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Großenhainer MOltiW- Md AyMM. «rr,»«sbla«t des Königl. GenchtSamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redrgirt von Herrmann Starke in Großenhain. Xo. SV. Dienstag, den 30. April 1861. Aufford erung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den zweiten Termin 1861. Die auf den zweiten Termin, den 1. Mai d. I. zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum 11. Mai -ieseS Jahres an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vor geschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Großenhain, den 20. April 1861. Der Stadtrath. Tagesnachrichten. Sachsen. Die Zweite Kammer vollendete den 26. April die Berathung des Gesetzentwurfs, Er läuterungen zum Strafgesetzbuch rc., sowie zur Strafprozeßordnung betreffend, und nahm den selben schließlich im Ganzen, mit Ausnahme zweier Novellen, nach den Vorschlägen ihrer Deputation einstimmig an. Sodann kamen noch zwei damit im Zusammenhänge stehende Petitionen zur Be rathung, von denen die des Leipziger Advocaten- vereinS auf Einführung der Oeffentlichkeit bei allen einzelrichterlichen Strafsachen, soweit sie nicht in einem von der Kammer einstimmig be schlossenen Anträge auf Anweisung der Gerichts- amter zum ausgedehntem Gebrauch von der schon jetzt in dieser Richtung gegebenen Ermächtigung ihre Erledigung gefunden, gegen 15 Stimmen an die Regierung zur Erwägung abzugeben, und ein Gleiches hinsichtlich der Petition des Herausgebers der „konstitutionellen Zeitung", Advocaten Siegel, auf Abschaffung oder Milderung der Artikel des Strafgesetzbuchs über „Verbreitung staatsgefähr licher Lehren" und „staatsgefährliche Schmä hungen" gegen 25 Stimmen beschlossen wurde. — Die Erste Kammer beschäftigte sich den 27. April mit Petitionen. — Nach einem neuerdings an die Stände gelangten allerhöchsten Decrete sind die in Sachsen durch die Wassercalamität des Jahres 1858 Privaten und Kommunen zu gefügten Schaden — mit Weglassung aller, dem Staatssiscus verursachten, sowie verschiedener, an fänglich nicht constatirten, oder wegen der Ver hältnisse der Betroffenen ohne Weiteres von den nach ständischer Ermächtigung von 1858 zu ge währenden Unterstützungen auszuschließenden — auf 1,371,595 Thaler gewürdert worden. Der Staatsaufwand betrug 234,828 Thlr. (Dr. I.) — Die in 10,000 Exemplaren angefertigte Ge winn-Liste der Schillerlotterie ist nun vergriffen und es wird der großen Kosten wegen keine neue Auflage gemacht werden. Von den zu Gewinnen bestimmten 7 Concertflügeln sind, so viel bis jetzt bekannt ist, einer an einen Schneider bei Pillnitz, ein zweiter an den Castellan der Dresdner Har monie-Gesellschaft, ein dritter an einen Schorn steinfeger in Stettin, ein vierter an einen Guts besitzer im Erzgebirge und ein fünfter an den Posthalter in Landeck in Schlesien gekommen. — Vom großen Loose der Landeslotterie sind zwei Achtel vier unbemittelten Tagearbeitern in Ebers bach bei Löbau zugefallen. Preußen. Der vor dem Schwurgerichte zu Berlin verhandelte große Schaufenster-Diebstahls- Proceß hat, wie die „C. Z." meldet, nunmehr sein Ende erreicht. 43 Angeklagte standen vor den Schranken, unter ihnen 13 Bursche, die das zwanzigste Altersjahr noch nicht erreicht haben. Die Verhandlung nahm 22 Sitzungen in An spruch. Den Geschwornen wurden 356 Schuld fragen und hundert und einige Unterfragen zur Beantwortung vorgelegt. Die Berathung über dieselben und die nothwendige Niederschrift der einzelnen Verdikte erforderte 20 Stunden, so daß die Geschwornen, da sie Dienstags früh um 9 Uhr die Berathung begonnen hatten, erst Mittwochs früh um 4 Uhr damit zu Stande waren. Die bloße Vorlesung des Verdikts machte einen Zeit aufwand von zwei Stunden nöthig. Von den Angeklagten wurden nur 11 freigesprochen, die übrigen 31 verurtheilt und zwar zu 20, bez. 16, 15, 10, 8 und 5 Jahren Zuchthaus bis zu drei Monaten Gefängniß herab. Oesterreich. Die Central-Kongregation Ve- ! netiens hat sich geweigert, sich in dem Reichsrathe der Monarchie vertreten zu lassen. — In Triest wurde von der autonomen Municipal - Versamm- - lung beschlossen, die Unterrichtssprache in der Stadt