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Großenhainer MtrhMuqs- M AychMM. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 35. Semiabend, den 26. Marz 1859. Aufforderung zu Einzahlung der Ablösungsrenten aus den ersten Termin 1859. Die auf den ersten Termin 1859 fälligen Mblösungsrentengelder sind von den be treffenden Abgabepflichtigen spätestens bis zum 31. März dieses Wahres an die hiesige Stadt-Steuer-Einnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist muß zur zwangs weisen Beitreibung der rückständig gebliebenen Zahlungen verschritten werden. Großenhain, am 22. März 1859. Der Stadtrath. S ch i ck e r t. B ekanntmachung Wiederholt gemachte Wahrnehmungen darüber, daß bei Anlegung und bei Beränderungen an Feuerungsanlagen und Schornsteinen nicht die nöthige Rücksicht auf die Möglichkeit genommen wird, diese Essen künftighin gehörig reinigen zu können, haben folgende Vorschriften veranlaßt: 1) die Thüren in Steig-Essen müssen eine lichte Breite von 18 Zollen und Höhe von 1 Elle haben; 2) die von Feuerungen jeder Art nach Schornsteinen geführten Eanäle müssen möglichst steil und wenn sie besteigbar sein sollen, mindestens 16 und 18" im lichten Querschnitt halten; 3) die Reinigungsthüren oder Schieber zu Kugelessen sollen möglichst nahe unter dem Dach forsten angebracht werden und es soll an der inneren, zu verbrechenden Ziegelkante ein rundes eisernes Stäbchen oder eine gebogene Schiene befestigt werden, damit die Kante innen glatt bleibt und dem Reinigen dieser Essen keine Schwierigkeiten und Hindernisse entgegensetzt; Reinigen dieser Essen keine Schwierigkeiten und Hindernisse entgegensetzt; 4) Bauausführungen, welche diesen Vorschriften nicht genügen, sind zu beseitigen resp, zu ergänzen; 5) es ist unstatthaft, die Leute des Schornsteinfegermeisters am Kehren der Essen zur ordnungs mäßigen Zeit zu hindern und dieselben wegzuschicken, falls diese Arbeit wenigstens Tags vorher an- gcmeldet worden ist. , Der Stadtrath. Großenhain, den 24. März 1859. Schicke rt. Aufforderung. Die hier wohnenden, geprüften Thierärzte, welche sich bis jetzt zur Verpflichtung nach tz 17 des Gesetzes vom 14. Deccmber 1858 noch nicht gemeldet haben, werden hierdurch aufgcfordert, dieß, unter Ucberreichung ihrer Prüfungszcugnisse, nunmehr unverweilt zu thun. Stadtratb Großenhain, am 24. März 1859. Schickert Bekanntmachung. Das hiesige Aichamt ist in der Lage, die «Kalkmaase zu aichen, was zur Notiznahme deS Publikums und zur Beachtung der Kalkverkäufer hierdurch bekannt gemacht wird. Gleichzeitig wird mit Hinweis darauf, daß demnächst wieder Revisionen stattsinden werden, bemerkt, daß das Aichamt vorschriftmäßige Waagen jetzt schnell stempeln kann. Großenhain, den 23. März 1859. Düs Aichamt. Schickert. Speisezettel der öffentl. Speiseanstalt. Sonntag: Reis mit Rindfleisch. Montag: Hirse mit Schweinefleisch. Dienstag: Graupen mit Rindfleisch. Mittwoch: Möhren und grüne Erbsen mit Schöp senfleisch. Täglicher Abgang -er Mosten zu den Dampfwagenzügen in Pristewitz. Nach Leipzig: früh 6'/-, Vormittags 10, Mittags 12'/,, Nachmittags 2 und Abends 6'/« Uhr. Nach Dresden: früh 7^, Vormittags 10, Nachmitl. 2, Nachmittags 3'/« und Abends 8 Uhr. Abgang der Post nach Ortrand: Abends 5V« Uhr.