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Großenhainer Unterh MW und AWgMaÜ. Nmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrn, ann Starke in Großenhain. 111. Sonnabend, den 24. September Bekanntmachung. Im Anschluß an das in Berlin gegründete Central-Nachweise-Büreau haben wir ein errichtet, dessen Zweck darin bestellt, die Verbindung zwischen Verwun deten oder Erkrankten des Sächsischen Armeecorps, welche in oder außerhalb Sachsens in Lazarethen, Hospitälern oder Privat pflegestätten verpflegt werden, und deren Angehörigen zu vermitteln und, soweit möglich, diesen Angehörigen von dem Aufenthaltsort und Zustand der Verwundeten und Erkrankten Auskunft zu geben. Wir glauben, mit dieser Einrichtung einem Bedürfnisse zu begegneu, denn, wenn auch aus den in Sachsen belegenen Reserve-Lazarethen nach den für diese getroffenen Bestimmungen über die hier aufgenommenen ver wundeten oder erkrankten Krieger den Angehörigen ungesäumt zeither schon Mittheilungen zugegangen sind, so fehlt doch nach den von uns gemachten Wahrnehmungen die Verbindung insbesondere zwischen den außerhalb Sachsens untergebrachten Verwundeten und der Heimath. Zur Erreichung des Zweckes haben wir uns mit dem Berliner Central- Nachweise-Büreau in Verbindung gesetzt und werden wir auch sonst noch die zur Auskunftsertheilung nöthigen Nachrichten zu sammeln bemüht sein. Diejenigen, welche über verwundete oder erkrankte, dem Sächsischen Armeccorps angehörige Krieger Auskunft zu baben wünschen, oder Briefe oder Geldsendungen an solche befördert wissen wollen, bitten wir, sich schrift lich an uns zu wenden und die hierauf bezüglichen Schriften unter der Adresse: „An das Auskunftsbüreau des Internationalen Hilfs vereins für das Königreich Sachfen in Dresden" an uns zu richten. Dresden, am 12. September 1870. Das Direktorium des Internationalen Hilssvereins im Königreiche Sachsen. Aufruf zu Gaben für das XII. Armeccorps. In mehreren größeren Städten haben sich Comitös gebildet, die um Liebesgaben für die dem Feinde gegenüberstehenden Truppen unseres XIl. (des Königlich Sächsischen) Armeecorps bitten. Durch diese Gaben soll den braven Truppen eine Er leichterung ihrer schweren Aufgaben verschafft, soll ihnen eine Entschädigung für ihre Beschwerden und Entbehrungen, die bei der jetzigen herbstlichen Jahreszeit doppelt fühlbar sind, gewährt werden. Besonders wünschenswerthe und zur Versendung ge eignete Gegenstände sind: Thee, Chocolade, Zucker, starke Weine (auch bitterer Schnaps, Rum rc.), Eigarren, ferner wollene Strümpfe, wollene Leibbinden und Unterjacken. Wir, die unterzeichneten Vorstandsmitglieder des hiesigen internationalen Zweigvereines appelliren ebenfalls an die Opfer willigkeit der Bewohner hiesiger Stadt und der Dorfschaften ! diesigen Gerichtsamtsbezirkes und bitten, uns solche Geschenke ; entweder in unten n zukommen zu lassen, oder Geldspenden zu I gewähren, damit wir das Erforderliche ankaufcn können. Man wolle uns aber die Gaben reckt bald übermitteln. Großenhain, den 19. September 1870. Der Vorstand des internationalen Zweignereines. Pechmann. Fedor Zschille. Bürgermeister Kunze. Anmerkung: Außer deu vorstehend Unterzeichneten nimmt auch ' die Aathseypedition Gaben entgegen. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die dem Gesetze vom 9. November 1833, die Chausseegelderhebung betr., angeschlossene Straf bestimmung unter Ziffer 8, wird hiermit alles Fahren mit Velocipeden auf den ChausseefuHsteigen unter der Ver warnung untersagt, daß diesem Verbote Zuwiderhandelnde un nachsichtlich mit der geordneten Geldstrafe werden belegt werden. Königliche Amtshauptmannschaft und Königliches Ober- Steuer-Jnspectorat Meißen, am 1. Septbr. 1870. von Egidy. Germann. Der Handarbeiter Friedrich Franz Anton Feilenberger aus Großenhain hat sich auf eine wider ihn erstattete An zeige zu verantworten und wird, da sein dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit aufgefordert, binnen längstens 3 Wochen an hiesiger Gerichtsstelle sich anzumelden und des Weiteren sich zu gewärtigen. Alle Criminal- und Polizeibehörden aber werden ersucht, ge nannten Feilenberger im Betretungsfalle hierauf aufmerksam zu machen und wie solches geschehen, anher mitzutheilen. Großenhain, den 19. September 1870. Das Königliche Gen'chtsantt. Pechmann. .M Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 2S. October d. I. das der Johanne Sophie verehel. Albrecht geb. Kunert in Kleinraschütz zugehörige Hausgrundstück Nr. 208 des Brand- catasters, Folium 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kleinraschütz, welches Grundstück am 23. vorigen Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 250 Thaler — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Kleinraschütz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 16. August 1870. Königliches Gerichtsamt. I. A.: Ass. v. Loeben. Pi. Bekanntmachung. Die Verlust-Liste des Königlich Sächsischen Armee-Corps kann während der Expeditionszeit im hiesigen Amte beim Wacht meister Morche eingesehen werden. Großenhain, am 21. September 1S70. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Hpsr.