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Sächsischer Landes-Anzeiger : 07.04.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-04-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384622-189204076
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384622-18920407
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384622-18920407
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsischer Landes-Anzeiger
-
Jahr
1892
-
Monat
1892-04
- Tag 1892-04-07
-
Monat
1892-04
-
Jahr
1892
- Titel
- Sächsischer Landes-Anzeiger : 07.04.1892
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Seilt 'ge M m SW schcn Lllildes-Aii ger ( »emm her GciMi Ü-All ,er) ». Donnerstag, 7. April 1898. I — -— ' — Bering: Sklexander Wiede in Chemnitz. — I Nr. 81. - 12. Jahrgang. it^iS Amtliche Anzeiger». Das im Grmidbuche aus de» Name» Bernhard Conrad Barth ei», getragene, „i Chemnitz (Adorferstraße 40) gelegene Grundstück, Nr- 1943? «cs Flurbuchs, Nr. 12L1 ,,»d I2!7 Abth. V des BrandccttastcrS, Foliuiu 4124 des Grundbuchs für Chemnitz, bestehend -ml Wohnhaus mit Bade-- »iuuner uud Waschranni im Kellergeschoß, Werkstattgebände, Hosranm, Vorgarten, sowie Areal für eine Banstelle, geschäht ans 52,799 Mark, soll au hiesiger Anttsgericdtsstclle zwangsweise »ersteigert werde», und es ist »er 27. Mai 1892, Vormittggö »'/, Uhr . als Anmeldettrmi», ferner der IS. Jnni 1892, Vormittags 19', »Ihr als Versteigernngstermin, sowie der 28. Jnni 1892, Vormittags 11 Uhr als Termin znr Verkündung des VertyeilnngsplanS tlnberaumt worden. Die Nealbercchtigte» werde» ansgesvrdert, die a»f dem Grundstücke lasten den Rückstände au wiedcrk,hre»deu Leistnugen, sowie Kvstcusorderungeu, spätestens im Amneldetermine auzumcldcn. Eine Ucbersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Raugverhältuisses kann »ach dem Anmeldctermine in der Gerichtsschreiberei des Unterzeichneten Amtsgerichts eingeschen werde». Chemnitz, am 24. März 1892. Königliches Amtsgericht, Abth. ». Böhme. Das im Ärundbnche ans de» Namen Richard Robert Bruno Branue emgctragene, an hiesiger Scncseldcrstrnße (Nr. 20) gelegene Grundstück Nr. 2785 des Flurbuchs, Nr. 1074 dl tzlbth. II des Braudcatasters, Folinm 4207 des Grundbuchs für Chemnitz, bestehend ans: Wohngebäude mit Ver- kanssladen, Waschhaus und Rebrngebände, geschäht aus SV,8SVMark, soll a» hiesiger Amtsgerichtssiclle zwaugoweiie versteigert werden und eS ist der 29. Mai 1892, Vormittags 9V-. Uhr als Anmeldetermi», serner der 7. Juni 1892, Vormittags 1«V- »»hr als Versteigernngstermin, sowie der 18. Jnni 1892, Vormittags II Uhr als Termin zur Verkündung des VertheilnugsPlanS tmberanmt worden. Die Ncalbcrcchtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiedcrkehrenden Leistungen, sowie Kostcnforderungen, spätestens im Anmeldetcrmiue anznmclden. Eine Ucbersicht der aus dem Grundstücke lastende» Ansprüche und ihres Rangvcrhältuisses kann nach dem Anmeldctermine in der Gcrichtsschreibcrei «es nnlerzeichmtcu Amtsgerichts eingeschen werden. ftönigliches Amtsgericht Chemnitz, Abth. U, a», j25. März 1892- Böhme- , Tie im Grnndbuche auf den Name» Karl Angnst Hösel-Uhlig eingetragene», uuter sich in einem wirthschaftlichcn Zusammenhänge stehenden «nd als Gesammtheit nnf 9999 Mk. gewürderten Grundstücke: 1. Nr. 348, J49a, 349b und 350 des Flurbuchs, Nr. 61 des Brand- catastcrs, Folinm 61 des Grundbuchs für Dberhcrmersdors, nach Ausweis des