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Großenhainer Werh altlmzs- und AnzchMü. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 30. Dienstag, den 15. März 18VO. Verordnung, die Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 betr. Zu Ausführung des Finanzgesetzes auf die Jahre 1870 und 1871 vom heutigen Tage wird hierdurch Folgendes verordnet: § 1. In Betreff der für das Jahr 1870 zu entrichtenden Grundsteuer bewendet es bei den in § 1 der Verordnung vom 24. December 1869 (Seite 354 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1869) getroffenen Bestimmungen. § 2. Im Jahre 1871 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. Mai, zwei Pfennige den 1. November von jeder Steuereinheit zu entrichten. § 3. In jedem der Jahre 1870 und 1871 ist am 15. April und am 15. Oetober ein halber Iahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer zu entrichten. Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuenten sind nach § 4 des Gewerbe- und Personalsteuer-Gesetzes vom 24. December 1845 (S. 312 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalten zu nehmen, und es leidet insoweit die Bestimmung in § 42 der Verordnung vom 23. April 1850 (Seite 6V des Gesetz- und Verordnungs blattes vom Jahre 1850) für die Jahre 1870 und 1871 keine Anwendung. § 4. Die Aufweisung der Personalsteuerquittungen bei Erhebung von Besoldungen, Wartegeldern, Pensionen und sonstigen Bezügen aus öffent lichen Kassen hat in den Monaten Juni und December 1870 und 1871 stattzusinden. Dresden, den 7. März 1870. Finanz-Ministerium. von Friesen. v. Brück. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 22. März 1870 das dem Glasermeister Karl Ludwig Goldammer in Bauda zugehörige Hausgrundstück Nr. 86 des Katasters für Bauda und Nr. 142 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück am 20. December 1869 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf SOO Thaler gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 31. December 1869. Königliches Gerichtsamt. I. A.: Ass. v. Soeben. Braune. Die Mannschaften des Feuerwacheorps, auch die, welche dieses Jahr ausgeschieden, wollen ihre Dienstkarten so fort an ihre Zugführer abgeben. Rückständige werden von Montag, den 21. d. M., ab auf Kosten der Säumigen eingeholt. Großenhain, den 14. März 1870. Das Commando des Feuerwachcorps. C. Steyer. Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte ist, bez. auf Antrag der Betheiligten, die Eröffnung des Edictalverfahrens beschlossen worden, I. zur Ermittelung der etwaigen weiteren Interessenten an dem unter aufgeführten Gerichts-Depositum, II. wegen Cassation der unter 8 verzeichneten ungelöschten alten Hypotheken, zur Ermittelung der Erben der unter 0 genannten Personen und IV. wegen Todterklärung der unter v genannten Abwesenden. Es werden daher alle Diejenigen, welche aus irgend einem Grunde an dieses Depositum und die bezeichneten Hypotheken, Verlassenschaften und Vermögen Ansprüche zu haben glauben, sowie die unter IV. gedachten Abwesenden andurch geladen, in dem ans den g September L87« anberaumten Anmeldungstermine, bei Verwarnung, daß außerdem mit dem Depositum den Rechten gemäß verfahren werden wird, die ungelöschten Hypotheken im Grundbuche gelöscht werden, die fraglichen Verlassenschaften als erblos angesehen werden, die Abwesenden für todt erklärt und deren Vermögen den deshalb Berechtigten ausgeantwortet wird, alle ausgebliebenen Interessen ten aber ausgeschlossen werden und ihrer betreffenden Ansprüche, sowie der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig gehen, an hiesiger Gerichtsstelle in Person oder durch gehörig gerechtfertigte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche vorzubringen und zu bescheinigen, mit den Antrag stellern bez. dem bestellten Contradictor, Herrn Advocat Jähnert zu Oschatz, rechtlich zu verfahren, sodann aber den 3. October 1870 des Actenschlusses und den 3. November 1870 der Bekanntmachung eines Erkenntnisses gewärtig zu sein. Auswärtige Interessenten sind verbunden, bei 5 Thlr. Strafe einen Bevollmächtigten am Orte des Gerichts zur Annahme künftiger Ladungen zu bestellen. Oschatz, am 26. Februar 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Seyfert. Depositum. 10 Thlr. 26 Ngr. 1 Pf. in einem Oschatzer Sparcassen- buche, herrührend von einer am 20. Januar 1854 vor dem ehemaligen Patrimonial-Gerichte zu Bornitz von Carl Gottlob Miersch aus Markeritz unter Vorbehalt der Rückforderung be stellten Sicherheitsleistung dafür, daß auf Fol. 2 des Grund buchs von Schönnewitz-Bornitzer Antheils 1 Thlr. — Ngr. 9 Pf. unbezahltes Kaufgeld Annen Reginen verehel. Straube geb. Schellenberg zu Zeukritz, Ausstattungs- und Hochzeitsgebühr derselben, 15 Ngt>. 4 Pf. unbezahltes Kaufgeld Gottfried Gut- mann's zu Dresden und 15 Ngr. 4 Pf. unbezahltes Kaufgeld Heinrich Gutmann's zu Dresden gelöscht worden. 8. Alte Hypotheken. a) 10 Thlr. 23 Ngr. 8 Pf. Termingelderrest für Johann Georg Oehmichen laut Kaufs vom 15. December 1779 bez. 13. Juli 1836 und