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Großenhainer MchMmp- und AizchtM. Gedruckt, verlegt und redl'gl'rt von Herrmann Starke in Großenhain. 88. Donnerstag, den 4. August 1859. Tagesbefehl an das Feuerwachcorps zu Großenhain. Künftigen Sonnabend, als den 6. August, wird die diesjährige zweite Uebung abgehalten wer den und es haben sich demnach die betreffenden Mannschaften gedachten Tages Nachmittags auf 6 Uhr mit Gewehr und Abzeichnung auf dem Bobersberge einzufinden, punkt 6 Uhr wird verlesen und nur genügende Entschuldigungen werden berücksichtigt. Commando. Heinrich Wallrath, Hauptmann. Bekanntmachung. Nachdem die früheren Festungsgräben nunmehr vollständig ausgeWt und zu öffentlichen Pro menaden umgewandelt worden sind, so ist cs nicht mehr gestattet, auf diese Passagen Bauschutt, Kehricht und andere Abgänge abzulagern. Dagegen werden für diese Zwecke hierdurch folgende Plätze: 1) der Radeburger Platz, 2) die sogenannte Horngrube an der Ortrander Straße, 3) ein Theil der Communwiesen bei der großen Siechenbrücke angewiesen., Diese Plätze werden als Abladeplätze durch aufgestellte Tafeln bezeichnet, resp. durch Pfähle, über welche hinaus das Abladen verboten ist, begrenzt werden. Den Pächtern des Rheesekammes und der Viehhutung ist es gestattet, zur Auffüllung ihrer Pachtparzellen guten Boden von dem unter Nr. 3 bezeichneten Abladeplatze zu entnehmen. Großenhain, am 1. August 1859. Der Stadtrath. S ch i ck e r t. Es ist die Unsitte entstanden, daß sich auf dem Friedhöfe Kinder in großer Anzahl herum tummeln und unter dem Vorwande des Begießens der Gräber diese zertreten und die Brunnen ruiniren. Unter Hinweis auf die vorhandenen Anschläge wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Tovtenbettmeister, der Kastendiener und unsere Polizeidiener angewiesen sind, Kinder ohne Begleitung Erwachsener nicht blos wegzuweisen, sondern auch deren Eltern und Erzieher behufs ihrer Bestrafung wegen mangelhafter Beaufsichtigung der Ersteren anzuzeigen. Großenhain, den 1. August 1859. Die Kirchen-Inspection. i. v. Der Stadtrath. Müller, Archidiac. Schickert. Speisezettel der öffentl. Speiscanstalt. Donnerstag: Nudeln mit Rindfleisch. Freitag: Graupen mit Rindfleisch. Sonnabend: Erbsen mit Sauerbraten. Tagesnachrichten. Sachsen. Durch die seit dem 3. August ein- getretcne Fahrplanveränderung der Berlin-An- haltischen Eisenbahn ist die Personenbeförderung von Dresden nach Berlin rc. auf die früh 6^ und Nachmittags 3 Uhr von Dresden abgehenden Personenzüge beschränkt worden. Oesterreich. Die „ Militär-Ztg." weist nach, daß in Italien ungefähr die Hälfte der Armee, also 400,000 Mann, aufgeboten war. Von 62 Jnfanterieregimentern kamen 24 Regimenter, von 14 Grenzregimentern nur 6 derselben, von 30 Jägerbataillvnen nur 15 Bataillone und von 40 Eavalerieregimentern 9 Regimenter ins Gefecht. Preußen. Das Pferdeausfuhrverbot wird nicht aufgehoben werden, da von Frankreich und Sar dinien mehrfach Aufträge zum Ankauf der zu veräußernden Pferde ertheilt worden sein sollen. Würtemberg. Eine k. Verordnung setzt die Verbote der Ausfuhr von Pferden, Schießpulver, Schlachtvieh und Hafer außer Wirksamkeit. Frankfurt a. M. Der die Besatzung von Rastatt betreffende Antrag ist dem Militärausschuß zugcwiesen worden. Oesterreich stellt 4400, Preu ßen 4000, Baden 1600 Mann Infanterie; außer dem liefert Oesterreich die Genietruppen und mit