Besihstaudsvcrzeichnisses 1 Hkt. 28,; Ar Fläche ent haltend und mit 8l,;, Stenereiuhcileu belegt, bestellend ans Wohn« gebäude mit KnystaN und ang bnitei» Milchhans, sowie Scheune und Feld, geschätzt ans 5499 Mk., 2. Nr. 429 des Flurbuchs, Fvlini» 161 des Grundbuchs für Ober- hermersdorf, nach dem BesihstandSverzeichnisse 2 Hkt. 21,; Ar Fläche enthaltend und >»it 58,Sleuercinheiten belegt, bestehend ans Feldareal, geschäht ans 8999 Mk., solle» an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es rst der 3. Jnni 1892, Vormittags 9V° Uhr als Anmeldetermi«, ferner der 29. Juni 1892, Vormittags 19V» «hr als Versteigernngstermin, sowie der 2. Juli 1892, Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des VertheilnngsplanS «»beraumt worden. Die Realbenchtigten werden anfgcsordcrt, die auf den Grinidstücken lastenden Rückstände a» wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostensorderinige», spätestens im Annieldctcrmine anzuinelde». / Eine Ucbersicht der ans de» Grniidstückcn lastende» Ansprüche und ihres iRaiigverhältiüsses kann nach dem ,A»»ieldeler>nine in der Gerichtsschrciberei des nuterzeichneten Amtsgerichtes eingesehe» iverden. Konigl. 'Amtsgericht Chemnitz, Abth. am 25. März 1892 Böhm e. 7» öffentliche Sitzung der Stadtverordneten» Chemnitz, de» 7. April 1892, Abends 6 Uhr. Tagesordnung: 1. Geschäftliche Mittheilnugen. 2. Berichte des Finanz-Ausschusses über: a. die Nathsvorlage, betreffend Arealverkans a» der Freigntstraße an Herr» Hermm» Robert Gleibe, in Firma Gebrüder Glcibe, b. de» Nathsbcschlnb die Erioerbung von städtischem Areal seitens der Grund stücksbesitzer ünsiere Klosterstrasie Nr. 1 nnd Theaterstrasie 34, sowie Ent- schädignng von zur Strasienverbreiteriiug abzntrctende» Areal seitens des Grnndstücksbesitzers änsicre Klosterstraße Nr. 3 betreffend, o. den Rathsbe- schlnß, die Feststellnng des Arealpreises des Grundstücks Nr. 16 der Brüdcr- gasse betreffend, ck. de» Rathsbeschlnß, die Kosten des Schleußenbanes i» der Müllerstraße entlang dem vormals Weiske'schen Areal betreffend. 3. Bericht des Veifassnngs-AiisschnsseS über die Anfrage des Herrn Stadtverordneten Uhlmann bezüglich der Ernennung des Vorsitzende» in den anßervrdeiillichk» gemischte» Ansschüssc» der städtischen Collcgien. 4. Berichte dcS Control- Ansschnsses über: a. die Rechnung der Stiftungen für BitduugSzwccke auf das Jahr 1891, b. die Rechnung der Friedr. August Zieschc-Stistnug aus das Jahr 1891, die Rechnung der Georg Bodemer-Stistnug zum Besten der Stadtbibliothel aus das Jahr 1891. 5. Bericht des Wahl-Ansi.huiseS: das Gesuch des Herrn C. Theodor Niedig, ihn von der Aininhuie des St.rdtver- onnieteiiamtcS zn entbinden, betreffend. Der Stadtverordneten-Vorsteher. Jnstizrath vi. Enzina»». Jn's Herz getroffen. Erzählung v. F. Aruefeldt. (Fortsetzung.) Nachdruck verboten. „Sah gestern gar nicht danach aus, sich war just bei ihm i», Zimmer, als er kam, und nachher sprachen die beiden Herren so laut und heftig aufeinander ein, daß ich eher gedacht hätte, sie würden ans ihre allen Tage noch gegeneinander losgehen, als heule mitsammen »tafeln." „Was sprachen sie miteinander? Konnten Sie etwas verstehe»?" fragte Anton eifrig, nun war aber der alte MöbeS, bei dem Jener einen Stein im Brette hatte und der sich gegen ihn manchmal ei» Wenig verschwatzte, doch auf seiner Hut. „Sie sind schon beim Dessert, ich muß aufpassen, daß der Caffee zur rechten Zeit