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35 hat die Localbaupolizeibehörde eine gütliche Vereinigung zwischcm dem Anbaucnden und dem Nachbar zu versuchen, damit letzterer die nicht massive Wand an der dem Neu baue zugekebrten Seile abtrage und mit dem Anbaucuden eine vorschriftmäßige Eommunmauer herstelle, oder dem selben die dafür aufzuwcndenden Baukosten nach Verhältniß der Größe seines Gebäudes ersetze. Geht der Nachbar nicht darauf ein, so bat der An bauende eine vorschriftmäßige, eigene Brandmauer auf seinem Grundstücke allein aufzufübren. In den Sladttkeilen tz 4l jedoch, in welchen gemein schaftliche oder Communmauern herzustellen sind, gilt die Schlußbestimmung § 46. § (48). Die in den vorstehenden ßtz 41, 46 und 47 erwähnten Bereinigungen bedürfen, insofern sie nicht unter der Lei tung und Vermittelung der Localbaupolizeidehörde zu Stande gekommen sein sollten, in welchem Falle die letz tere auch die Obliegenheit hat, über den geschlossenen Ver trag ein genaues Protokoll aufzunehmen, der Genehmigung der Localbaupolizeibehördc und sind derselben zu diesem Behufe von den Interessenten entweder schriftlich oder mündlich zu Protocoll anzuzcigen. Nur unter dieser Vor aussetzung sind dergleichen Vereinigungen auch im Ver waltungswege bei etwa entstehenden Irrungen als ent scheidende Norm onzusehen und zum Anhalten zu nehmen. Es sollen aber, insoweit etwas Anderes nicht unter den Interessenten mit Genehmigung der Lvcalbaupolizcibehörde ausdrücklich verabredet worden ist, in Bezug auf die Com- munmauern folgende Grundsätze gelten, dergestalt, daß es, wenn die Interessenten vor der Localbaupolizeibehörde schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklären, sich über die Annahme dieser Bestimmungen geeinigt zu haben, dann eines speciellcn Vertrags nicht weiter bedarf. Sind die Besitzer benachbarter Grundstücke über die Er richtung einer gemeinschaftlichen Brandmauer einig, oder finden die tz 41 ausgesprochenen Bestimmungen statt, so ist -ft Großenhain, den 15. Januar 1859. Die neueste Volkszählung hat folgendes sehr günstige Resultat gehabt: 1918 Haushaltungen mit 8531 Einwohnern in 726 Wohn- hauscatasternummern, während die Gesammtzahl der Ge- bäudccomplere 768 beträgt und für die Landesbrandcasse mit 1,701,230 Thaler taxirt ist. Die Bevölkerungszu nahme gegen 1855 beträgt: 102 Haushaltungen mit 710 Personen, die der Wohnhäuser macht 34 aus. Im Jahre 1852 zählte Großenhain 7472 Einwohner, im Jahre 1849 6937, im Jahre 1846 6613, im Jahre 1843 aber nur 6394. Hieran sind folgende weitere, für eine erfreuliche Ent wickelung der Stadt Zeugniß ablegende statistische Mkt- theilungen anzureihcn. Der Aufwand für Armenzwecke allerArt hat trotz des schnellen Bevölkerungswachsthums effektiv sich vermin dert; er betrug im Jahre 1853: 2460 Thlr., 1855: 2250 Lblr., 1857 : 2200 Thlr., 1858: 2100 Thlr.; an dererseits mußte der Aufwand für Schulzwecke noth wendig wachsen; dieß bethätigcn folgende Ausgaben der Schulkasse, im Jabrc Michaelis 1854— 1855: 4380 Thlr., im Jahre Michaelis 1856—1857 : 5590 Thlr., und in Folge der seit Ende vorigen Jahres durchgcführtcn Reor ganisation des Schulwesens — wonach 1358 Kinder in 24 Klassen von 17 Lehrern unterrichtet werden und Lurn- und Zeichnenunterricht zum Lectionsplane gehören — ver anschlagt sich dieser Aufwand für 1859 auf 6680 Thlr.; im Jahre 1853 betrug die Zahl der Schulkinder nur 1168. Die ordentlichen, mit den Ausgaben bilancirten, ohne alle direkten Anlagen erzielten Einnahmen der Stadt kasse haben betragen im Jahre 1853: 8800 Thlr., 1855: 11000 Tblr., 1857: 13000 Thlr., und sind noch im Stei gen begriffen. Ein büchst erfreulicher Geschäftsgang hat bei der Spar kasse Statt gefunden, wie folgende Zahlen belegen: Gut haben der Einleger und Aktivbestand im Jahre 1852: 125,400 Thlr., 1854: 158,900 Thlr., 1856: 198,600 Thlr., 1857: 276,900 Thlr, im Jahre 1858 sind ebenfalls circa 40,000 Thlr. mehr eingelegt als zurückgenommen worden, wodurch sich das in hiesiger Sparkasse angelegte Kapital