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Großenhainer McrhMM- M AMPtM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. Ml Donnerstag, den 30. 2lugust 18«» Bekanntmachung. Für den bevorstehenden Jahrmarkt werden nachstehende Bestimmungen zur gehörigen Beachtung bekannt gemacht: 1) Der Jahrmarkt beginnt Dienstag, den 4. September dieses Jahres, Mittags 12 Uhr, und dauert bis mit Donnerstag, den 6. September. Außerhalb dieser Zeit ist auswärtigen Marktfieranten der Handel und das Auslegen ihrer Waaren bei 5 Thlr. Strafe und Beschlagnahme der ausgelegten Waaren verboten. 2> Waaren, welche zünftigen Verbietungsrechten unterliegen, dürfen nur von Genosse^ der berechtigten Innung zum Verkaufe geführt werden; Zuwiderhandelnde haben außer der Beschlagnahme solcher Waaren Verweis resp. Geld strafen zu erwarten. 3) Hinsichtlich der Benutzung von Verkaufsstellen ist den Anordnungen der mit der Marktaufsicht betrauten obrig keitlichen Personen nachzugehen. 4) Die tarifmäßigen Stättegelder find in dem Sessionszimmer (1. Etage des Rathhauses), wo von früh 8 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr expedirt wird, vor Eröffnung des Marktbetrieves zu erlegen. Wer bei der Nachmittags stattfindenden Revision die Erlegung des Stättegeldes nicht bescheinigen kann, oder wer dabei unrichtiger Angaben hinsichtlich seiner Verpflichtung überführt wird, hat nicht nur das hinterzogene Stätte- geld nachzuzahlen, sondern verfällt in das Vierfache als Strafe. 5) Des Nachts dürfen Stangen und andere Vorrichtungen, welche in die Straße hervorragen, an Buden und Verkaufsftänden nicht stecken, ingleichen Kisten und sonstige Hindernisse in der Passage nicht stehen und liegen gelassen werden. 6) Das Abladen und Beladen der die Marktgüter führenden Wagen ist lediglich itt der inneren Naundorfer und in der Schloßgasse gestattet. Die Fuhrwerke dürfen jedoch weder beladen, noch unbeladen daselbst stehen gelassen werden, auch ist das Ver ladungsgeschäft möglichst zu beschleunigen. Fuhrwerksbesitzer, welche für ihre Geschirre ein Privatunterkommen nicht haben, können dieselben, jedoch außer halb der Fahrstraßen und in gehöriger Ordnung, auf dem Radeburger Platze aufstellen. 7) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen in 5. und 6. werden polizeilich bestraft werden. Großenhain, äm 27. August 1860. Der Stadtrath. Schicker 1. Speisezettel der öffentl. Speiseanftalt. Donnerstag: Neis mit Rindfleisch. Freitag: Kartoffeln mit Rindfleisch. Sonnabend: Linsen mit Wurst. Täglicher M-gang -er Masten zu den Dampfwagenzügen in Pristewitz. Nach Leipzig: Vormittags 6 Uhr 20 Min., 9 U. 50 M., Nachmittags 12 U. 5 M., 1 U. 50 M. und 6 U. 5 M. Nach Dresden: Vormittags 7 u. 20 M., 9 u. 50 M., Nachmittags 1 U. 50 M., 3 U. 35 M. und 7 U. 50 M. Au den Extrazügen nach Leipzig jeden Sonnabend Nach- mitt. 6 Uhr 5 Min. und Sonntag früh 5 Uhr. Au den Extrazügen nach Dresden jeden Sonnabend Abends 8 Uhr und Sonntag früh 6 Uhr 20 Min. Abgang der Post nach Ortrand: Abends 6 Uhr. Tagesnachrichten. Großenhain, den 28. August. Sonntag, den 26. Aug., feierte das hiesige freiwillige Feuerlösch corps sein dießjahriges Turnfest, wozu sich viele Turner aus Meißen, Dresden und Riesa eingefun den hatten. Die Festrede hielt Herr Lehrer Held aus Dresden; er richtete dieselbe vorzüglich an das zahlreich sich eingefundene Publicum, sprach aber auch dem jetzt aus 75 Mitgliedern bestehen den freiwilligen Feuerlöschcorps, sowie den als Scholaren am Turnen theilnehmenden einigen 60 jungen Leuten für den beim Turnen bewiesenen Eifer und das stete Streben, sich darin zu ver vollkommnen, seinen Dank aus und schloß mit mit einem Hoch auf die deutsche Turnkunst. Obgleich das Turnen in hiesiger Stadt seit kurzer Zeit mehr Aufschwung gewinnt, so ist doch nicht zu verkennen, daß, wie auch der Festredner be sonders hervorhob, Großenhains Jünglinge sich immer noch zu wenig am Turnen betheiligen. Möge deßhalb dieses Fest eine Aufmunterung für dieselben zum Turnen sein, und möchten sie die ihnen hier in reichem Maße gebotene Gelegenheit zur körperlichen Ausbildung nicht unbenutzt vor übergehen lassen. Sachsen. Der Erdstoß am 23. August ist auch in Plauen und Schneeberg verspürt worden. — In Leipzig hat am 27. August ein Gewitter mit über eine Viertelstunde anhaltendem Hagel schlag großen Schaden angerichtet. Die niedrig gelegenen Theile der Stadt waren förmlich unter Wasser gesetzt. Auch aus Wurzen, Elsterwerda rc. wird berichtet, daß dieses Hagelwetter (es sollen fast faustgroße Stücke gefallen sein) an den Fenstern und Dächern, sowie auf den Feldern und in den Gärten bedeutenden Schaden ange richtet hat. Oesterreich. Im Reichsrath hat ein Antrag auf Zulassung von Berichterstattern der Journale zu den Verhandlungen vorgelegen; derselbe soll