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186 Dresden: 7 II. krük, 1V 15 u. 11 25 vorm., L 35 naeirm., 7 30 adä«., 11 15 naekls. ^us Deipr^: 7 50 frük, 11 25 vorm., 3 35 u. 5 nackm., 10 5 nackts. ^us Aleissen: 7 I). krük, 11 25 vorm., 7 30 ndcks., 11 15 nackt8. ^»8 Okemnitr: 7II. 50 AI. frük, II 25 vorm., 5 nackm., 10 5 naekts. ^us 6rimm» (via Döbeln): II D 25 AI. vorm., 10 5 naebts. ^»8 kerlin: II V. 25 AI. vorm., 7 30 abÖ8., 11 15 nncbt8. Für die vielen Beweise der Liebe und Theilnahme während der schweren Krankheit sowohl als auch bei dem Begräbnisse meiner lieben Frau, sowie auch für die vom Herrn Archi- diaconus Weißbrenner am Grabe gesprochenen Trostesworte hierdurch meinen herzlichsten Dank. Karl Papsdorf. Tiefgebeugt stehe ich nebst meinen verwaisten Kindern am frühen Grabe meiner theuren Gattin Juliane Ghristiane Scheffler geb Lau. Der einzige Trost in diesem bitteren Schmerze war die reichlich mir bewiesene Theilnahme von Nachbarn, Freunden und Be kannten. Herzlicher Dank daher Allen, welche die theure Dahin geschiedene zu ihrer letzten Ruhestätte trugen und so zahlreich begleiteten; Dank Ihnen, die sie mit liebender Hand den Sarg schmückten, mein besonderer Dank sei aber Ihnen, hochgeehrtester Herr Pfarrer Gladewitz, dargebracht, denn nicht nur am Grabe der theuren Entschlafenen waren es die Worte der heiligen Religion, durch welche sie unsern Herzen so wohl thaten, sondern auch während ihrer langen Krankheit waren Sie uns ein rächender und helfender Freund. Auch Ihnen, geehrter Herr Lehrer Lehmann, sei mein wärmster Dank für die erhebenden Gesänge dargebracht. Zu früh schon gingst Du von den lieben Deinen, Es schloß Dein treues Mutterauge sich; Dein Scheiden werden immer wir beweinen. Denn wer ersetzt uns, Du Geliebte, Dich? O! welch' ein Jubel wird Dich dort empfangen, Denn es begrüßt Dein sel'ges Mutterherz Die Kinder, welche Dir vorangegangen, Du bist nun frei von jedem Erdenschmerz. Auch uns, wenn wir die ew'ge Ruh' gefunden, Erwartet einst ein sel'ges Wiedersehn; Dann sind wir fester, einiger verbunden, Dann wird der Friede Gottes uns umweh'n. , Bauda, den 12. März 1870. Der tieftrauernde Gatte Friedrich August Scheffler, im Namen der übrigen Hinterlassenen. Stadtverordnetensitzung morgen 5 Uhr im Rathssitzungszimmer. Rechnimgs- und Bauangelegeuheite« bilden die Tagesordnung. Nochmals Bemerkungen. Der Burgerverein hatte in seiner letzten Versammlung den diesjährigen Haushallplan einer Besprechung unterzogen, und hat das Referat über diese Besprechung eine von der Stadthauptcassenexpedition unterzeichnete Beantwortung, in Nr. 25 d. Bl. enthalten, hervorgerufen. Vor allen Dingen ist hervorzuheben, daß Rede und Gegenrede die Meinungen klären, allerdings möchte aber auch die Gegenrede, wenn die- elbe Anspruch aus Klärung machen will, sich als aus maßgebender Stelle ntsprungen legitimeren, da diese Legitimation der Beantwortung mangelt, o mögen einige Worte über dieselbe zulässig erscheinen. Der Haushaltplan, vie derselbe im Bürgerverein vorlag, war ein Schriftstück, welches in der Stadthauptcassenexpedition als amtliche Beschäftigung concipirt, von