hinan- kommt," sagte er und verschwand. Anton stieg langsain die Treppe hinaus, die Erzählung des Dieners gab ihm viel zn de»kcn und nicht minder der Ttinkspruch des Amerikaners, Len er, vor der Thüre des Speisezimmers stehend, »och »»'t anhürte. Er verbeugte sich gegen die Gesellschaft, entschuldigte sein Ein bringen, erstattete dem Doctvr Bericht und da dieser sich auf ein Verfahren bezog, was Jener nur vollständig billigen konnte, so war keine Nölhigung zu einer sofortigen Entfernung für de» jungen Arzt vorhanden. ES verstand sich daher ganz von selbst, daß er de», Gaste Vvrgcstcllt und zum Bleiben aufgefordert ward. Doclor Richter nmkrallle, während er dies that, den Fuß seines Kelchglases, als ob er es zerdrücken wollte; mit alhcniloser Spannung verfolgte er jeden Blick, jede Bewegung des jungen Mannes, immer fürchtend, dieser iverde seine Liebe zn Gabriele verralhen und dadurch die Eifersucht des Amerikaners anstacheln. Anton benahm sich jedoch völlig ruhig und tactvoll, war augenscheinlich bemüht, dem Fremden zu gefallen und erreichte auch seinen Zweck. Nachdem man vom Tische aufgestanden, ward die Unterhaltung beinahe ausschließlich zwischen Schwarzkopf und Anton geführt und sie schieden als sehr Ält» Freunde. " ^ Ctit dieser ersten Einführung war der Amerikaner ein täglicher Gast Die Sonntagsruhe nach de» Vorschriften der „Gewerberwvelle" gemeinverständlich erläutert von V». I. Jastrow, Privcitdozciit an der Universität Berlin. (Nachdruck wird gerichtlich verfolgt.) (Schluß.) 8. WaS thnt man in andere» außerordentlichen Fällen? Wen» ein Fabrikant mit Anspannung aller Kräfte daran arbeitet, nu, die Maaren für eine Lieferung fertig zn stelle», auf bereit Bersäninnng eine Coiiveiitioiialstrafe von 10,090 Mk. steht, so iväre es unter Umständen eine große Härte, wenn in der Nacht vom Somiabend zmn Sonntag mit dem Glockenschlaqe 12 Uhr die Arbeit anskören müßte nnd erst am Montag wieder beginnen dürste, obgleich dann der Termin versäumt und die Strafe verwirkt ist- Trotzdem liegt hier nicht ein „Nothfall" vor, wie wir ihn oben besprochen haben; den» ein drohender Geldverlust ist »och kein Nothfall im Sinne des Gesetzes. Der Fabrikant ist daher auch nicht besitzt, in diesem Falle ans eigene Faust eine Ausnahme zn mache». Er muß sich vielmehr zn diesem Zweck« an die Behörde*- wende». Diese darf Ausnahme» zulasten, und zwar nicht bloß für eine» Sonniag, sondern auch für mehrere (jedoch »nr für eine bestimmte Zeit), „wenn zur Verhütung eines unver hält »iß mäßigen Schadens ein nicht vorherzusehendes Bedürfnis) der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtage» esiitriti." Der Unternehmer »mH die schriftliche Verfügung aiisbcwahren, auf Erfordern dem Anfsichtsbeamten vor lege» „nd eine Abschrift in der Fabrik oder Wcrkstäite an einer de» Arbeitern leicht zugänglichen Stelle anshänaen. 7. Welche Ansnahmen sink» für ganze Gewerbe znlässtg? Eine ansnahutslose Durchführung der Sonntagsruhe würde viele llnzu träglichkeite» sin Gefolge habe». Vom Bäcker erwartet man am Sonntag nicht bloß die frische Seminel, wie an andcrcn Tagen, sondern rechnet auch außerdem darauf, daß er des Soinsiags früh den Kiiclien i» den Ofen z» schieben bereit sei. Für sein Gewerbe ist der Sonniag ei» Haupt Geschäfts- tag. Dem Müller bringt zwar der Sonniag keinerlei besondere Beschäftigung. Aber er mnß den Wind wahrnehmeii, wenn er weht, nnd das Wasser, wen» es fließt. Ist