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zu erlassenden Ladungen Bevollmächtigte hier orts zu bestellen. König!. Justizamr Hain, den 25. Juli 1853. Böttger. Edictalladung. Vom unterzeichneten Gericht ist in Folge ge schehener Jnsolvenzanzeige mit Eröffnung des Eoncursproceffes zu dem Vermögen des vorma ligen Besitzers der unter hiesige Gerichtsbarkeit gehörigen sogenannten Eatharinenmühle zu Hain, Adolph Friedrich Herrmann Schrötcr's, zu verfahren gewesen. Es werden daher Schrötcr's Gläubiger vor geladen, den 22. Deccmber 1853 an hiesiger GerichtssteN entweder in Person oder durch gehörig lcgitimirte Gevollmächtigte ihre Forderungen anzumelden und zu beschei nigen, weil sie außerdem von diesem Concurse für ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehen den Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden. Auch wird das Gericht den 16. Februar 1854 mit Publication eines Prä'clusivbescheids wegen der außengcbliebenen Gläubiger verfahren, ladet aber zugleich im Voraus die angcmeldeten Gläu biger vor, den 2. März 1854 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle per sönlich oder durch gehörig instruirte Gevollmäch- tigte sich einzufinden und sowohl mit dem ver ordneten Rechtsvertreter, als unter sich selbst die Güte zu pflegen und, wo möglich, zu vergleichen, oder, wenn dieses nicht geschehen sollte, den 16. März 1854 der Jnrotulation der Acten und deren Versen dung nach rechtlichem Erkennlniß, sodann aber den 11. Mai 1854 der Publication des Locationserkenntniffes ohne besondere Ladung sich zu gewärtigen. Haus Zschieschen, am 27. Juli 1853. Das Gericht. Lorenz I-, v. Ger.-Dir. Bekanntmachung. Die nahe bei der Stadt Großenhain gelegene, sogenannte Catharincnmühle mit Wasserkraft und theils amerikanischen, iheils neudeutschen Mahlgängen, sowie eine dazu gehörige Wiese von 2 Acker 28 UlRuthen (Fol. 1 im Grund- und Hypothekenbuche fürs Dorf Zschieschen, Abthei- lung für den Antheil der Stadt Hain), soll zum Besten der Adolph Fnedrich Herrmann S ch rö t e r'schen Concursmaffe von dem unter zeichneten Gericht den 12. Üctober 1853 öffentlich und nothwendigcr Weise an den Meist bietenden verkauft werden. Erstehungslustige werden daher geladen, an diesem Tage an Gerichtsstelle allhier zu erschei nen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszu weisen, ihre Gebote zu eröffnen und sich zu gewärtigen, daß demjenigen, welcher Mittags nach 12 Uhr das höchste Gebot gethan haben wird, das erwähnte Grundstück gegen sofortige Erlegung des zehnten Theils der Erstehungs- Summe und unter den übrigen bei nothwen digen Subhastativnen gesetzlich vorgeschriebenen und im Termine näher bekannt zu machenden Bedingungen werde zugeschlagen werden. Die Consignations- und Taxations-Aufstel lung, sowie das Verzeichniß der auf dem Grund stücke haftenden Reallasten ist dem an hiesiger Gerichtsstelle und im Amthause zu Großenhain aushängenden Subhastationspatenten beigefügt. Zschieschen, am 30. Juli 1853. Das Gericht. Lorenz I-, v. Ger.-Dir. Bekanntmachung. Ein vorschriftsmäßig gefertigter Maulkorb für Hunde liegt bei mir zur Ansicht vor. Großenhain, am 1. August 1853. vi Dietrich, Bezirksarzt. Sonntags den 7. August sind die Grund steuern auf den dritten Termin und außerdem noch von drei Steuereinheiten 5 Pfennige zur Bezahlung der ersten Hälfte der neu anzuschaf fenden Feuerspritze in Naundorf zu entrichten. Winkler, Einnehmer. Durch Gottes gnädigen Schutz wurden wir heute Abend um 10 und resp. 10^ Uhr durch die Geburt eines Mädchens und eines Knaben beglückt. Dieß theilnehmenden Freunden und Bekannten zur ergebenen Nachricht. Rittergut Naundorf, den 30. Juli 1853. F. Voigt, Pachter. Mathilde Voigt, geb. Richter. Allen Denjenigen, welchen vielleicht die über den verstorbenen Herrn Restaurateur Drache ausgesprochene Behauptung zu Ohren gekom men sein sollte, diene hiermit zur Nachricht, daß wir, als seine Mitbürger und Nachbarn, dem Verstorbenen auch noch im Grabe das Zeug- niß eines braven, rechtlichen und gutgesinnten Bürgers geben müßen. Hain, am 1. August 1853. H. R. W. K. S. G. S. H. L. W. 500 — 600 Thaler sind sofort aus- Näheres durch Reupert. Radegasse Nr. 34.