der Finanzdeputation aber berathen und angenommen ist, also ein Schriftstück der Fiuanzdeputation. War es nun diese, über deren Werk die Bemerkungen handelten, so war von dieser auch nur zunächst eine Beantwortung zu er- warten, oder dieselbe konnte der Stadthauptcassenexpedition Auftrag zur Beantwortung geben, letzterer Auftrag ist aber, wie schon bemerkt, nicht nachgewiesen, und mag daher die Stadthauptcassenexpedition einige Be merkungen zu der Beantwortung gestatten. Die Gebahrung mit den Einziehungen und Ausgaben für die Fuhrwerks- casse findet Aufklärung, und ist besonders das Vertrauen, welches dadurch in die Herren Beamten gesetzt ist, daß sich dieselben gegenseitig Arbeiten abnehmen oder zuschieben können, ohne Zustimmung oder Genehmigung der Dienstbehörde nachweisen zu brauchen, anzuerkennen. Die Stadthaupt cassenexpedition wird aber auch zugeben müssen, daß nach Lesung des Be- antwortungssatzos irgend Jemand fragen kann: sind zur Controls der städtischen Beamten nicht die städtischen Collegien und Deputationen da? oder, ist es gut, wenn sich Beamte auf Ersuchen Arbeiten abnehmen oder zuschieben können, mit welchen.Cassenverantwortungen verbunden sind? oder, wer hat in solchem Falle eigentlich die Verantwortung, derjenige, welcher dienstlich zur Geschäftsbesorgung angehalten ist, oder derjenige, welcher auf Ersuchen die Geschäftsbesorgung übernommen hat? Der Haushaltplan ist ein Druckwerk, welches öffentlich zum Verkauf ausgeboten wurde, und hat vermöge dieses Ausgebotes, welches die Stadt hauptcassenexpedition aus Nr. 17 d. Bl. ersehen kann, unbeschränkte Oeffent- lichkeit. Waren nun in diesem für Geld zu kaufenden Buche über einen früheren Beamten, welcher allgemeine Achtung genießt und einen thätigen und soliden Lebenswandel führt, Bemerkungen enthalten, welche nicht an gebracht erschienen, so konnte über diese Bemerkungen Mißfallen aus gesprochen werden, und die Veröffentlichung dieses Mißfallens war nur für den Betroffenen eine Genugthuung, in keinem Falle aber eine Ver breitung der unpassenden Bemerkung. War überhaupt die Bemerkung nur für beschränkte Oeffentlichkeit bestimmt oder auch unbewußt mit eingefloffen, die, oder der hochgeehrte Concipient des Haushaltplanes wird aus der Be handlung der Bemerkung die auch ihn erhebende Meinung gewinnen, wenigstens eine Anzahl Bürger will, daß das, was Manchem zu Theil werden kann, entsprechend behandelt werde. Dasjenige Gebäude, welches auf dem Bobersberge errichtet ist, wurde allgemein und ossiciell stets mit „Stadtkrankenhaus" bezeichnet, die De finition der Worte „Stadtkrankenhaus" und „Militär-Lazareth" ist neu und entbehrt bis jetzt der officiellen Bestätigung, trotz dieser Neuheit bleibt aber der Kernpunkt der alten Geschichte, es sind 28500 thlr. Schulden gemacht worden, diese 28500 thlr. Schulden müssen bezahlt werden, und ist die Abzahlung dieser Schuld für die jetzige Generation deshalb vermehrt merklich, weil ein Theil dieser Schuld sehr bald abzutragen ist. Wenn übrigens die Militär-Lazareth-Commission den Miethzins nach 4 <>/o der vermeintlichen Bausumme annimmt, so bringt die Bausumme, welche