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Großenhainer MchMW- M AiycWM Gedruckt, verlebt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. 6. Dienstag, dm 18. Januar 1859. Summarische Zusammenstellung der Kosten des Mädchcnschulhaus - Banes in Großenhain im Jahre 1838. , Hauptbau, incl. Erbauung des Schuppens, Restanrirung des Secret- gebäudes, Anlage der Freitreppe mit Gebäude und Berapp der Stadtmauer. 1) 1976 thlr. 12 ngr. 3 pf. für Maurerarbeiten und Materialien, und zwar: a) Accordarbeiten incl. Material 1930. b) Tagelohnarbeitcn 34. 5. 2. c) Mat. zu letzteren 12. 7. l. 2) 1100 - — . — - für Zimmerarbeiten und Materialien, und zwar: s) Accordarbeiten incl. Material 1075. d) Tagelohnarbeiten 25. 3) 151 - 19 - — - Ofenarb. nebst allem Zubehör. 4) 25 - 10 - 5 - Schmiedearbeit und Mat. 5) 124 - 16 - 5 - Tischler-incl.Anstreicherarbeit. 6) 91 - 10 - — - Glaserarbeit. 7) 38 - 16 - 5 - Schlosserarbeit. 8) 14 - 15 - — - Klempnerarbeit. 9) 2 - 1 - — - Pf!astcrsetzerlöhne. 3524 thlr. 10 ngr. 8 Pf. Sa. ä. Großenhain, den 12. Januar 1859. L. Innere Einrichtung. 1) 29 thlr. 12 ngr. 8 pf. für die Rouleaux incl. allem Zubehör. 2) 281 - 18 - 7 - für die Subsellien. 3) 76 - — - — - Catheder und Schränke. 4) 20 - 29 - 2 - für die Kleiderrechen. 5) — - 20 - — - für einen Abstreicher. 6) 28 - 5 - 3 - Scheuerlöhne und Stellen der Subsellien. 7) — - 22 - 5 - Bezeichnung der Thüren. 8) 5 - 21 - 6 - Tintcngläser. 9) 16 - 10 - — - Trinkkannen und Becher. 10) 12 - — - — - Umzugsaufwand d. Oberlehrers. 471 thlr. 20 ngr. 1 Pf. Sa. 8. Wiederholung der Hauptsummen. Nach cl 3524 thlr. 10 ngr. 8 pf. Nach U 471 - 20 - 1 8a. 8arum. 3996 thlr. — ngr. 9 pf. Die Schulinspection. v. Hering. Der Stadtrath. S ch i cke rt. Bekanntmachung. Das unter D angefügte Regulativ wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß dessen Bestimmungen vom 1. Marz dieses Jahres an in Kraft treten und daß denjenigen Herren Fabrikbesitzern, auf deren Arbeiter dasselbe zunächst Anwendung erleidet, von hier aus noch besondere Notisication darüber zugehen wird. Die Polizeibehörde. Großenhain, den 14. Januar 1859. Schi cke rt. D Regulativ, die Vnmel-ung -er Fabrikarbeiter betr, vom I. Januar 1859. Zur besseren Beaufsichtigung der Fabrikarbeiter, sowie zur Wachrufung und Belebung des Strebens derselben, gute Zeugnisse zu erlangen, um ihr Fortkommen zu sichern und zu verbessern, werden Ttrbeitszeugniffe hier eingeführt und es gelten für dieselben folgende Bor schristen : tz i Jede in einer hiesigen Fabrik mit Fabrik arbeit beschäftigte Person, olme Unterschied des Ge schlechtes, hat sich mit einem, an Rathsexpeditionsstellc zu entnehmenden Arbeftsscheine zu versehen. Die, Verpflichtung hier wohnhafter Fabrikarbeiter zur Lösung von Aufenthalts- und Logiskarten wird hierdurch nicht aufgehoben oder geändert; andererseits haben auch Fabrikarbeiter, welche nicht in der Stadt woh nen, obige Arbeitszeugnisse zu führen. tz 2 Alle in hiesigen Fabriken beschäftigten Arbeiter erhalten an Polizcierpcditionsstcllc ein Formular ausgc- händigt, in welches zunächst der Name des Arbeiters und des Arbeitsherrn eingetragen wird. Dieser Eintrag wird mit dem Stempel der Polizeibehörde versehen. „ Diesen Schein hat der Arbeiter sofort bei dem Arbeits antritte an den Arbeitsherrn abzugeben, welcher Letztere denselben während der Dauer der Arbeit auszubewahren und sofort bei Entlassung des Arbeiters, nach Ein tragung eines wahrheitsgemäßen Zeugnisses in der ent sprechenden Rubrik, anher abgeben zu lagen verpflichtet ist. Als Beweis dieser Rückgabe wird jedem hier vorgelcgcncn Zeugnisse der schwarze Stempel der hiesigen Polizeibehörde beigcdruckt werden. K 3. Nimmt ein Arbcitshcrr Jemanden in Arbeit, der einen nach 8 2, Satz 1^ auf ihn eingetragenen Arbeits scheu! nicht beibriugt, so verfällt er in eine, in jedem Wiederholungsfälle um 5 Ngr. zu erhöhende Geldstrafe von 10 Ngr. In die gleichen Strafen verfällt ein Arbeitsherr, welcher nach Entlassung eines Arbeiters die in 8 2, Satz 2, vor- geschricbcnc Rücksendung des Arbeitsscheines an die Po lizeibehörde unterläßt. Die hiernach zu erkennenden und eingehenden Strafen