jetzt auf circa 310,000 Thlr. stellt. Die Gasanstalt hat im Jahre 1858 bei 1548 Flam- die Eommunmauer so aufzuführen, daß sie zur Hälfte auf dem Grund und Boden des einen und zur Hälfte auf dem des andern Nachbars zu stehen kommt, ohne Unterschied, ob die Nochbargebäude gleiche Tiefe erhalten sollen, oder nicht. Derjenige der beiden Nachbarn, welcher zuerst mit sei nem Baue beginnt, hat die gemeinschaftliche Brandmauer zwar auf seine Kosten zu bauen, jedoch auf die Erstattung des auf den Antheil des Nachbars fallenden Kostenbeitrags von der Zeit an, wenn der Nachbar von der Commun- maucr Gebrauch macht und nach dem Verhältnisse An spruch, als letzterer die Eommunmauer mit benutzt. Er folgt der Bau der an einander stoßenden beiden Gebäude gleichzeitig und die Gebäude erhalten gleiche Höhe und Tiefe, so ist der Aufwand für Herstellung der Eommun mauer von beiden nachbarlichen Grundbesitzern zu ganz gleichen Theilen, in dem Falle aber, daß die Gebäude un gleiche Höhe oder ungleiche Tiefe erhalten, nur nach Ver- bältniß der gemeinschaftlichen Benutzung gleichtbeilig zu bestreiten. Tritt dagegen die Mitbenutzung der Eommun mauer Seiten des Nachbars erst später ein, oder erhält eine eigene Brandmauer dadurch, daß dem Nachbar die Mitbenutzung durch Anbau gestattet wird, die Eigenschaft einer Eommunmauer, so besteht die sodann zu gewährende Vergütung in der Hälfte des Werths, den der gemein schaftlich benutzte Mauertheil zu der Zeit bat, zu welcher die Vergütung zu zahlen ist. Können sich die Nachbarn über diesen Aeitwerlh nicht einigen, so hat solchen die Localbaupolizeibebörde unter Berücksichtigung der Be schaffenheit der Mauer und der jeweiligen Materialien- prcise und Löhne festzustellen. Ueberdies ist in dem Falle, wenn eine eigene Brand mauer durch spätere Vereinigung ganz oder theilweise die Eigenschaft einer Eommunmauer erhält, auch das sodann dem Nachbar mit zufallende Terrain, welches die dem Nachbargrundstücke zugekehrte Hälfte der Brandmauer ein- nimmt, nach dem ortsüblichen Werthe des zu Baustellen bestimmten Grund und Bodens zu vergüten. men zu Anfänge und 1783 dergleichen zu Ende des Jahres 3,382,800 Cubikfuß Gas verkauft und daraus, sowie aus den Nebenprodukten 9767 Thlr. 22 Ngr. Bruttoeinnahme erzielt; der Durchschnittsverkaufspreis für je 1000 Cubik fuß stellt sich auf 2 Thlr. 12 Ngr. 5,-> Pf. Hinsichtlich der Frequenz der hiesigen' Getr aide- märkte sei endlich noch erwähnt, daß die Getraidezufuhr betragen hat: 16,623 Schfl. im Jahre 1850, 31,300 Schfl. im Jahre 1853, 41,848 Schfl. im Jahre 1858. Wirchliche Kachrichten. Am 3. Sonntage nach Epiphanias Beichtrede (8 Uhr): Herr Archidiaconus Müller. Bormittagsprcdigt: Herr Supcrint. v. Hering, über Joh. 1, 35-43. Nachmittagspredigt: Herr Diaconus Grübler, über Röm. 12, 14 — 21. Mittwoch den 26. Januar predigt Herr Archidiac. Müller. Beerdigte. Den 12. Januar: ein ehel. todtgeb. S. des Hausbes. u. Zimmermanns Johann Gottlob Traugott Müller in Kleknraschütz. — Berst, den 13.: Reinhard, ehel. S. d. Tucbm. Friedr. Lraug. Keil, 1 W. 2 T. — Den 14.: Carl August Reppe, außcrehcl. S. d. Christian« Sophie Jahn, 3 I. 10 M. 3 W. — Den 16.: Martha Helene, ehel. T. d. B. u. Fleischermstrs. Heinrich Julius Riebel, 6 M. 3 W. 5 T. — Anna Auguste, cbel. T. d. Hausbes. u. Maurers Joh. Traugott Lange in Naundorf, 4 M. 4 W. 1 T. — Den 18.: Friedr. Ernst August, ehel. S. d. Tuchmachers Carl Friedr. Ernst Beier, 3 M. 3 W. 5 T. — Den 19.: Fr. Anna Marie Hochgemuth, geb. Schade, nachgel. Witwe d. B. u. Hausbes. Carl Gottlob Hochgemuth, 63 I. 9 M. 2 W. 4 T. — Friedr. Ernst, ehel. S. d. Fabrikarb. Joh. Friedr. Aug. Götze, 8 M. 4 T. — Fr. Johanne Christiane Dietel, geb. Lukas, Gattin d. Maurers Friedr. Aug. Dietel, 52 I. 7 M. 4 W. Getraut den 16. Januar: Carl Friedr. Aug. Grabs, Schutzvcrw. u. Aimmerges. hier, mit Fr. Eva Rosine vcrw. Voigt hier. — Mstr. Joh. Ehrist. Gottfr. Reinknecht, B. u. Leineweber hier, ein Witwer, mit Fr. Auguste Henriette verw. Brückner hier. Getauft vom 13.—19. Jan.: 4 Knaben, 4 Mädchen.