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tau ¬ ben en mit der BeraLhung des Preßgesetzentwurfes beschäftigt. — Au- Bodenbach vom 5. Febr. wird dem „Dr. I." berichtet: Durch Gottes gnädige Fürsorge wurde vorige Nacht auf dem Boden bacher Bahnhofe ein großes Unglück verhütet; infolge fehlerhafter Weichenstellung gerieth nämlich der früh ^2 Uhr von Wien hier anlangende Eilzug in unmittelbarster Nähe des Aufnahme gebäudes auf ein falsches, sogenanntes Kopfgleis, das nur circa 90 Schritt lang ist und an dessen vordern Ende das StationS- los. kann zum part. Großenhainer Mnh altungs mld AiychMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 187« IS Dienstag, den 8. Februar im Spring, 300 Klaftern weiche Scheite, Aeste, 300 auf dem ganzen Revier umher, 100 Schock weiches Reißig, Bekanntmachung. Zur Verhütung von Unglücksfällen bei einem etwa während der Vorstellung im hiesigen Stadttheater ausbrechenden Brande sind auf Anordnung des unterzeichneten Stadtrathes außer der bereits früher vorhanden gewesenen Thüre aus dem Orchester nach dem Saale des Hotel cke Saxe noch zwei andere Thüren auf der rechten Seite des Parterre angelegt worden, welche durch eigens dazu bestellte Leute sofort vorkommenden Falls werden geöffnet werden. Ueberdies ist auch Vorkehrung getroffen worden, daß dem die Logen und das Amphitheater besuchenden Publicum mittels einer eigens dazu construirten, ebenfalls einem besonderen Auf seher zu übergebenden Stufenleiter binnen längstens einer Minute noch ein Ausweg nach dem Parterre geschaffen werde. Wenn nun auch die bereits im Theater vorhandenen Lösch einrichtungen erheblich verbessert worden sind, so glaubt der unterzeichnete Stadtrath versichern zu können, daß selbst im äußersten Falle für Niemand irgend welche Gefahr zu besorgen steht, wenn nur das Publicum mit einiger Besonnenheit die gebotenen Auswege benutzt und das hastige Drängen nach den Ausgängen vermeidet, durch welches nach allen bisher in dieser Hinsicht gemachten Erfahrungen mehr Unglücksfälle her beigeführt worden sind, als durch die Elementarereignisse selbst, welche die nächste Veranlassung hierzu gaben. Großenhain, den 4. Februar 1870. stärke, harte Stämme, von 6 — 8 Zoll Mitten stärke, weiche Klötzer, von 6—20 Zoll oberer Stärke, fichtene Stangen, von 6 Zoll nnterer Stärke, den 22. Februar s. e. einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Herrn Forstinspector Freiherru von Berlepsch in Würschnitz zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königliches Forstverwaltungsamt Moritzburg, den 3. Februar 1870. Rüling. Eras. Kunze. Weber. Bekanntmachung, die Hundesteuer betreffend. Die in hiesiger Stadt wohnhaften Besitzer von Hunden werden hierdurch unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 18. August 1868, die Einführung einer allgemeinen Hundesteuer betr., darauf aufmerksam gemacht, daß die alljährliche Steuer für einen jeden Hund (nur junge Hunde, die noch gesäugt wer den, sind steuerfrei) im Betrag von Zwei Thalern für das Jahr 1870 bis längstens den IS. Februar u. v. unerinnert an unsere Stadthauptcasse abzuführen ist. Bei Bezahlung der Hundesteuer ist zugleich eine Marke für jeden Hund mit 2 Ngr. 5 Pf. zu lösen; diese Marken gelten auf die Zeit, auf welche sie lauten, als Nachweis der ent richteten Steuer. Wer innerhalb des Steuerjahres einen Hund anschafft, für welchen die Steuer auf dieses Jahr noch nicht entrichtet ist, hat für denselben, binnen 14 Tagen von der Anschaffung an, den vollen Steuerbetrag zu bezahlen. Dasselbe gilt rückstchtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne die Steuer marke in den Besitz einer anderen Person übergehen. Im Uebrigen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 12. Januar v. I. und bemerken noch, daß Hinterziehung der Hundesteuer mit dem dreifachen Betrage der letzteren zu ahnden, und daß Hunde, welche außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Localitäten ohne die vorschriftsmäßige Steuermarke am Halsbande betroffen werden, durch den Caviller wegzufangen sind. Großenhain, am 3. Februar 1870. Der Rath daselbst. Kunze. Whschl. Bekanntmachung. Im Gasthofe zum blauen Hirsch in Radeburg sollen den 21. und 22. Februar 1870, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 21. Februar a. e. 1460 Stück weiche Stämme, von 5—20 Zoll Mitten- Tageönachrichten. Sachsen. Bei überfüllten Tribünen fand am 4. Februar in der zweiten Kammer die Berathung über das k. Decret, den Neubau eines Hoftheaters betreffend, statt und wurden schließ lich nach dem Anträge der Deputationsmajorität mit 61 gegen 9 Stimmen 400,000 Thlr. zu einem Neubaue bewilligt. — Die erste Kammer hat sich in ihren Sitzungen am 3. und 4. Februar