die Zeit günstig, so trifft ihn der Ausfall eines Arbeitstages schwerer als Andere. — Da sind ferner die Hochöfen, die ma» für einen Tag nicht ausblascn kann, uni sie am nächsten wieder anznblose». Es giebt Betriebe, wie die Ziickerherstellmig, die sich ans wenige Woche» stark zu- sainmcndränge» uud in diesen de» Sonntag nur schwer entbehre» könne». Ob ma» gut thnt, in solchen Fälle» strenger oder inilder zn sein, ge ringere oder größere Rücksicht auf gewerdliche Interesse» und Lcbcnsgewolm- heite» zn nehme», das haben wir hier nicht z» entscheiden. Wir »lache» nur ilitscre Leser damit bekannt, daß es gesetzlich zulässig ist, für derartige Be triebe A»s»ah»icbestini»»iiigen zn treffen. Diese Alls»ahmebcstsin»l>t»gen werde» gegenwärtig bearbeitet. In allen Gen erbe,twcigen herrscht das regste Interesse, ?n wissen, welche Behörde befugt ist, sie zu treffe». DaS Gesetz nntcrschcidet zwischen den verschiedenen Fällen, je nach dem Grunde, weswegen eine Ausnahmebestiinmung verlangt wird. Gründet sich der Wunsch »ach Ansnahmcbeslimiinnigen darauf, daß 1. gewisse Arbeiten ihrer Natur »ach eine Unterbrechung oder einen 'Ausschub nicht gestatten, oder 2. daß daS g>nzc Gewerbe ans bestimmte Jahreszeiten beschränkt ist, oder nenigstenS i» gewisse» Zeiten des Jahres zu einer außer gewöhnlich verstärkten Thätigkcit genöthigt ist, so handelt es sich u»t Dinge, welche für das ganze Reich möglichst einheitlich geregelt werde» solle». In diesen Fällen hat über etwaige Ansnahme- bestiinnniiigcn der Bnudcsiach z„ beschließen. Wenn aber als Grund angegeleii wird: - 1. daß die vollständige oder theilweise Ausübung des Gewecbes an So»»- nnd Festtagen „zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tage» besonders hervorlretender Bedürfnisse der Bevölkerung" er forderlich ist; cdcr 2. daß der Betrieb ans Wind oder »»regelmäßige Wasserkraft ange wiesen ist, so handelt es sich ni» Verhältnisse, welche i» den verschiedenen Gegenden ver schiede» sei» können. Deswegen ist die Entscheidung darüber der „höheren Verwalt,», sbehörde"**) zilgewiesc». Die Ausnahmen, wel le die eben genannte Behörde verfüge» darf, er strecken sich aus Gcwclbo ,,»d ans Handel. Der Bundesratb wird in dieser Beziehung Ausnahmebestimmungen für den Handel nicht zulassen, sondern »nr für Gewerbebetriebe. 8. Welche Bestimmungen sollen snr de» Hanstrvetrieb gelte«. Das Hansircti ist an Sonn- »nd Festtagen verboten. Aber was gilt als Hansire»? Beim Umherzichen außerhalb des eigenen Wohnorts ist das einfach z» benrtheilcn. Als Hansirer gilt hier Jeder, der für seine Thätigkeit eines Hansirschcincs („Mandcrgewcrbesck eines") bedarf. Für das Hausircn a ni eigenen Wohnorte, wo die Einrichtung der Haiisirschcine nicht allgemein dnrbgcfnhrt ist, ist eine genauere Erklärung »ölhig. Es macht hier keine» Unterschied, ob jcinaad von Hans zn Haus gehend die Leute aussucht, oder ob er an der Straße stehend, sich au die Vor übergehenden wendet. Ans beiderlei Arle» ist an Sonn- »nd Festtagen ver boten : 1. Das Feilbicicn von Maaren. im Hanse des DvctorS. Schwarzkopf, wie er jetzt genannt sein wollte, hatte unschwer erkannt, mit welchen Hoffnungen sich Tante Lina trug und er machte sich ei» boshaftes Vergnügen daraus, ihr i» einer recht geflissentlichen Weise den Hof zu machen, während er Gabriele mit heißen Blicken nnd verstohlen ihr zngeflüstcrte» Worten seine glühende Leidenschaft enthüllte »nd um ihre