der Vorschuß eben ist, doch nur 4 o/o Zinsen, und muß daher nur mit diesem Zinsfuß berechnet werden, denn eine höhere Berechnung ist eine Rechnung in die Tasche, ohne etwas hinein zu bekommen. Betragen nun die jährlichen Abzahlungen 500 thlr., so erhalt die Militär-Lazareth- Commission den Vorschuß verzinst und auch noch Capitalrückzahlung. Der bekannte Vorschuß ist auch während der Bauzeit nicht zinsbringend, und müßten, wenn Zinsen angenommen, diese auf die Bausumme ge schlagenwerden, also die Bausumme erhöhen; dagegen ist derselbe von der Zeit der Benutzung des Gebäudes an, also auf die Jahre 1870 und 1871 zinsfrei, oder es sind diese Zinsen zu berechnen. Ueber die Capitalrückzahlung giebt folgende Aufstellung Aufschluß: 7016 thlr. 25 ngr. 2 pf. nicht zurückgezahltes Ca pital, dazu kommen aber noch die Zinsen für 10000 thlr. auf die Fahre 1870 und 1871 mit 800 thlr., und erhält demnach die Stadtgemeinde: 7816 thlr. 25 ngr. 2 pf. Für diese Summe ist aber nun Folgendes zu beschaffen, zu leisten und zu tragen: 1) der Bauplatz nebst Garten für das Lazareth und Zins nebst Zinseszins dafür auf 22 Fahr, der Platz 250 thlr. im Werthe und Zinsfuß 4 «/g giebt ---- 557,s thlr.; 2) der Mehrbauaufwand von 1830 thlr. und Zinsen nebst Zinseszins dafür auf 22 Fahr zu 4 weil der Miethertrag auch nur 4 °/o ist, giebt ----- 4080,9 „ (Werden die Zinsen für den Vorschuß auf die Fahre 1868 und 1869 auf den Mehrbauaufwand geschlagen, so be trägt dieser jetzt 2630 thlr. und in 22 Fahren 5864,9 thlr.); 3) die Steuern und Abgaben, Brandcassenbeiträge und bauliche Unterhaltung auf-22 Fahr, incl. der Zinsen dieser Ausgaben mit 1^ Vo der Bausumme pro 1 Fahr, giebt — 3245,o „ 8s. 7883> thlr.' Außer diesen hier zu Gelde gebrachten Ausgaben trägt die Stadt gemeinde auch noch die Kosten der Bauleitung, sowie der Verwaltung des Grundstückes auf diese 22 Fahr. Es hat demnach die Stadtgemeinde den Vorschuß von 10000 Mr. verbaut, denselben und die Zinsen dafür zu Heller und Pfennig zurückgezahlt, auch Lasten und Ausgaben in immer nennenswerther Höhe getragen, ehe dieselbe in Besitz des Militär-Lazareth gebäudes kommt, und es darf demnach beansprucht werden, die Wahrheit Jahr. Zu verzinsendes Cap. Erfordert Zinsen. Capitalrückzahlung 1872. thlr. ng. pf. thlr. ng. ps. thlr. ng. pf. 10000. 400. 100. 1873. 9900. 396. 104. 1874. 9796. 381. 25. 2. 108. 4. 8. 1875. 9687. 25. 2. 387. 15. 6. 112. 14. 4. 1876. 9575. 10. 8. 383. 117. 1877. 9458. 10. 8. 378. 9. 6. 121. 20. 4. 1878. 9336. 20. 4. 373. 13. 2. 126. 16. 8. 1879. 9210. 3. 6. 368. 12. — 131. 18. — 1880. 9078. 15. 6. 363. 4. 8. 136. 25. 2. 1881. 8941. 20. 4. 357. 20. 4. 142. 9. 6. 1882. 8799. 10. 8. 351. 28. 8. 148. 1. 2. 1883. 8651. 9. 6. 346. I. 2. 153. 28. 8. 1884. 8497. 10. 8. 339. 26. 4. 160. 3. 6. 1885. 8337. 7. 2. 333. 14. 4. 166. 15. 6. 1886. 8170. 2 t. 6. 326. 24. — 174. 6. — 1887. 7996. 15. 6. 319. 26. 4. 180. 3. 6. 1888. 7816. 12. — 312. 19. 2. 187. 10. 8. 1889. 7629. 1. 2. 305. 4. 8. 194. 25. 2. 1890. 7434. 6. — 297. 10. 8. 202. 19. 2. 1891. 7231. 16. 8. Hiernach bleiben: 7231 thlr. — 214 „ 285. 8. 4. 16 ngr. 8 ps. 21 „ 6 „ 214. 21. 6.