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Großenhainer AMHMW- Md MchMM. Mmtsvlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. Ao. 24. Donnerstag, den 26. Februar 1863. 2n der Zeit vom 21.—23. vorigen Monats ist von dem Güter- " / o* boden des Bahnhofs in Priestewitz ein graues Leinwandpacket, L. L. k. 4. schwarz gezeichnet, worin sich vier Stücken baumwollenes Zeug, ein Jedes 46 Ellen lang, befunden haben, spurlos entwendet worden. Zur Wiedererlangung des gestohlenen Packets und Ermittelung des Diebes wird Solches unter dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der baumwollene Stoff dunkelblauen Grund gehabt hat und mit weißen, beziehendlich grün und weißen Mustern bedruckt gewesen ist. Großenhain, am 20. Februar 1863. Das Königliche Gerichtsamt. In Stellvertretung : Ahnert, Act. Die auf die Grundsteuern des abgelaufenen ersten HebeterrnrnS von vielen Beitragspflichtigen noch zu leistenden Zahlungen sind nunmehr sofort und bis zum Schluß laufenden Monats an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu berichtigen, widrigenfalls zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 16. Februar 1863. Schickert. Holz-Auktion. Von den auf dem fiskalischen Gohrischer Forstreviere aufberei teten Hölzern sollen den 2. März 1863 Vormittags von 9 Uhr an in der Schanke zu Gohrisch 348 Stück kies. Stamme, 15 Klftrn. kkef. Scheite, 525 „ „ Stangen, 28 „ „ Rollen und 80V2 Schock kief. Abraumreißig an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden, was hiermit bekannt gemacht wird. Die Hölzer stehen in der Mraubel. Königl. Forstverwaltungsamt Großenhain zu Moritzburg, am 19. Februar 1863. Joh. von Trebrn-Lindenau. Gras. Kinder im städtischen Schulbezirke, welche zu Ostern dieses «LicrUNlUMUiMNiZ. Jahres schulpflichtig werden, deren Geburtstag in die Zeit vom 1. October 1856 bis 30. September 1857 fällt, sind Sonntag, -e« SS. März 1868, und zwar die Knaben von Vormittags 10 Uhr und die Mädchen von Nachmittags 2 Uhr an, im Sitzungssaale der Schuldcputation im Knabenschulgebäude bei Vermeidung einer Strafe von 25 Ngr. bis zu 5 Thlr. unter Angabe des vollständigen Namens und des Geburtstages anzumclden. Bei Kindern, welche nicht im städtischen Schulbezirke geboren sind, ist das Taufzeugniß bei zubringen, ohne welches die Annahme nicht erfolgen kann. Die Schuldeputation. Großenhain, am 24. Februar 1863. Müller. Die Mannschaften des Feuerwacheorps haben sich nächsten Sonnabend, den 28. d. M., Nachmittags punkt 4 Uhr auf dem Rath Haussaale einzusinden. Zweck der Zusammenkunft ist Bekanntmachung der Instruction, so wie das Messen und Rangiren der neu eintretcnden Mannschaften. Großenhain, den 24. Februar 1863. Das Commando des Feuerwachcorps. C. F. Thtergen. Speisezettel der öffentlichen Speiseanstalt. Donnerstag: Nudeln mit Rindfleisch. Freitag: Graupen mit Rindfleisch. Sonnabend: Linsen mit Wurst» Bekanntmachung. Don d-m-Gesetz- «nd Berordnungsvlatte für da« Königreich Sachsen ist das 2. Stück erschienen, enthaltend: Nr. 2. Deeret wegen Genehmigung einer öffentlichen