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Großenhainer Unterh altungs- und AiyeiMatt. Mmtsvkatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. HO. Sonnabend, den 25. Mai 18 VÄ. Bekanntmachung. Von dem Königlichen Ministerium des Innern ist inhalts einer Mittheilung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen dem Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- compagnie die Genehmigung zu Ausführung der Vorarbeiten behufs Herstellung einer bei Naundörfchen, beziehentlich Leckwitz von der Hauptbahn sich abzweigenden Verbindungsbahn nach dem Großenhainer Bahnhofe ertheilt worden. Von diesen Vorarbeiten werden voraussichtlich die Fluren von Leckwitz, Weißig, Naundörfchen, Skassa, Medessen, Klein raschütz, Großraschütz und Zschieschen betroffen werden und werden hiervon diese Gemeinden mit der Weisung in Kenntniß gesetzt, dem mit der Ausführung derselben beauftragten Personale bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzusetzen, vielmehr diesem den freien Zutritt zu ihren Fluren zu gestatten, auch an den aufzustellenden Signalen sich in keiner Weise zu vergreifen, wogegen sie etwaige, ihnen durch die gedachten Vorarbeiten verursachte Schäden nach vorheriger legaler Würderung von dem genannten Directorium vergütet erhalten werden. Großenhain, am 23. Mai 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bcknr. Bekanntmachung. Es wirtz hiermit nochmals bekannt gemacht, daß Derjenige, welcher unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Federwild oder von Singvögeln ausnimmt, nach § 368,n des Reichsstrafgesetz buchs Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder Haft bis zu 14 Tagen zu gewarten hat. Großenhain, den 23. Mai 1872. Die Stadtpolizeibehörde. Kunze. Bekanntmachung. Daß der bisherige Steuerexpedient Friedrich Ernst Kiesler vom 1. d. M. an als Buchhalter bei hiesiger Sparkasse ange stellt und verpflichtet worden ist, bringen wir hierdurch für das mit der Sparkasse verkehrende Publikum zur öffentlich Kenntniß. Großenhain, am 22. Mai 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Wtzschl. Bekanntmachung. Dem Direktorium der Leipzig-Dresdener Eisenbahn - Com- pagme ist nach einer Mittheilung der Königlichen Amtshaupt mannschaft zu Meißen von dem Königlichen Ministerium des Innern die Genehmigung ertheilt worden, Vorarbeiten zu Her stellung einer sich bei Naundörfchen resp. bei Leckwitz von der Hauptbchn abzweigenden Verbindungsbahn nach dem Großen hainer Bahnhof vornehmen zu dürfen. Indem wir dies, und daß von diesen Vorarbeiten auch die Stadtflur Großenhain betroffen werden wird, hiermit zur vffent- lichen Kenntniß bringen, haben wir zugleich die betreffenden Grundstücksbesitzer zu bedeuten, dem mit diesen Vorarbeiten be auftragten Personale bei Aufsuchung und Absteckung der Bahn linie keinerlei Hindernisse entgegenzusetzen, vielmehr diesem den freien Zutritt zu ihren Fluren zu gestatten, auch an den aufzu stellenden Signalen sich in keiner Weise zu vergreifen, wogegen aber auch die durch mehrberegte Vorarbeiten wirklich entstan denen Schäden den betreffenden Grundstücksbesitzern nach vor heriger legaler Würderung von dem gedachten Directorium wer den vergütet werden. Großenhain, am 22. Mai 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Wtzschl. Obstverpachtung. Die diesjährige communliche Obstnutzung auf dem Bobers berg, in der Weingaffe, am Waldaer Wege, der Ortrander-, Wildenhainer - und Gartenstraße, sowie von den Nußbäumen in der Promenade soll in einzelnen Abtheilungen Sonnabend, den 25. Mai d. I., Nachmittags 4 Uhr im Rathssitzungszimmer allhier im Wege Meistgebots und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden, was für Pachtlustige andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 18. Mai 1872. Der Rath daselbst. Kunze. Wtzschl. Bekanntmachung. Im Adam'schen Gasthofe zu Eisenberg sollen den 28. Mai 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Moritzburger Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 5 Stück birkene Stämme, 148 - kieferne u. fichtene Stämme, 2 Stück eichene Klötzer, 2 - birkene - 1 weißbuchener Klotz, 6 Stück erlene Klötzer 321 - kieferne u. fichtene Klötzer, 5 Stück harte Stangen, i von 9 — 14 Centimeter 10 - weiche - ) unterer Stärke, 1 Raumcubicmeter harte Scheite, 67 - weiche Klöppel, 25 Wellenhundert hartes Reißig, 114,io Wellenhundert weiches Reißig, von 11—30 Centim. Mittenstärke, von 15—49 Centim. oberer Stärke, einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn dev Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbieten den versteigert werden.