Gegenliebe flehte. Das junge Mädchen wnrde durch dieses Betragen des Amerikaners entsetzlich gequält. Schwarzkopf war ihr anfänglich nicht n»angenehm gewesen, sic hatte i» ihrer Harmlosigkeit gerne mit ihm geplaudert und ihm sogar ein lebhaftes Entgegenkommen bewiese», so lange sie i» dem Wahn befangen war, daß er »m Tante Lina Iverbe. Sobald sie ihre» Jrrlhm» cinsah, zog sie sich zurück, >,», so dringender ward er. Wo er »nr einen Augenblick erhaschen konnte, sie allein z» sehen, da flüsterte er ihr Licbcsgestäiidnisse zn, ja er verflieg sich sogar zu versteckten-Anspielungen, als drohe Gabriele »nd ihrem Bater Gefahr, "wenn sie ihn nicht erhöre. Schwarzkopf ward ihr mit jedem Tage unheimlicher und widriger, es ivar ihr, als umgebe er sie mit einem unsichtbaren Netze, das sich immer enger nud unzerreißbarer um sie wob, und das arme Kind hatte Niemand, zu dem cs sich in ihrer Angst flüchten konnte. Tante Lina würde alle ihr« Geständnisse als Einbildungen ver lacht und wahrscheinlich als eine Beeinträchtigung ihrer Rechte übel "vermerkt habe»; sie war ihrer Sache sehr sicher, sah sich bereits als Iran Schwarzkopf, es würde ebenso fruchtlos gewesen sei», sie ihrer Verblendung entreißen zn wollen. Ganz daS Gcgentheil war mit dem Doctor der Fall. ES ent ging Gabriele nicht, daß er die Bemühungen der Amerikaners sehr "wohl bemerkte, aber sie konnte nicht recht ins Klare kommen, ob er " sie begünstige oder ihnen entgegentrat. Zuweilen ertappte ihn die ! Tochter darüber, daß er finstere, feindselige Blicke auf den Jngend- " freund richtete, »nd dennoch duldete er nicht nur seine Nähe, sonder» "war öfter i» seiner Gesellschaft, als dies jemals mit einem anderen ^ Menschen seine Gewohnheit gewesen war. Dabei schien er von so "schwerem Leid bedrückt, daß Gabriele ihm nicht noch eine neue Last ! auf die Seele legen mochte, so ungleich in seinem Betragen gegen sie, bald finster und abiveiseud und dann Wied« von ein« nie gekannten 2. Dos Anbieten zur eigenen Arbeit ii» Umherziehc». Docb ist diese- wenn eS landesüblich ist, n»> eigenen Wohnort gestaltet. 3. Das Aiifsiicheii von Waareilbcstellniigcn bei Privatleute», Sladtrei« sende, welche sich mir an Wiedervcrlcinser wende», fallen nicht nnter diese- Verbot. -4. DaS gewerbsmäßige Aufkäufen, z. B. von getragene» Kleider». Wenn jemand indeß für sei» Geschäft i» Katisinaniisläden i» de» Stunden, in denen dieselbe» am Sonntag geöffnet sein dürfe», Einkäufe mache» will, so ist dies selbstverständlich erlaubt, ebenso bei Hand werkern rc. Ausnahmen vom Hansirverbote dürfe» von der Behörde*) zugclassen werde»; allgemeine Bestimmungen darüber kann der Biindcsrath erlasse». 9. Welche Tag« gelten als Festtage? Außer den Sonntagen gelten in Sachsen als Festlage: Weihnachten, Neniahr, Hohneujahr, Ostern, Hiinmelfahrt, Pfingsten, Äefoti»atlonvfest und 2 Bußtage. Im Uebrigen hat jeder der einzelnen Staaten zu bestimmen, welche Tage innerhalb seiner Grenzen als Festtage gelten sollen. In katho lischen Gegenden können daher auch katholische Feiertage als offi'cielle Feier tage zngelassen werde». 19» Welche Strafe steht ans Verletzung der Sonntagsruhe? Die Bcrletzmig der Somitagsrnhe wird mit Geldstrafe bis zu 609 Mark, im Niivertnögenssallc mit Hast bestraft- Ist die Beschäftigung von Arbeitern an, Sonntag Verbote», so ist sie strafbar, auch wenn sie mit Zustimmung des Arbeiters geschickt. Auch begründet cs keinen Unterschied, ob die Ver letzung in eine»! Ungehorsam gegen das Gesetz oder gegen ein diesbezügliches Ortsstatnt besteht. 