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Großenhainer MrhMW- Md AMMM. Gidruckt, verlegt und rcdi'girt von Herrmann Starke in Großenhain. 133. Donnerstag, den 17. November 2859. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, die diesjährige Reerutirung betr. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1839 gebornen und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen, ingleichen die Wiedergestellung der wegen zeitlicher Untauglichkeit zurückgestellt gewesenen Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amtshauplmannschaftlichen Bezirks aufhalt und angemeldet hat, soll an folgenden Tagen und Orten vorgenommen werden, und zwar: am 5. und 6. Decomber 1859 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Großenhain, auf dem Rathhause zu Großenhain, 'am 7. December 1859 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften des König!. Gerichts amtes Riesa, ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain, am 9. und 10. December 1859 aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamtes Meißen, in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am 12. December 1859 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Lommatzsch, ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen, am iz. December 1859 aus den Städten Lommatzsch und Riesa, auch den links der Elbe gelegenen Ortschaften des Königl. Gerichtsamlcs Riesa, gleichfalls in dem Gasthausc zum Hirsch in Meißen, am 14. December 1859 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsch in Meißen und am 16. und 17. December 1859 aus den Ortschaften des Königl. Gerichtsamtes Nossen, auch aus den Städten Nossen und Siebenlchn, im Gasthofe zum Deutschen Haus in Nossen. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. September vorigen Jahres 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen Tages und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften besondere Verfügung an die betreffenden Orts- obrigkeiten ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dies- fallsigen Anbringen, Reklamationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei dec persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem auf den 20. December 1859 anberaumten Reclamationstermine, welcher im Gasthause zum Hirsch in Meißen, von Vormit tags 8 bis Punkt 12 Uhr, abgehaltcn werden wird, eimureichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht staltsindcn kann. Die etwaigen Reclamanten haben sich an diesem Tage vor der Königlichen Recrutirungscommission, Behufs ihrer Bescheidung, bis Mittags 12 Uhr, an nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich zu sistiren. , Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dies, unter gleichzeitiger Er legung der gesetzlichen Einstandssumme von Drei Hundert Thalern, entweder sofort bei der Ge stellung, oder längstens bis ^mr 27. December. 1859, bei Verlust dieses Rechtes, bei der Königlichen Recrutirungscommission, bezichendlich bei der König lichen Amtshauptmannschaft, zu erklären. Die mit Dienstreservepflicht Zurückgestellten aus den Altersclassen 18^ und 18^§ haben sich anderweit, bei sonst zu gewartenden gesetzlichen Nachthcilen, zum Zwecke der Controleführung, vor schriftmäßig anzumelden, sind aber von der persönlichen Wiedcrgestellung befreit. Meißen, am 13. October 1859. Königliche A m t s ha u p tm a n n schn ft. von Egidy.