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Großenhainer Unterhaltungs- und Ameigeblatt. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 79. Mittwoch, den 3. October 1849. Aufford erung. Nach Maßgabe tz. 10 des unter« 15. November vorigen Jahres ergangenen Gesetzes, die Wahlen der Landtagsabgeordneten betreffend, werden hiermit die Stimmberechtigten der Dörfer Baßlitz, Bobersen, Böhla bei Ortrand, Böhla bei Hain, Biebrach, Coßlitz, Döschütz Ermendorf, Folbern, Göhra, Geißlitz, Gävernitz, Golk, Gohlis, Eisenhüttenwerk Gröditz, Hohendorf, Kalkreuth, Krausnitz, Kottewitz, Kmehlen, Kolkwitz, Kleintrebnitz, Kleinthiemig, Kleinraschütz, Linz, Lampertswalda, Mühlbach, Mülbitz, Medessen, Naundörfel, Nünchritz, Nauwalda, Nauleis, Naundorf bei Hain, Naundorf bei Ortrand, Ponikau, Priestewitz, Piskowitz, Porschütz, Quersa, Rostig, Reinersdorf, Roda, Sacka, Scaup, Scäßchen, Stölpchen, Strauch, Stauda, Strießen, Uibigau, Weißig am Raschütz, Weßnitz, Weißig bei Scassa, Wantewitz, Wüchstauda und Zschauitz, welche sich bei der bevorstehenden Wahl der Landtagsabgeordneten für den XIII. und beziehendlich den XIV. Wahlbezirk betheiligen wollen, aufgesordert, sich binnen acht Lagen, längstens den 12. October 1849, bei den Gemeinderäthen und resp. Gemeindevorständen ihrer Orte anzumelden, über ihre Stimm berechtigung sich auszuweisen und dann der Aushändigung der Stimmzettel sich zu gewärtigen. Bei den Wahlen für die erste Kammer ist außer den in den tztz. 4 und 5 des Wahlgesetzes bestimmten Erfordernissen zur Stimmberechtigung annoch Ansässigkeit bedingt und zwar in der in der Ministerialverordnung vom 19. dieses Monats sud IV. bezeichneten Maße. Königliches Justizamt Hain, am 29. September 1849. Böttger. Bekanntmachung. Die zum Nachexerciren verpflichteten Eommunalgardisten haben sich Sonnabends den 6. dieses Monats Nachmittags Punct halb 4 Uhr vor dem Rathhause einzusinden. Entschuldigungen sind an den Hauptmann der 3. Compagnie, Herrn Buchner, abzugeben. Hain, den 2. October 1849. E. Füssel, Commandant. Tagesnachrichten. Preussen. Der baiersche Gesandte in Berlin ist plötzlich abberufen worden und bestimmt, nach Wien zu gehen. — In der zweiten Kammer war die Debatte über das Recht der Steuerverwilligung und Verweigerung ziemlich heftig. Es wurde je doch dasselbe, ohne welches das constitutionelle Princip ein bloßer Schein ist, als der Volksver tretung zustehend, angenommen. Neber einige Peti tionen um Begnadigung der politischen Verbrecher ward ohne Debatte zur Tagesordnung übergegangen; eine Petition der Königsberger Kaufmannschaft auf Ersatz des durch den dänischen Krieg verursachten Schadens wurde an das Ministerium zur Berück sichtigung bei den Friedensunterhandlungen verwie sen. Die Vorlagen über die Belagerungszustände fanden sämmtlich die Gutheißnng der Kammer. Eine Interpellation, ob es wahr sei, daß die deutsche Flotille den 15. October nach dem Mittelmeere segeln werde, beantwortete der Minister dahin, daß ihm ofsiciell davon nichts bekannt sei, daß Preußen aber für die Baarzahlung von 900,000 Thalern auch das Mitcigenthumsrecht an derselben jeden falls sichern werde. — Aus den an der mecklen burgischen Grenze gelegenen Kreisen sind Nachrichten cingegangen, daß die Schmuggelei dort einen gro ßen Aufschwung genommen habe, so daß der ehr liche Handel darunter leidet. Man schreibt dieß besonders der preußischen Habeascorpus-Acte, in gemeinem Leben dort Spitzbubengesetz genannt, zu, da dadurch dem Verfolgen und der Habhaftwerdung dieser Leute bedeutende Schwierigkeiten entgegen gesetzt werden. Banden von 20 bis 30 Mann wagen nicht selten Kämpfe mit den Grenzwächtern. — Der General v. Radowitz mit seiner ganzen Fa-