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Großenhainer Unterhaltung-- und Anzeigebtatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. TL. 3. Dienstag, den 11. Januar 18VO Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 22. März 1870 das dem Glasermeister Karl Ludwig Goldammer in Banda zugehörige Hausgrundstück Nr. 86 des Katasters für Banda und Nr. 142 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück am 20. December 1869 ohne Berück sichtigung der Oblasten auf SOO Thaler gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aus hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 31. December 1869. Königliches Gerichtsamt. I. A.: Ass. v. Soeben. Braune. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Einschreibung in die Stammrolle für das Jahr 187V betreffend. In Gemäßheit der Bestimmungen in 8 60 der Militär- Ersatz-Instruction für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle in hiesiger Stadt aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1850 innerhalb des Norddeutschen Bundesgebiets geboren, sowie diejenigen, welche bei der letzten Recrutirung oder bei den früheren Aushebungen aus irgend einem Grunde zurückgestellt worden sind, oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung der in den 88 176 flg. der obangezogenen Militär-Ersatz- Instruction angedrohten Strafen und Folgen hierdurch auf gefordert, in der Zeit vom IS. Januar bis zum 1. Februar 1870 von Vormittags 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr entweder persönlich oder durch Beauftragte behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der hiesigen Raths- expedition sich anzumelden. Diejenigen Gestellpflichtigen der Altersclasse welche nicht im hiesigen Orte geboren sind, haben zur Anmeldung ihren Geburtsschein oder ihr Taufzeugniß hier abzugeben, da gegen haben alle Gestellpflichtigen früherer Altersclassen ihre Gestellscheine bei der Anmeldung hierselbst zu produciren. Sind Militärpflichtige u) allhier, als dem Orte ihres gesetzlichen Domicils, nicht anwesend, gleichviel, ob sie an einem andern Orte ge stellungspflichtig sind oder nicht, oder d) sind dieselben von hier, als dem Orte, wo sie nur in Arbeit stehen, eine Lehranstalt besuchen u.s.w. zeitig abwesend, so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrik herren die Verpflichtung, bei Vermeidung der nach 8 176 der Militär-Ersatz-Instruction zulässigen Strafen, sie während des obgedachten Zeitraumes hier anzumelden. Großenhain, am 4. Januar 1870. Der Stadtrath. Kunze. Mllr. Bekanntmachung. Nachdem Herr Carl Schindler sen. hier sein Amt als Schornsteinfeger hiesiger Stadt niedergelegt hat, und an dessen Stelle Herr Franz Camillo Schindler Luu. als Schornsteinfeger für hiesige Stadt vom Stadtrathe an genommen worden ist, so wird dies mit dem gleichzeitigen Be merken zur Nachachtung andurch bekannt gemacht, daß die bis her gegoltene unb nachstehend sud (-) veröffentlichte Taxe für das Kehren der Schornsteine auch ferner in Giltigkeit bleiben soll. Großenhain, den 7. Januar 1870. Der Stadtrath. Kunze. G Taxe für den Bezirksschornsteinfeger. Letzterer hat zu fordern für das Kehren u) eines Schornsteines in einem blos aus einem Erdgeschoß bestehenden Hause: 1 Ngr. 3 Pf., K) eines Schornsteines in einem aus Erdgeschoß und einem Stockwerk bestehenden Hause: 2 Ngr. 5 Pf., c) eines Schornsteines in einem aus Erdgeschoß und zwei Stockwerken bestehenden Hause: 3 Ngr. 8 Pf., 6) eines Schornsteines in einem noch höheren Hause: 5 Ngr., e) für das Fegen eines Schlundes: 1 Ngr., während der Lohn für das Ausbrennen eines russischen Schorn steines besonderer Vereinbarung zwischen Hauswirth und Schorn- steinfeger überlassen wird. Bekanntmachung. Erstatteter Anzeige zu Folge ist das von hiesiger Sparcasse ausgestellte Einlagebuch Nr. 22831, für den Ziegeldecker Johann Ernst Krauße aus Linz, über 25 Thaler abhanden gekommen. Regulativmäßiger Bestimmung zu Folge wird daher der der zeitige Besitzer obigen Buches hiermit aufgefordert, wenn er ge rechte Ansprüche an das letztere geltend machen könnte, solche zu Vermeidung deren Verlustes binnen 3 Monaten vom Er scheinen dieser Bekanntmachung an beim Stadtrathe hier an zumelden. Großenhain, am 10. Ian. 1870. Der Rath. Kunze. Whschl. Bekanntmachung. Im vierten Quartale 1869 haben das Bürgerrecht hiesiger Stadt gewonnen: 38) Herr Kaufmann Ernst Louis Kamprad aus Bubendorf; 39) Herr Hausbesitzer und Schänkwirth Friedrich Wilhelm Boden von Adelsdorf; 40) Frau Auguste Wilhelmine verw. Schneidermeister Rühle von hier; 41) Herr Oeconom Carl Wilhelm Wetzlich aus Ulbersdorf; 42) Herr Maurer Carl Moritz Schurig von hier; 43^ Herr Kurzwaaren- händler Friedrich Gustav Ullman aus Lauter; 44) Frau Wilhelmine verw. Schnitthändler Wohllebe; 45) Frau Hausbesitzerin Amalie The rese verw. Müller. Großenhain, den 4. Januar 1870. Der Rath daselbst. Sch.