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Beilage zu Nr. «V des Großenhainer Unterhaltungs- und Anzeigeblattes. Donnerstag, den 16. Juni 1859. Generalverordnung des Finanzministeriums an die Amtshauptmannschaftcn und Ortsobrigkeiten, die anderweite Regulirung des Kochsalzpreises betr. Nachdem der, der gegenwärtigen außerordentlichen Ständevcrsammlunq vorgclegtc Gesetzentwurf, die anderweite Regulirung der Salzpreise betreffend, die Zustimmung beider Kammern erlangt bat und in Gemäßbeit der dießfaUsigcn Beschlüsse der Niederlagspreis für das Stück (ILO Pfund) Kochsalz vom 1. Juli dieses Jahres ab auf Drei Thaler 18 Ngr. — - zu erhöben ist, so wird bierdurch Folgendes verordnet: 8 1. Die Ortsobrigkeiten baden sich ungesäumt der biernach erforderlichen Regulirung und Abänderung der Preis verzeichnisse für die Ortssalzverkäufer unter Berücksichtigung der Vorschrift in 8 5 der Verordnung, die Ausfübrung des wegen Gleichstellung der Salzpreise unter dem 24. December 1845 erlassenen Gesetzes betreffend, von demselben Tage (Ges.- und Vdgs.-Blatt, S. 407) zu unterziehen und die Hinausgabe der neuen Salztoren, nachdem sie den Amtsbauptmannschaften zur Prüfung und Bestätigung vorgelegen haben, dergestalt zu beschleunigen, daß dieselben bis zum 1. Juli d. I. in den Händeu der Ortssalzverkäufer sich befinden. » tz 2. Die Amtshauplmannschaften hoben über die Ausführung dieser Anordnung zu wachen und auch ihrerseits die Prüfung der ihnen zur Bestätigung vorgelegten Salzpreisverzeichnisse entsprechend zu beschleunigen. 8 3. Diese Generalverordnung ist in allen 8 21 des Gesetzes vom 14. März 1851 bezeichneten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, den 9. Juni 1859. Finanz-Ministerium. Frhr. von Friesen. Schäfer. Bekanntmachung. Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß Kinder ohne alle Aufsicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen sich herumtummeln, mit Steinen werfen und dadurch muthwillig öffentliche Anstalten und fremdes Eigenthum beschädigen. Zu fernerer Verhütung derartiger Vorkommnisse bringen wir hiermit zur Nachachtung, daß für dergleichen Kinderexcesse stets die betreffenden Eltern und Erzieher zur Verantwortung gezogen werden. Großenhain, am 6. Juni 1859. Der Sludtrath. S ch i ck e r t. Bekanntmachung. Die diesjährige Spritzenprobe findet Sonnabend den 18. d. M. Abends 8 Uhr auf dem Lindenplatze statt. Die zum Feuerdienste gehörigen Mannschaften haben sich pünktlich ein- zusinden. Der Stadtrcuh. Großenhain, am 9. Juni 1859. Schickert. Tagesbefehl an das Feuerwach-Corps zu Großenhain. Künftigen Sonnabend, als den 18. d. M., wird die alljährlich übliche Spritzenprobe ab gehalten werden. Daher ist es nöthig, eine Vorübung abzuhqlten, und es hat sich demgemäß das gedachte Corps künftigen Freitag, als den 17. d, M., Nachmittags ^6 Uhr mit Gewehr und Abzeichnung auf dem -Bobersberge einzusinden, punkt 6 Uhr wird verlesen. Bei ungünstigem Wetter wird die Üebung Tages darauf, als Sonnabend den 18. d. M., wo Nachmittags punkt 5 Uhr verlesen wird, abgehalten, und cs haben sich diejenigen, welche, ohne sich gnüglich und schriftlich entschuldigt zu haben, diese Uebung versäumen, einer Strafe zu gewärtigen; eine noch höhere Strafe aber wird jedoch denjenigen treffen, welcher bei der den 18. d. M. stallsindenden Spritzenprobc auf dem Lindenplatze, wo Abends punkt ^8 Uhr verlesen wird, ohne sich vorher vorschriftsmäßig ent schuldigt zu haben, wegbleibt. Das Commando. Großenhain, am 15. ^uni 1859. Wallrath, Hauptmann. Extraet der Sparkafsenrechnung aufs Jahr 18L8. Einnahme. 125202 Thlr 4 Ngr. 2 Pf. 6ai>. I- Einlagen von 3917 Personen, 13290 - ' og - — - H einzunehmende Zinsen, 4718 7 - 9 - - HI- sonstige Einnahme. 143211 ThuHigr. 1 Pf- Summa aller Einnahme. Ausgabe. 89142 Thlr. 19 Ngr. 7 Pf. Op. I. Rückzahlungen an 2392 Personen, -qs. - ' - — - - II. Verwaltungsaufwand, ' 8 - 4 - - m. der Stadtkasse vom Ueberschusse der Sparkasse, 1030 - 21 - 8 '' - IV. sonstige Ausgabe. 93909 Thln 19 Rgo. 0 Pf. Summa aller Ausgabe.