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dessen hat der Stadtrath verordnet, daß im Som- mcrhalbjahr nicht vor 9 und im Winterhalbjahr nicht vor 10 Uhr früh an von Händlern aufgetauft werden darf, bei Strafe der Consiscation der Waa- ren und 5 Thlr. Strafe für den Käufer, als auch Verkäufer. Oesterreich. In Wien und Tirol sind mehr fache Verhaftungen vorgekommcn. Die Verhafteten gehörten einer frei-religiös-republikanischen Ver bindung an. Auch in Italien sind aus gleichem Grunde Untersuchungen eingeleitet. — Die Samm lungen zum Bau der Rettungskirche in Wien ha ben 1,400,000 fl. eingebracht. — Hinter Aussig ist ein Stück Land von 50 — 60 Scheffeln im Hcrab- rutschen. Sowohl die Chaussee, als die Eisenbahn, sind davon berührt, jedoch ohne großen Schaven bisher, da die Bewegung sehr langsam und gleich förmig vorschreitet. — In Ungarn sollen wieder Einwanderungen versucht werden. Geschehen sie nicht in großer Menge, werden sie eben so miß lingen, wie die früheren. Hessen-Homburg. Die Homburger Spiel bank ward durch den Rittmeister Lehmann mit 180,000 Gulden gesprengt. Lippe-Schaumburg. Vor Kurzem kamen 5 Bauern zurück, welche 5 Monate in Australien Gold gesucht hatten; der eine brachte 20,000 Thlr., der glücklichste 35,000 Thlr., die übrigen in der Mitte liegende Summen mit nach Hause, um nun ihre Wirlhschaft in größerm Maßstabe fortzusetzen. Hamburg. Wenn die Auswanderung so fort schreitet, werden dieses Jahr gegen 300,000 Per sonen Deutschland verlassen. Belgien. Der Oberst v. Vicq und der Regi mentsarzt Bultynck haben wegen wesentlicher Schuld an dem Tode vieler L-oldaten auf dem Marsche ihren Abschied erhalten. Türkei. Aus Petersburg schreibt man bereits von einer seltsamen Antwort auf die Vermittelungs vorschläge. Es soll nämlich bereits der Nachschub des vierten Corps bei Tula kriegsfertig gemacht und eine Schiffbrücke über die Donau bei Ismail ge schlagen sein. — Nach der „Morning-Post" hat in Petersburg ein Ausgleichungsproject, das von Frankreich und England ausging, ziemlich ange sprochen. Die Räumung der Donauprovinzen ist als erste Bedingung jedoch auch in diesem enthalten. Der Artikel schließt: „Wenigstens wissen wir jetzt, daß die orientalische Frage binnen Kurzem und einer festbestimmten Frist entweder zum Guten oder zum Bösen entschieden sein wird." — Englischen Blät tern zu Folge hat der Oberpricster der Türken, der Schcikh-ul-Islam (Mufti) während des Bairam dem Kaiser den üblichen Besuch verweigert, weil er die Gläubigen nicht zum Kampfe gegen die Un gläubigen geführt habe, die in das Gebiet des Islam eingefallen. Das Ansehen des Mufti ist bei den Türken außerordentlich groß und der Fall sehr bedeutungsvoll für den Sultan. — Das „Jour nal de Constantinople" lehnt die Zumuthung Ruß lands, daß die Pforte auch noch die Unterhaltung der russischen Armee in den Donauprovinzcn be zahlen solle, sehr bitter ab. Ein englisches Blatt macht dazu die Bemerkung, diese Zumuthung er innere an eine frühere orientalische Sitte, wo die von den Großen heimgesuchten Ortschaften, nach dem sie ein solennes Mahl hatten Herrichten müssen, auch noch eine Geldsumme zahlen mußten, weil jene ihre Gebisse beim Verzehren abzunutzen ge zwungen waren. Edictalladuug. Nachdem der Fleischermeister Friedrich August Busch, früher in Glashütte, jetzt in Pri- stewitz bei Hain wohnhaft, seine Insolvenz angezeigt hat, und demgemäß zu dessen Ver mögen der Concursproceß zu eröffnen gewesen ist, so werden andurch Amtswegen alle dieje nigen, welche aus irgend einem Grunde An sprüche an denselben zu haben glauben, hier durch vorgeladen, den 11. November 1653 zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen und ihre For derungen unter der Verwarnung, daß sie außer dem mit solchen von der Concursmasse werden ausgeschlossen, beziehendlich auch der Rechts- wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig geachtet werden, anzumel den und zu bescheinigen, darüber mit dem be stellten Concursvertrctcr, sowie der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen, und den 27. Deeember 1853 der Bekanntmachung eines Präclusivbescheids, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, ge wärtig zu sein, demnächst den 20. Januar 1854 Vormittags 10 Uhr zur Pflegung der Güte und Schließung eines Vergleichs, wobei ange nommen werden wird, daß diejenigen, welche entweder nicht erscheinen, oder sich nicht bestimmt erklären, in den Vergleich einwilligen, ander weit in Person oder durch zu Abschließung eines Vergleichs gehörig instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Amtsstclle sich einzufinden, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, dm 8 Februar 1854 der Jnrotulation der Acten und dm 1. Marz 1854 der Bekanntmachung eines Locationsurthels, welches rücksichllich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden würde, gewärtig zu sein. Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme der künftig in diesem Schuldenwesen