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Großenhainer Merhaltmgs- und AnzeiMatl. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 18. Dienstag, den 15. Februar 18^0. Bekanntmachung der königlichen Brandversicherungs - Commission. Nachdem die BrandversicherungsLank für Deutschland in Leipzig bereits im Jahre 1867 die Einstellung ihres Geschäftsbetriebes innerhalb des König reichs Sachsen beschlossen hat, ist neuerlich bei der unterzeichneten könig lichen Brandversicherungs-Commission angezeigt worden, daß die noch laufenden Versicherungsverträge der genannten Feuerversicherungs-Anstalt im gebenseitigen Einverständnisse beider Vertragscontrahenten nunmehr fämmtttch gelöst seien. In Gemäßheit der Bestimmungen in § 30 der zum VI. Abschnitte des Brandversicherungsgesetzes gehörigen Ausführungsverordnung vom 20. Octbr. 1862 wird dies vor Zurücknahme der ertheilten Concession mit der Auf forderung öffentlich bekannt gemacht, die etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungsverträge und Entschädigungsansprüche binnen sechs Wochen bei der Brandversicherungs-Commission anzumelden, indem unterbleibenden Falls dergleichen Ansprüche gegen die Versicherungsanstalt im Verwaltungs wege nicht werden berücksichtigt werden. Dresden, den 7. Februar 1870. Königliche Brandversicherungs - Commission. Schmidt. Rudolph. Verfügung an sämmtliche Ortsgerichte«. Es ist anher erstatteter Anzeige nach in neuerer Zeit wahr zunehmen gewesen, daß Schornsteine, welche ihre Gründung nicht von der Parterre-Sohle aus haben, sondern auf Balken gesetzt, an der Küchendecke ihren Anfang nehmen, zugewölbt und Rauchleitungen aus Parterre-Stubenöfen, Kochmaschinen, Kessel feuerungen und dergleichen, sowie Rauchzüge aus Backöfen in Tagesnachrichten. Sachsen. Die erste Kammer beendigte am 11. Februar die Berathung über das Ausgabebudget für das Departement der Justiz, während die zweite Kammer mehrere Differenzpunkte erledigte und die Wahl dreier Mitglieder zum Staatsgerichtshofe vornahm. Am 12. Febr. hat die erste Kammer das Ausgabe budget für das Ministerium des Auswärtigen berathen und sämmtliche Positionen in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer ohne Debatte bewilligt. Der hierbei von der zweiten Kammer mit 37 gegen 34 Stimmen angenommene, auf das Gesandtschaftswesen bezügliche Jordanischen Antrag wurde ein stimmig abgelehnt. Weiter sind alsdann noch die Streit'schen Anträge auf Abänderung der Städte- und der Landgemeinde ordnung erledigt worden. Der von der zweiten Kammer an genommene Antrag auf Einsetzung von Zwischendeputationen zur Berathung des Verwaltungsreorganisationsgesetzes wurde mit 28 Stimmen abgelehnt. — Die zweite Kammer hat in ihrer Sitzung am 12. Februar eine größere Anzahl Petitionen und Beschwerden erledigt. Unter Anderem wurden alsdann noch die auf Verschmelzung der „Leipziger Zeitung" mit dem „Dresdner Journal", bez. auf Verpachtung der Ersteren gerichteten Anträge mit 33 gegen 22, resp. 42 gegen 14 Stimmen abgelehnt. — Durch ein bei den Kammern eingegangenes k. Decret wird der Schluß der Sitzungen auf den 19., der feierliche Schluß des solche Oessen durch das Gewölbe oder oberhalb desselben einge führt werden. Da derartige Anlagen in nicht geringem Grade feuergefährlich sind, so werden sämmtliche Ortsgerichten des hiesigen Bezirks hierdurch angewiesen, auf dieselben bei den halbjährlich vorzu nehmenden Revisionen der Feuerstätten ganz besonders ihr Augenmerk mit zu richten, und Besitzer oder Administratoren von Hausgrundstücken, in denen solche sich vorfinden, ungesäumt anher anzuzeigen. Großenhain, am 8. Februar 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Danksagung. Bei Gelegenheit einer Theatervorstellung in einer hiesigen geschlossenen Gesellschaft hat die Frau Vorsteherin des hiesigen Albert-Zweig-Vereins eine Geldsammlung für arme Ortskranke behufs einer vermehrten Unterstützung derselben bei der jetzigen Kälte veranstaltet. Diese Sammlung hat einen Ertrag von 23 Thlr. 10 Ngr. ergeben, der heute unter 19 arme kranke Personen nach dem Maaße der Bedürftigkeit und Würdigkeit vertheilt worden ist. Den freundlichen Schenkgebern sei hiermit im Namen der Unterstützten der wärmste Dank dargebracht! Großenhain, den 14. Februar 1870. Der Stadtrath. Kunze. Landtages auf den 21. Februar festgestellt. — Ein recht be- dauerswerther Unglücksfall hat sich vor einigen Tagen in einer nahe bei Leipzig gelegenen großen Brauerei ereignet. Der dort angestellte Maschinist beabsichtigte, die Hähne zum Ablassen des Bieres zu stellen; hierbei glitt er aus und stürzte ca. 30 Fuß hoch herunter in den sog. Grant, welcher mit kochendem Biere gefüllt war. Außer bedeutenden Brandwunden hat der Ver unglückte auch noch innere Verletzungen davongetragen. Einem Braugehilfen, auf welchen der Maschinist zunächst fiel, wurde der Arm zerschmettert. — In Waldheim ist am 8. Febr. das Schießhaus binnen kurzer Zeit vollständig niedergebrannt. — Am Abend des 8. Febr. wurde in Borna die 82jährige Witwe des Oberhofgerichtsraths v. Zobel in ihrer Wohnstube hinter dem Ofen liegend, beinahe bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, todt aufgefunden. Jedenfalls hat dieselbe Petroleum aus einer Flasche in die Lampe gießen wollen und ist damit dem Feuer zu nahe gekommen, zu welcher Annahme die vorliegenden Um stände vollkommen berechtigen. Preußen. Der Landtag ist am 12. Februar im Auftrage Sr. Majestät des Königs durch den Ministerpräsidenten Grasen Bismarck geschlossen worden. Die Thronrede erkennt an, daß der Landtag zur Beseitigung der Finanzschwierigkeiten bereitwillig seine Hand geboten hat, wodurch das Gleichgewicht im Budget wiederhergestellt und die Möglichkeit gewonnen ist, manchen vor her zurückgestellten Bedürfnissen abzuhelfen. In Zukunft werde.