Volltext Seite (XML)
Großenhainer Anterhaltungs- und AmeigMatt. Gedruckt, verlegt und redkgirt von Herrmann Starke in Großenhain. 63. Mittwoch, den 10. August R853. Das Großenhainer Unterhaltungs - und Anzeigeblatt erscheint wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends, für den Preis von 7^ Ngr. vierteljährlich. Größere Inserate für das Mittwochsblatt sind spätestens Montags, kleine bis Dienstags früh 9 Uhr in der Expedition dieses Blattes abzugeben. Bei dem Sonnabends erscheinenden Blatte ist das Verhältniß eben so: größere Inserate sind spätestens Donnerstags, kleine bis Frei tags früh 9 Uhr einzusenden. Zu spät eingehende Annoncen werden für die nächste Nummer zurückgelegt; wird aber die Aufnahme solcher gewünscht und ist dieselbe noch zu ermöglichen, so tritt eine nach Verhältniß des Zeitverlustes zu berechnende Erhöhung der Jnsertionsgebühren ein. Die Expedition. Bekanntmachung. Zur Ausführung des Mandats vom 21. December 1705, die Einführung des Dresdner Kanncnmaascs im ganzen Lande betreffend, wird Folgendes hierdurch bekannt gemacht: Vom 1. October dieses Jahres an dürfen zum Verschänken' des Bieres in hiesiger Stadt keine andern, als gehörig geaichte Trinkgeschirre verwendet werden. Dieselben sollen entweder eine ganze, oder eine halbe Dresdner Kanne fassen und es muß dieses Maas durch Eingrabung eines horizontalen Strichs, bis zu welchem das Bier zu reichen hat und über welchem ein 6 anzubringen ist, in dieser Maase: auf deutliche und dauerhafte Weise angezeigt sein. Zuwiderhandlungen werden an oen Schankberechtigten mit Wegnahme der ungeaichten, oder nicht richtig geaichten Geschirre, sowie mit einer Geldstrafe bis zu fünf Thalern, im Wiederholungs fälle aber mit Entziehung persönlicher Schankconcessionen geahndet werden. Diejenigen Schankbcrechtigten, welche bereits Trinkgeschirre führen, die zum Aichcn tauglich sind, wollen solche bis spätestens den 13. August l. I. behufs unentgeldlicher Aichung an unsern Marktmeister Müller abgeben. Hain, am 22. Juli 1853. Der StadtMth. Schickcrt, Bürgermeister. Tagesnachrichten. Sachsen. Die Stadtkirche in Reichenbach ist wegen großer Baufälligkeit gesperrt worden. Das Gebäude ward 1833 nur mit großer Mühe bei dem Brande gerettet. Es enthalt eine Orgel von Silbermann. — Die Hebamme von St. Micheln ward bei Auerbach auf offenem Felde von ihrem Manne, dem Böttcher Knietzsch, lebensgefährlich verwundet. — Zu Zwickau fand dieser Tage die jährliche Lehrerversammlung statt. Sie war von fast 600 Theilnehmern besucht. — Professor Roß- mäßler ist von seiner Zmonatlichen Reise aus Spa nien zurückgekehrt. — In einer Verordnung wer den die Polizeibehörden angewiesen, in den für Auswanderer bestimmten Pässen cs stets zu be merken, wenn dieselben über See reisen wollen, weil die Auswanderungsagenten nur mit durch solche Passe legitimirten Personen abschließen dürfen. — Das Ministerium des Innern hat wahrgenommen, „daß insonderheit fremde, auf den Eisenbahnen durch hiesige Lande reisende Auswanderer theils im Einzelnen, theils in ganzen Gesellschaften mit Ge wehren bewaffnet reisen", und ordnet daher, unter Hinweis auf ein altes Mandat vom 29. August 1719, an, daß solchen Reisenden „auf der ersten hierländischen Station, welche sie berühren, von der betreffenden Polizeibehörde oder deren Aufsichts- Organe die bei sich führenden Gewehre abgenom men und Veranstaltung getroffen werde, daß die fraglichen Reisenden diese Gewehre bis zum Aus tritt aus den hiesigen Landen nur als Passagier- Gut in den Transportwagen mitnehmen dürfen." Preußen. Der König Hal sich eine Aufwar tung der städtischen Behörden zu Elbing bei seiner Reise verbeten und die Ursachen in einer Gelegen heitsrede dort kund gethan. Es heißt darin: „Ich weiß, daß mein Tadel nicht die Mehrzahl der Be wohner dieser Stadt trifft. Aber einzelne Führer und die städtischen Behörden sind es, die, den ent sittlichenden und entchristlichenden Tendenzen fol gend, noch immer die schmuzigen und unhcilsamen Errungenschaften einer schmachvollen Zeit anbeten. Wenn das nicht bald anders wird, so wird ein