Volltext Seite (XML)
Beilage za Ne. 41 des Großenhainer Unterhaltungs - und Anzeigeblattes. Donnerstag, den 9. April 1863. Aufforderung zu Einzahlung der Gewerbe- und Personalsteuern auf den ersten Termin 1863. Die nach dem für das Jahr 1863 sestgesteltten Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster von den Steuerpflichtigen zu leistenden Beitrage sind auf den ersten Termin nach dem Finanz gesetze vom 12. December 1860 nach dem festgcstellten halben ordentlichen Jahresbetrage spä testens bis zum 15. Mprik dieses Kahres, bei Vermeidung der Execution, an die hiesige Ttadtstcuer- Einnahme abzuführcn. Im Uebrigen werden alle ncuauserlegte oder seit der letzten Bekanntmachung veränderte Steuer beträge wie bisher den betreffenden Steuerpflichtigen noch besonders bekannt gemacht werden; auch kann jeder Zahlungspflichtige sein Conto während der Expcditionszeit in unserer Stadtsteuer-Einnahme sich vorlegen lassen. Der Stadtrath. Großenhain, am 30. März 1863. F. W. Rötiug. In Stellvertr. Bekanntmachung. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder wird Montag den 13. April stattsinden; in der ersten Bürgerschule früh 8 Uhr, in der zwei ten und dritten um 10 Uhr. Großenhain, den 4. April 1863. Die Localschulinspectt'on. Müller. Mersonaküberficht -ev Hkrmenanstatt im Monat Marz'1863. Bestand Ende Februar . . 13 Erwachsene, 4 Kinder. Zuwachs 3 „ 2 „ Abgang 1 „ Bestand Ende März... 15 Erwachsene, 6 Kinder. MhsaH der Speiseanstatt im Monat März 1863. 1118 Portionen mit Fleisch, 6L0 Portionen ohne Fleisch. 1VVV DHIr. sind gegen gute und sichere Hypothek zu verborgen. — Das Nähere in der Exped. d. Bl. In hiesiger Sonntagsschule, oder richtiger, da die mehrsten Stunden an Wochentags-Abenden stattsinden, Foptvil-ttttgsanAalt für junge Gewerbtreibende (Gesellen und Lehrlinge) beginnt mit Ostern ein neuer Cursus, worauf bei der jetzigen Annahme von Lehrlingen insofern Rücksicht genommen werden sollte, um bei derselben den Besuch dieser Anstalt mit auszubedingen, der auch im neuen Gewerbe gesetze angerathen ist. Die Lehrgegenstände sind: Zeichnen (freies Hand- und geometrisch-technisches Zeichnen) niederes und höheres Rechnen, Geometrie, Recht- und Schönschreiben, Stylübungen in Hinsicht gewerblicher Aufsätze (Briefe, Rechnungen rc.) und Gesangübung. Den theilnehmenden Gesellen werden besondere Plätze angewiesen, wie dieß in Dresden und andern Orten der Fall ist, wo solche ebenfalls in einem Locale mit Lehrlingen sich zu der bei den neuen Gewerbeverhältniffen so rathsamen Fortbildung einfinden. Anmeldungen dazu erfolgen bei dem mit unter zeichneten Nentamtmann, wobei zugleich eine ausführliche Nachricht von den Verhältnissen obiger Fortbildungsanstalt emgehändigt werden wird. In Bezug auf den noch zu wenig besuchten Unterricht in Geometrie und technischem Zeichnen sei noch auf dessen Unentbehrlichkeit für zahlreiche Gewerbe, Tischler, Schlosser, Sattler rc., zumal für alle Bauhandwerker hingewiesen, welche in jetziger Zeit fortschreiten und sich auszeichnen wollen. So wie die meisten der abgegangenen Besucher der Anstalt noch später deren Nutzen anerkannten, so gedachte auch vor wenig Lagen wieder ein nach Amerika ausgewanderter Schlosser dankbar des in derselben genos senen Unterrichts in der Geometrie, die ihm bereits sehr von Nutzen gewesen sei. Rentamtmann Pveuskev, als Vorstand. Stadtrath Nöting, als Stellvertreter. Achtung. -HM Morgen früh S Uhr Generalversamm lung des Gasbeleuchtungs-Aktien-Vereins. Zahlreiches Erscheinen ist sehr wünschenswerth. Bekanntmachung! Die zur Berichtigung der Elgas in den Fluren Skaßgen und Ui big au erforderlichen Eid- arbeiten, sowie die Erbauung eines mas siven Wiehres für die Skaßgener Mühle sollen Dienstag, -en 14. dieses Monats, Vormittags 10 Uhr in der Schanke zu Uibigau an den Mindestfordernden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, verdungen werden. Hierauf Reflectirende wollen sich deshalb im genannten Schanklokale und zum gedachten Tage Vormittags 10 Uhr einsinden. Mit den für diese Bauausführungen aufge stellten Bestimmungen werden die sich einsindenden Licitanten vor Beginn der Licitation bekannt ge macht werden. Uibigau, den 9. April 1863. Mehnert, Gemeindevorstand. Mit amtshauptmannschaftlicher Genehmigung ist der früher von Laubach über die Wiesen nach dem Ritterguts Baßlitz führende Fuß weg ausgehoben worden und es haben die Paffanten den Weg durch das Dorf Laubach zu nehmen. Das Betreten dieses früheren Fußwegs wird daher hiermit untersagt. Laubach, den 4. April 1863. Dierichen, Gem.-Vorst. Ich fühle mich gedrungen, dem Hrn. Thierarzt Brinkmann in Zabeltitz für seine geschickten, bei mir mehrmals ausgeführten Castrationen von Hengsten meinen Dank öffentlich darzubringen. Peritz, den 1. April 1863. Friedrich Hartel.