11. Welche Gewerbebetriebe sind von der Sonntagsruhe ausgenommen? Es ist selbstverständlich, daß jede Beschäftigung, welche oben nicht aus drücklich genannt ist, de» neue» Bestiiiuiuingcn nicht »nierlicgt. Für die Gast- nud Schaakwirthschaft, Mnsikanfsühriingen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen nnd sonstige Lustbarkeiten, sowie für das VcrketzrS- gewcrbe (z. B. Pferdebahnen, Omnibusse, Privatposten rc.) gelte» die neuen Bestimmungen nicht. 12. Kann die Sonntagsruhe weiter ausgedehnt werden? Das Reichsgesetz bestimmt »nr das »othwendige Mindestmaß der Sonn tagsruhe. Wo die Laudcsgesctze schon jetzt eine strengere Sonntagsruhe vorschreibe», bleibt dieselbe bestehen. Auch in Zukunft ist es jede» einzelne» Staate gestattet, strengere Vorschriften für die Sonntagsruhe zn erlassen. > Aber auch hiervon abgesehen, nimmt man an, daß die Esiisühriiiig der Somitagsrnhe schnell weitere Fortschritt? machen werde. Ist die Sonntags ruhe in einem Gewerbe eiiigesührt, so wird »lanchmal ein verwandtes Gewerbe ein Interesse daran haben, daß die Bestimmungen gleichmäßig geregelt werden. Durch kaiserliche Verordnung init Zustimmung des BnndcsrathS kann daher die Sonntagsruhe auch auf andere Gewerbe als die oben genannten ausgedehnt werden. 18. Wann sollen diese Bestimmungen in Kraft treten? Alle vorgenannte» Bestimmungen sind zwar in dem bereits verkündigten Gesetz ciuhalle». Wann sie aber in Kraft treten solle», wird erst durch eine eigene kaiserliche Verordnung bestimmt werde». Für de» Handel (einschließlich des Hausierhandels) ist der 1. Juli 1893 festgesetzt; das Recht, Ansnahmebestitiiniiingen rc. ans Grund des nene» Gesetzes für die Zukunst z» erlassen, steht den Behörden schon jetzt zn. Für die gewerbliche» Betriebe, wie sie oben unter Nummer 1 ZU- sammetigcstcllt sind, ist der Termin »och nicht bestimmt. 14» Welche besonderen Bestimmungen gelten für die Sonntags« ruhe der Lehrlinge, der jngendlichcn Arbeiter nnd der Arbeiterinnen? Für Lehrlinge galt bereits bisher die Bestiunmnig, daß denselben an Sonn- und Festtagen die Zeit zn ihrer Ausbildung und z»m Beinche des Gottesdienstes nicht entzogen werde» darf. Ebenso war es auch bisher schon Verbote», jngen bliche Arbeiter an Sonn- »nd Festtagen zn beschäftigen nnd Ansnahmen nur in besonderen Fälle» zngelassen. Diese Bestimmiuige« bleibe» weiter in Kraft. Als nene Bestimmung ist mir die eine hinzuge- kommen, daß am Sonntag die Stunden sür die Fortbildungsschule »nd die für de» Gottesdienst getrennt liegen mttffen. Ausnahmen hiervon könne» nur bis znm l. Oktober 1894 gestattet weiden nnd zwar auch nur für solche bereits bestehende Fortbildungsschule», zu deren Besuch keine Verpflichtung besteht. Jn Rücksicht darauf, daß die Thätigkeit der Arbeiterinnen für die Vorbereitung der Sonn- und Festtage im Hanse nöthig ist, ist für dieselben die Arbeit schon am Soiiiiab.nd, sowie an den Vorabenden der Festtage bis bVe Uhr Nachmittags beschränkt und darf jedenfalls a» diesen Tagen nicht mehr als 10 Siimden betragen. Selbst wenn die Nachtarbeit von Arbeiter- innc» (»ach 8'-, Uhr), die im Allgemeinen verboten ist, Nlisnahmsweise bis 10 Uhr gestaltet wird, so bleibt sie in der Regel für de» Sonnabend dennoch verboten. Nur i» besonderen Fälle» schleimiger Arbeit (s. Nummer 4) darf zuweilen eine