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Großenhainer Anterhaltungs- und Anreigeblatt. 55. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. Sonnabend, den 8. Juli 1848. Bekanntmachung. Nachdem der durch Beschluß der vorbereitenden Commission gestellte Schlußtermin für Anzeigen gebildeter Ausschüsse der Gewerbtreibcnden verstossen ist, sind nun in Gemäßheit der von derselben Commission gefaßten und in dem ausge gebenen Berichte zu Jedermanns Kenntniß gebrachten Beschlüsse die Wahlen zur Ergänzung der Commission vorzunehmen. Was die nach bestimmten Fächern vorzunchmenden Wahlen für die dritte, vierte, fünfte, sechste und achte Abtheilung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Hausindustrie, Fabrikanten und Fabrikarbeiter, Kaufleute) anlangt, so wird bei der beschrankten Zahl und räumlichen Verbreitung der an der Wahl jedes einzelnen Commissions-Mitgliedes Theil nehmenden Ausschüsse das Erforderliche wegen Bestimmung des die Wahl leitenden Commissionsgliedes und wegen Vornahme der Wahl lediglich unmittelbar an die bethciligten Ausschüsse und Personen von der unterzeichneten Stelle verfügt. Dagegen sind für die Wahlen der Commissionsmitglieder in die erste Abtheilung der zünftigen und un zünftigen Handwerksmeister, und in die zweite Abtheilung der zünftigen und unzünftigen Ge sellen und Gewerbsgeh Ülsen Wahlbezirke zu bilden gewesen. Wegen der großen Zahl der gebildeten einzelnen Ausschüsse, der sehr verschiedenen Mitgliederzahl derselben, der zum Theil nicht unbedeutenden Entfernung der Orte, ist es zu Vereinfachung des Wahlgeschäfts und Erreichung gleichförmigerer Vertretung nothwendig, daß an der Wahl der Commissionsmitglieder nur die Obmänner aller betheiligten Ausschüsse oder deren Stellvertreter Theil nehmen. Die selben haben sich mit einer von ihrem Ausschuss« ausgestellten Wahllcgitimation zu versehen und solche dem zu Leitung der Wahl bestellten Commiffar vor Vornahme der Wahl vorzuzeigen. Di« Wahlen selbst sind völlig frei und braucht der Gewählte weder Obmann, noch überhaupt Mitglied irgend eines Ausschusses zu sein. Damit jedoch, wenn die ein zelnen Wahlbezirke bei ihren Wahlen auf Herbeiführung einiger Verschiedenartigkeit der in der Commission vertretenen Gewerbe Rücksicht zu nehmen wünschen, dieses möglich sei, ist die Anordnung getroffen worden, die Wahlen der einzelnen Bezirke so auseinander zu legen, daß der die Wahl Leitende vorher von dem Ergebnisse der früher« Wahlen anderer Bezirke Nachricht erhalten haben kann. Bei Bestimmung der Wahlbezirke und Wahlorte ist die durch die bestehenden Eisenbahnen gewährte Com- municationserleichterung maßgebend gewesen. Hiernach gestaltet sich das Wahlgeschäft folgendermaßen: Der sechste Wahlbezirk umfaßt die Orte: Brand, Colditz, Dippoldiswalde, Döbeln, Ehrenberg, Freiberg, Gottleube, Hain, Hainichen, Königstein, Liebstadt, Leisnig, Lommatzsch, Meißen, Nossen, Pirna, Rochlitz Roßwein, Siebenlehn, Strehla, Tharandt, Waldheim, Wilsdruff, Wurzen. Commiffar für die Wahl eines Mitgliedes für di« erste Abtheilung Herr Advocat Gustav Schulze in Döbeln; für die Wahl eines Mitgliedes für die zweite Abtheilung Herr Steuereinnehmer Wagner in Döbeln. Wahlort Döbeln. Wahltag Sonntag den 23. Juli. Jeder big heute zur Anzeige bei unterzeichnetem Büreau gelangte Ausschuß hat hiernach, sofern er sich bei der Wahl überhaupt betbeiligen will, seinen Obmann oder dessen Stellvertreter an dem für seinen Bezirk bestimmten Tag« an den bezeichneten Wahlort abzusendcn und anzuweisen, daß er sich bei dem für sein« Abtheilung bestimmten Wahl- commiffar melde. Am jeden angemeldeten Ausschuß ergehen deshalb noch besondere schriftliche Aufforderungen und an di« Wablcommiffare besondere Anweisung. Endlich wird es mit Rücksicht auf mehrfache Rcclamationcn wegen stärkerer Vertrerung einzelner Landestheile oder sogar einzelner Städte in der Commission nicht überflüssig sein zu bemerken, daß die unterzeichnete Stelle von den be reits feststehenden Beschlüssen der vorbereitenden Commission abzugehen nicht befugt ist, und daß «s auch bei der all gemeinen Befugnis aller Beschlüsse, wegen besonderer Verhältnisse auch besondere Erörterungen anzustellen oder be sonder« Sachverständige zuzuziehen, in der That einer solchen speciellen Vertretung aller einzelnen Gegenden und Orte, wodurch die Zahl der Commissionsmitglieder sich übermäßig vermehren würde, im Interesse der Sache nicht zu bedürfen scheint. Sollten indessen diese Gründe zu Erledigung der erwähnten Reclamationcn nicht hinreichend befunden werden, so können die Bethciligten nach Zusammentritt der ganzen Commission am 1. August ihre Anträge erneuern und dem Urtheile der vollen Commission anheimgebcn. Dresden, den 30. Juni 1848. Das Büreau der Commission für Erörterung der Gewerbs- und Arbeitsverhaltnisse, K. Weinlig. Kohlschütter. Friedr. Georg Wieck. Die SpriHenprobe wird heute, Sonnabend den 8. Juli 1848, Abends 6 Uhr auf dem Lindenplatze abgehalten. Der Stadtrat h zu Hain.