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Großenhainer UnterhaltMAS- MAMgMM. Skmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^lö. 31. Donnerstag, den 14. Marz 18V2. Bataillons-Befehl. Die diesjährigen Frühjahrs - Control-Versammlungen im Gerichtsamts- und Stadtbezirke Großenhain finden wie folgt statt: Dienstag, den IN. Mär; dieses Jahres, Vormittag ^5- Uhr Reserve-Mannschaften mel. der im Jahre 1865 Eingestellten der Infanterie, Dienstag, den 151. Marz dieses Jahres, Nachmittag ^2 Uhr Dispositions-Urlauber und Reserve-Mannschaften, mel. der im Jahre 1865 Eingestellten, der Jäger, Schützen und Cavallerie, Mittwoch, den 20. Marz dieses Jahres, Vormittag Uhr Dispositions-Urlauber und Reserve-Mannschaften, inel. der im Jahre 1865 Eingestellten, der Artillerie, Pioniere, Train, Oekonomie-Handwerker, Bäcker und Sanitäts-Soldaten; sowie die Dispositions-Urlauber der Infanterie. Die Mannschaften haben sich zu den vorerwähnten Zeiten vor dem Nathhause in Großenhain pünktlich einzufinden. Meißen, am 9. März 1872. Mliglichlü Midwthr-VtMs-Commando d«sM. v. Metzradt, Oberstlieutenant. Am heutigen Tage ist auf Folium 9 des hiesigen Genossen schafts-Registers die laut Statuten vom 12. Januar 1872 neu begründete Unfallversicherungs-Gesellschaft zu Großen hain als juristische Person eingetragen worden. Großenhain, am 8. März 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Bekanntmachung. Der Erbtheilung halber soll das zum Nachlasse Johann Gottfried Förster gehörige Gut Nr. 38 Cat., Fol. 38 des Grund- und Hypothekenbuchs für Berbisdorf, welches auf 5795 Thlr. 5 Ngr. — Pf. unberücksichtigt der Oblasten ge- würdert worden ist, und zwar ohne Inventar und Borräthe, wegen deren Versteigerung besondere Bekanntmachung ergeht, durch unterzeichnetes Gerichtsamt den 21. März 1872, des Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsamtsstelle an den Meistbietenden, jedoch vor behältlich der Auswahl uuter den Bietern öffentlich versteigert werden, was unter Hinweisung aus deu im hiesigen Gerichts amtsgebäude aushängeudeu Anschlag, welchem die speciellen Versteigerungsbedingungen angefügt sind, hierdurch bekannt ge macht wird. Radeburg, den 17. Februar 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Zenker. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 23. März 1872 die Ernst Balduin Humpisch von Bauda zugehörige, in Walda gelegene Flurparzelle Nr. 654a des Waldaer Flurbuchs, Folium 62 des Grund- und Hhpothekenbuchs für Coßlitz, wel ches Grundstück am 12. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 273 Thaler 15 Ngr. - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Walda aushäugenden Anschlag hierdurch be kannt gemacht wird. Großenhain, am 16. Januar 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. PU Bekanntmachung. Auf Antrag unserer Baudeputatiou haben wir in Ueber einstimmung mit dem Stadtverordneten - Collegium beschlossen, den Preis für ein zweispänniges Fuder Kies aus der neuen städtischen Kiesgrube in Kleinraschützer Flur auf 4 Ngr. und für ein einspänniges Fuder auf 3 Ngr. festzusetzen, auch soll das Durchwersen des Kieses ganz wegfallen und solches lediglich den Abnehmern von Kies selbst überlassen bleiben. Die Kiesfuhrzettel sind nach wie vor in der Stadt- hauptcasse zu entnehmen, bei der Rückfahrt von der Kiesgrube aber in dem Hause des Herrn Stadtrath Schumann, Nr. 528 parterre, abzugeben. Hierbei bringen wir zugleich noch zur öffentlichen Kenntniß, daß das Ablagern von Schutt rc. in der alten, neben der Gas anstalt gelegenen Kiesgrube noch wie vor erlaubt ist, es muß jedoch solchenfalls das fragliche Material bis unmittelbar in die Grube selbst gefahren und darf keineswegs außerhalb derselben abgeladen werden. Großenhain, am 5. März 1872. Der Rath daselbst. Kunze. B e k an n tm a ch u n g. Vom Gesetzblatt für das Deutsche Reich ist das 7. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 792. Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 1. März 1872. Nr. 793. Gesetz wegen Einführung des Reichsgesetzes, betreffend Be schränkungen des Grundcigenthums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 in Elsaß-Lothringen. Vom 21. Februar 1872. Nr. 794. Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungen Metz und Straßburg. Vom 26. Februar 1872. Nr. 795. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevoll mächtigten zum Buudesratbe. Vom 8. Februar 1872. Ein Ezemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am 12. März 1872. Der Rath daselbst.