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Großenhainer Mterhaltulizs- und AiMgeblalt. MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 18 V« Xo. 47 Dienstag, den 26. April Bekanntmachung. Da vom 25. d. M. an bis auf Weiteres in der Regel täg lich von früh 7 bis Nachmittags 6 Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, auf der zwischen der Röder und dem südwestlichen Theile des Wildenhainer Holzes gelegenen Wiese von der hiesigen Reiter-Garnison Schießübungen abgehalten werden, dabei aber sich herausgestellt hat, daß die Wegstrecke zwischen dem Klein raschütz - Scassaer und dem Großenhain - Wildenhainer Com- municationswege zuweilen durch darüber fliegende Kugeln ge fährdet wird, so wird vor dem Betreten dieser Wegstrecke zur Zeit der stattfindenden Schießübungen mit dem Bemerken ge warnt, daß die fragliche Wegstrecke, sobald sie nicht passirbar, Seiten des Militär-Commandos mit deutlichen Warnungszeichen versehen wird. Großenhain, am 22. April 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Mr. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Juni 487V das dem Schlossermeister Herrn Gottlob August Vogel hier zugehörige, in der Postgasse gelegene Hausgrundstück Nr. 485 des Brand-Katasters, Folium 460 des Grund- und Hypotheken buchs für hiesige Stadt, welches Grundstück am 13. d. Mts. ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1200 Thaler — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Rathhause hier aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 16. April 1870. Königl. Sachs. Gerichtsamt. Pechmann. Pü Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den S. Juli 487V die Johann Karl Gottfried Hirsch in Biebrach zugehörigen Grundstücke, und zwar: 1) das Hausgrundstück Nr. 24 des Brandcatasters, Fol. 16 des Grund- und Hypothekenbuchs für Biebrach, 2) das Wiesengrundstück Folium 59 desselben Grundbuchs und 3) das Feldgrundstück Folium 55 des Nieder-Ebersbacher, Grundbuchs, welche Grundstücke am 15. vorigen und 4. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten auf zusammen 869 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. und zwar das sud 1 genannte 600 Thlr., das 8ud 2 genannte 207 Thlr. und das sub 3 genannte 62 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthause zu Biebrach aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 16. April 1870. Königliches Gerichtsamt. Pechmann. Pl. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll in Folge eröff neten Concurses den 3V. Juni 1870 das dem Mühlenbesitzer Johann Wilhelm August Lange in Walda zugehörige Mühlen-Grundstück Nr. 8 des Katasters und Nr. 5 des Grund- und Hypothekenbuchs für Walda, welches Grundstück am 6. bez. 15. April 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten und excl. des beweglichen Mühlen - Jnventariums auf 34,620 Thlr. — - — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Walda aushängen den Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. April 1870. Königliches Gerichtsamt. I. A. Ass, v. Löben. Braune. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Medicinalpolizeibehörde hat an die hiesigen Leichenfrauen eine Verfügung erlassen, die behufs Kenntniß- nahme Seiten des Publikums nachstehend abgedruckt worden ist. Großenhain, den 19. April 1870. Die Medicinalpolizeibehörde. Der Königliche Bezirksarzt. Der Stadtrah. vr. Gruner. Kunze, Bürgermeister. Die unterzeichnete Medicinalpolizeibehörde nimmt in Folge einer er statteten Anzeige sowohl, als auch öffentlich ausgesprochener Beschwerden hiermit Veranlassung, die sämmtlichen Leichenfrauen hiesigen Stadtbezirks darauf aufmerksam zu machen, daß die Erhebung anderer, als der ihnen durch das Regulativ, den Begräbnißaufwand in der Stadt Großenhain und den dahin eingepfarrten Ortschaften betr., in § l4 zugewiesenen Ge bühren, unstatthaft ist und bei Vermeidung der dort angedrohten Strafen streng verboten bleibt, daß insbesondere die Einforderung einer sogenannten Tantieme (Sarggroschen) von dem Kaufpreis eines von ihnen bestellten Sarges schlechterdings und bei sofortiger Dienstentlassung untersagt wird^ wie denn überhaupt Bestellungen von Särgen durch die Leichenfrauen nur auf den ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen des betreffenden Verstorbe nen übernommen werden und daß sich die Leichenfrauen keines Falls hierzu, selbst an bieten oder gar aufdrängen dürfen. Großenhain, am 19. April 1870. Die Medicinalpolizeibehörde. Der Königl. Bezirksarzt. Der Rath daselbst, vr. Gruner. Kunze, Bürgermeister. Fohlen - Versteigerung. Heute Vormittag 11 Uhr findet am „rothen Hause" hier- selbst die Versteigerung eines von einem Militär - Dienstpferv geworfenen Fohlens statt. Großenhain, am 26. April 1870. Das Commando des 1. Reiter-Regiments „Kronprinz".