert daran verhindert, indem derselbe ihnen auseinandersetzte, daß vom Vorstand des Arbeiterbildungsvereins es heute nur dem Herrn vr. Schlimper erlaubt sei zu sprechen, worauf die Lassallianer den Saal verließen. Alsdann begann Herr vr. Schlimper seinen Vortrag über die schleswig-holsteinsche An gelegenheit, der eben so geistreich, wie der erstere klar und überzeugend war. Bayern. Das „Dr. I." erklärt die Mit- theilung der „Neuen Würzb. Ztg." von den bei den Würzburger Ministerconserenzen angeblich an genommenen Vorschlägen Sachsens für unbegrün det, indem von letzterem Vorschläge in der an gegebenen Weise nicht formulier worden seien. Schleswig-Holstein. Am 26. Februar ist die 1600 Köpfe starke Deputation aus allen Thei len Schleswigs in Kiel eingetroffen. Nachdem um 12 Uhr ein Gottesdienst stattgefunden hatte, begab sich die Deputation im Zuge nach der Bahnhofshalle und überreichte daselbst dem Her zoge eine Adresse, in der gesagt wird, daß Schles wig deutsch sein und bleiben und, unzertrennlich mit Holstein verbunden, nur dem Herzog unter- than sein wolle. Die Leiden der letzten Jahre werden in starken Zügen geschildert. Vierhundert Jahre hatten bewiesen, daß keine Vertrage mit Dänemark möglich sind. Die Schleswiger er sehnten den Augenblick, wo sie unter des Herzogs Führung mit eigener Kraft das Land gegen die Dänen zu vertheidigen haben. Der Herzog ant wortete dankend: er werde nie von seinem Rechte zurückweichen, dessen Vertheidigung von Gott ihm auferlegte Pflicht sei, um das Land von Däne mark zu befreien. Frankreich hat dem von Oesterreich und Preußen angenommenen Anträge Englands auf eine Konferenz zu Austragung des deutsch-dä nischen Streites zugestimmt. Auch Dänemark soll den Conferenzvorschlag angenommen haben. Lon don wird als Ort der Conferenz bezeichnet. Großenhain. In einer der nächsten Nummern dieses Blattes wird eine obrigkeitliche Bekanntmachung erscheinen, in welcher von der Bildung eines GewerbegerichteS und von Wahlen zu demselben die Rede ist. Da diese Einrichtung, wenn sie auch in Erinnerung altdeutscher Gerichtsverfassung geschaffen ist, doch ein Ergebniß der Neuzeit, nämlich des Gewerbegesetzes v. 15. October 1861, ist, so erscheint es nicht ungeeignet, zu möglichst allgemeinem Verständnisse eine Skizze dieser Gewerbegerichte nach Lbrcm Zwecke, ihrer Zusammensetzung und ihrem Wir- kungs- und Geschäftsumfange zu geben. 1. Die Gewerbegerichte verdanken ihren Ursprung dem neuen Gewerbegesetze d. i. einer Gesetzgebung, welche die Absicht verfolgt, die gesummte erwerbende Lbätigkeit der Staatsbürger soweit wie möglich von den zahlreichen, ibr im Laufe von Jahrhunderten aufgelegten Fesseln und Beschränkungen zu befreien, dadurch aber die beteiligten Kreise besser zu stellen. Ob dieses Letztere, obwohl die bisher verflossene Beobachtungszeit noch eine sebr kurze ist, von dieser Gesetzgebung zu erwarten steht, dürfte wohl durch eine Selbstfrage Derjenigen am Besten beantwortet werden, welche fest glaubten, daß durch Herstellung der Gewerbefreiheit ein fast allgemeiner Ruin der bestehenden Gewerbe und Geschäfte herbeigeführt werden würde?! Wie das Gewerbegesetz selbst, so muß folgerichtig auch die in ibm geschaffene Einrichtung der Gewerbegerichte die Erzielung einer Freiheit zum Zwecke haben. Dieß ist, wenn auch für jetzt nur noch in engeren und gewisser Maasen ängstlichen Anfangsgrenzen, in der Lhat dadurch der Fall, daß den Gewerbetreibenden und zwar gleichmäßig den Arbeitgebern (Fabrikanten, Meistern rc.) und den Arbeitnehmern.(Gehilfen, Gesellen, Arbei tern rc.) dadurch eine neue Selbstverwaltung verliehen wird, dass sie, als stimmberechtigte