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Großenhainer MtchMiG- M MciMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. 43. Dienstag , den 14. April 4863. für die Gemeinde Reppis derselbe Tag Nachmittags 3 Uhr für die Gemeinde Geißlitz Bekanntmachung Stahn, Contr. Die Gemeinde Naundorf bei Ortrand hat über Ausübung der ihr zustehenden Jagd, sowie über Vertheilung der Jagdnutzung Bekanntmachung Beschluß zu fassen. Nachdem hierzu Donnerstag, der 30. dieses Monats, terminlich anberaumt worden ist, werden die Besitzer jagdbarer Grundstücke in Naundorfer Flur hiermit geladen, gedachten Tages Nachmittags 2 Uhr in der Schänke zu Naundorf bei Ort rand zu erscheinen und der fraglichen Verhandlung, unter Leitung des Amts, gewärtig zu sein. Für den wahrscheinlichen Fall, daß Verpachtung im Wege des Meistgebots beschlossen werden sollte, ist obgcdachter Termin auch dazu bestimmt und werden Pachtlustige daher geladen, ebenfalls in selbigem sich einzufinden, eintretenden Falls ihre Gebote zu thun und nach Umständen des sofor tigen Abschlusses des Pachtcontracls sich zu gewärtigen. Großenhain, am 4. April 1863. Das Königliche Gcrichtsamt. Pechmann. von Loeben. Daß der Kaufmann Herr Karl Friedrich Hofmann hier als Agent der Aachener und Münchener Feuerversicherungs- gesellschast unterm heutigen Tage in Pflicht genommen und ihm die Stadt Strehla, sowie die Dörfer Cottewitz, Lorenzkirchen, Kreinitz, Jacobsthal, die Elbschiffmühle bei den Katzschhäusern, Trebnitz, Görzig, Sahlasan, Klingenhain, Cavertitz, Schöna, Treptitz, Olganitz mit Reudnitz, Clantzschwitz, Leckwitz, Zauswitz, Kleinrügeln, Großrügeln, Unterreußen, Oppitzsch, Gohrisch, Gröditz, Kleintrebnitz, Nauwalda, Nieska, Pulsen, Reppis, Schweinfurt und Spansberg zum Geschäftsbetriebe überwiesen worden sind, wird hiermit gesetzlicher Bestimmung gemäß zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliches Gerichtsamt Strehla, am 8. April 1863. Häntzschel. der 5. Mai dieses Jahres Nachmittags 3 Uhr terminlich anberaumt worden ist, werden die Besitzer der betreffenden jagdbaren Grundstücke hiermit geladen, in dem für ihre Flur nach Obigem bestimmten Termine, die von Gröditz im Gasthofe des dasigen Eisenwerks, die übrigen in der Schänke ihres Orts in beschlußfähiger Anzahl sich einzufinden und der fraglichen Verhandlung, unter Leitung des Amts, gewärtig zu sein. Für den Fall, daß Verpachtung der Jagd im Wege des Meistgebots beschlossen werden sollte; sind obige Termine auch dazu anberaumt und werden daher Pachtlustige aufgefordert, in denselben zu erscheinen, eintretenden Falls ihre Gebote zu thun und nach Umständen der sofortigen Abschließung des Pachtcontracts sich zu gewärtigen. Das Königliche Gerichtsamt. Großenhain, am 8. April 1863. Pechmann. von Loeben. Die im Gange befindlichen HkbbruchsarVeiten an der ^Mofierruine lassen es als höchst gefährlich erscheinen, während der Dauer derselben durch die Ruine zu verkehren und es ist deshalb diese Massage gesperrt worden. Indem man darauf aufmerksam macht, richtet man zugleich an Eltern und Erzieher die Auffor derung, Kinder von dem Aufenthalte in der Nähe abzuhalten. Der Stadtralb. Großenhain, den 10. April 1863. SchiSert. Die Gemeinden Gröditz, Reppis und Geißlitz haben über Aushlmng der einer jeden derselben zustehenden Jagd und Vertheilung der Jagdnutzung Beschluß zu fassen. Nachdem hierzu, und zwar für die Gemeinde Gröditz der 4. Mai dieses Jahres Vormittags 11 Uhr,