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täten würde man auf einem größern Markte nicht beachten, und brächten sie größere Massen hin, so würden sie natürlich den Preis herab drücken, also ihre Absicht auf höhern Gewinn gänzlich verfehlen. Schließlich berühre ich noch einen Umstand, der auf das Steigen der Getreidepreise einwirkt. Es giebt Leute, wie Augen - und Ohrenzeugen versichern, die allmarktläglich mit dem Frühesten unter den Getreideverkäufern herumgehen und diese aufmuntern auf den Preis zu halten. Auf solche Menschen sollte man ein vorzügliches Augenmerk haben und sie im Betretungsfalle tüchtig abstrafcn. Der Zweck des ganzen Aussatzes ist ein sehr wohlgemeinter und soll nach keiner Seite ver letzend sein. Er geht dahin, die städtische Be hörde zur Auffindung von Mitteln, die der Theuerung und dadurch hervorgebrachten Noth entgegenwirken, anzuspornen, indem meines Wissens von daher bis jetzt etwas nicht ge schehen ist, nehmlich zur Abhülfe des allge meinen Nvthstandes. X- Die immer steigenden Getreidepreise haben nach verschiedenen Richtungen hin Erörterungen veran laßt, wie wohl ein billigeres Brod zu erzielen sei. Den Bäckertaren läßt sich etwas Mehreres nicht abgewinnen, denn diese sind normirt durch ein höch sten Orts consirmirtcs, im Jahre 1807 neu revi- dirtes Regulativ, worin für jeden Preis mit Ab stufungen von Groschen zu Groschen das Brod- gewicht ausgeworfen ist, und Publicum wie Backer können verlangen, daß davon auf keiner Seite ab gewichen wird. Wohl ließe sich aber fragen, ob durch Wegfall der zum Besten der Stadtcasse ge machten Anlage auf die Bäckcrwaare eine wesent liche Erleichterung zu erzielen sei. Bedeutend ist diese Erleichterung nun freilich nicht, denn es würde bei jetzigem Kornpreis nur zwei Quentchen mehr auf das Groschenbrod verlangt werden können. Jn- deß hören wir, daß vom Stadtrathe den Stadt verordneten der Antrag vorgelegt werden soll, diese Anlage, vor jetzt wenigstens, vom Roggenbrode wegfallen zu lassen. Nicht minder erwarten Viele günstigen Erfolg von Aushebung aller Taren. In Dresden ist man vor Kurzem darauf eingcgangcn, allein schon wird in der Beilage zum 108. Stück des Dresdner An zeigers geklagt, daß man sich getauscht habe und plötzlich auf 3 Ngr. 13j Loth weniger an Brod- gewicht erhalte. Nach allen von fern her eingehenden Nachrichten ist hoffentlich die jetzige Theuerung bald überstan den. Anzuempfehlen ist aber jeder Haushaltung, niemals neu gebackenes Brod zum Genuß zu vcr- wenden, wie denn auch, so viel uns bekannt, den Backern eingeschärft worden ist, stets in frühem Tagen gebackene Waare vorräthig zu haben. Ge wiß werden auch die Landbäcker, wenn sie uns wie bisher ferner versorgen, diese nützliche Weisung nicht unbeachtet lassen. Treffer. Je mehr eine Wahrheit sticht, je besser wird sie gefühlt. Justus Möser. Von dem Gesetz- und Vcrordnungsblatte für das Königreich Sachsen ist erschienen: Nr. 17. Dccret, die Auflösung der Sächsisch- Baierschen Eisenbahncompagnie und die Ausführung der Sächsisch-Baierschen Eisen bahn durch den Staat betreffend; vom 1. April 1847. Nr. 18. Bekanntmachung und Verordnung, die Sächsisch - Baiersche Staatseisenbahn betreffend; vom 1. April 1847. Fleischtaxe. Das Pfd. gutes Rindfleisch kostet 2 Ngr. 5 Pf. - - geringes - - - - Schweinefleisch - - - Schöpsenfleisch - - - Kalbfleisch Hain, am 20. April 1847. Der Sladtrath 2 - - - 3 - 3 - 2 - 8 - 1 - 5 - da sei bst. Hofmann, Brgrmstr. Bekanntmachung. Der zeitherige Almosen-Einsammler für hie sige Stadt, Carl Wilhelm Oelschner hierselbst, hat seit dem 1sten dieses Monats aufgehört diese vorgedachte Function zu verwalten und wird solches andurch zur Nachachtung bekannt ge macht. Hain, den 19. April 1847. Der Stadtrath daselbst. Hofmann, Brgrmstr. Bekanntmachung. Vom 22. April 1847 an erpedirt das Unter- Steuer-Amt zu Hain in der ersten Etage des auf der Naundorfer Gasse gelegenen Hauses Nr. 221. Das «König!. Unter - Steuer - Amt. Bekanntmachung. Der Cassenbestand, welcher beim Schlüsse der Hufengelderrechnung verblieb, soll nach gefaß tem Beschlusse an diejenigen vertheilt werden, die vom Jahre 1834 an bis mit 1837 die Hufen beiträge richtig bezahlt haben. Ich ersuche da her die Betreffenden, ihr Guthaben bei mir in den ersten Tagen nach dieser Bekanntmachung in Empfang zu nehmen, und zwar früh von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr. C Mictag, Rechnungsführer.