Ausdehnung der Sontinbendsarbeit bis 8'/° Uhr Abends ge stattet werden, aber auch dann »nr, tuen» die Arbeiterin nicht ein Hauswesen z» versehen oder eine Fortbildungsschule z» besticken hat; auch darf der llttternehmer sich diese Ausdehnung der Eriinalcndsaclett nicht ans eigene Faust heraiisnchmen. sondern muß dazu die schriftliche Erlaubiiiß der Behörde*) »achsncheu »nd den Erlanbitißschei» sorgfältig verwahre». Umfassende Ausnahmen vo» der Somitagsrnhe der Lehrlinge, der jngend- lichc» Arbeiter und der Arbeiterinnen könne» in folgenden Fälle» bewilligt werre». Wen» Naturereignisse oder Unglücksfälle de» regelmäßige» Betrieb einer Fabrik nuterbrochen habe», so können Ausnahmc» bis anf die Dauer vo» vier Woche» durch die „höhere Vcrwalttnigsbehörte" **) zngelassen werden- Beansprucht inan dieselben ans noch längere Zeit, so mnß man sich an de» Reichskanzler in Berlin wende». Ist Gefahr i»> Verzüge, so kann man sich auch an die innere Behörde*) wende»; doch kann dieselbe Ausnahmen höchstens auf die Tauer von 14 Tagen gestatten. *) Diese Behörde (nntere Bcrtvaltnngsbehördc) ist in Sachsen für größere Städte der Sladtrath, für Landgemeinden die Aintshaiiptnlannfcliast. **) „Höhere Vciwaltnngsöehörde" ist in Sachse» die KreiShauptniaunschaft. Weichheit. Zuweilen war eS ihr, als suche er i» ihrem Herzen zu lesen nnd zu ergründe», ob das Bild eines Mannes darin wohne. Heiß erglühend, halte das junge Mädchen mir halbe, andeutende Antworte» sür ihn. Ihre herbe, keiische Jungfräulichkeit wehrte sich dagegen, eine Liebe zu bekennen, die noch verschlossen i» der Knospe lag »nd noch nicht wachgeküßt lvar vom Geständniß der Gegenliebe. Noch eine» Andern gab es, welcher die Sachlage sehr klar über schaute, daS war Anton Labcrre. Mit dem Auge der Eifelslicht hatte er schon beim ersten Zu» sa»»»e»treffen mit Schwarzkopf erkannt, daß dieser von glühender Leicenschafl für Gabriele erfüllt war, ebenso sicher lvußte er aber anch, daß das junge Mädchen eine iiistiiictive Scheu g'ge» de» Bewerber empfand »nd daß der Doclor ihn haßte und fürchtete. Hier lag ei» Geheimnis), das Anton zu ergründen beschloß. Er heftete sich an Schwarzkopf, machte sich ihm angenehm und unentbehrlich und hütete sich wohl, in seiner Gegenwart wärmere Ein« pfindlnigen sür Gabriele zu verralhen. Desto eifriger warb er »in ihre Gunst, wenn er sich vo» dem Amerikaner unbeachtet wußte, und er glaubte seinem Ziel jetzt nahe zu sein. „Die Angst vor dem Amerikaner treibt sie in meine Arme," jubelte er, „schmieden wir das Eisen, so lange cs warm isl." Mit dem festen Entschlüsse, Gabriele seine Liebe zn gestehen uud noch an demselben Tage bei ihren, Bater »m ihre Hand z» iverbe», ging er nach de», Hause des Doctors. Zn seiner unangenehme» Uebcrraschung erfuhr er, daß sic auf mehrere Tage verreist sei. „Wieder warten, wieder Aufschub l" rief er, mit dem Fuße stam pfend, seiner Vertrauten, Tante Lina, zu. „Sie wußten, daß ich heute koinmen wollte, warum hielten Sie sie nicht zurück?" „Es kam ein Brief vo» ihrer Freundin an- der Oberförster«!, der sie einlud; Gabriele wünschte hinzufahren, der Doctor erlaubte e», da konnte ich sie nicht zurückhalten» obgleich ich ihre Anwesenheit um meinetwillen jetzt sehr gewünscht hätte." .Webhalb?" „Schwarzkopf ist bei dem Doctor; ich glaube, «» wird tza» «ut« scheidende Wort gesprochen." (Fortsetzung folgt.)
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