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Scknupftuch aus der Tasche zvg und ganz sachte nach einer andern Stelle hinschlich. „Dürft' ich mir Ihr Schnupftuch zu einem Erperiment ausbitten?" wandte er sich an den Bestohlenen. Dieser griff in die Tasche, rief: „Es ist ge stohlen!" und blickte argwöhnisch aus seine Nach barn umher. „Gestohlen?" wiederholte der Zau berer. „Gut; das Erperiment wird um so schöner." In einen feierlichen Ton übergehend, fragte er: „Non welcher Farbe ist Dein Tüch- lein?"— „Roth und gelb."— „Wohlan, sei guten Muths, Du sollst Dein Tüchlein wieder haben." So sprechend schritt er in den Kreis der Zuschauer, machte einige Mal die Runde, ließ seinen Zauberstab zwischen den Fingern spielen, richtete ihn endlich gegen den Dieb und rief: „In Deiner Tasche ist bas Schnupftuch, gieb's her!" Der Dieb spielte den Erstaunten und befolgte den Befehl des Zauberers. Dieser fand es seinem Interesse gemäß, die Polizei zu benachrichtigen. Der unbefugte Escamoteur wurde ergriffen. Das schaulustige Publicum auf dem großen Platze erfuhr, daß der Magiker Diebe ausfindig zu machen verstehe und strömte in solcher Menge in die Bude, daß der Künst ler Ursache hatte, mit seinem Extrastückchen zu frieden zu sein. Neulich hörte ein Herr auf der Straße in Berlin einen kleinen Schusterjungen, der, ein Paar Stiefel unter dem Arm, lustig einherging, mit vieler Lebendigkeit eine der neuesten Opern- Aricn trillern. Er wandte sich nach dem kleinen Sänger um und sagte scherzend: „Ei, Du ver dientest ja wahrhaftig an der Oper angestellt zu werden!" Kaum hatte der Herr die Worte gesprochen, als er auf dem Glatteis ausglitt und stolperte. Der Schusterjunge lachte und gab die rasche Antwort: „Und Sie beim Ballet!" Nicht nur gegen wirkliche, sondern auch ge gen häusliche Donnerwetter leistet Seide gute Dienste; so sind Shawls, seidene Kleider, Bän der u. s. w. vortrefflich — auch Gold- und Stahl- Ketten sind mit Nutzen als Wetterableiter ge braucht worden. Subhastationöbekanntmachung. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse Johann Gottlob Carl Ulbrichl's gehörige D rei v ier t e l h u fen g ut Fol. 5 des Grund- und Hypothekenbuches für Rostig nebst dem beigeführten Fol. 27 desselben Grund- und Hypotheken-Buches eingetragenen walzenden Grundstücke, welche Besitzungen'zusammen mit 208,4- Steuer-Einheiten belegt und einschließ lich des Inventars, jedoch ohne Rücksicht auf die Oblasten, auf 3394 Thaler in runder Summe ortsgerichllich gewürdert worden sind, auf An trag der Erbinteressenten nächstkünftigen 30. April 1853 mit Norbehalt der Auswahl unter den Licitan- ten freiwilliger Weise an hiesiger Königl. Amts stelle öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Amtswegen und mit Bezugnahme auf die in dem hiesigen Amthause und in der Schänke zu Rostig mit Consignations - und Taxations- Aufstellung aushängenden Subhastations - Be kanntmachungen werden daher Erstehungslustige hierdurch vorgeladen, in dem anberaumten Ter mine zur Vormittagszeit in Person an hiesiger Königl. Amtsstelle zu erscheinen, zum Bieten sich anzumelden und über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, sodann aber gewärtig zu sein, daß nach Befinden mit demjenigen, welcher bei der Mittags 12 Uhr beginnenden Subhastation das höchste Gebot behalten und den Zahlungs- Bedingungen Gnüge geleistet haben wird, der Kauf über die fraglichen Besitzungen zum Ab schluß werde gebracht werden. Wegen der Zahlung der Kaufssumme ist die Bestimmung getroffen worden, daß in dem Subhastationstermine der zehnte Theil der Er- stehungssumme und vier Wochen darauf so viel, als zur Erfüllung der Hälfte nolhwendig ist, erlegt werden soll. Justizamt Hain, den 29. März 1853. Böttger. Das zu der Concursmasse des Halbhüfncrs Carl Gottlob Thomas zu Roda gehörige, auf 3195 Thaler in runder Summe ortsgericht lich gewürderte, mit 213,s; Steuer-Einheiten belegte Halbhufengut Folium 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Roda, ehemaligen PatrimonialgerichtSantheils, soll nächstkünstigen 22. April 1853 nothwendiger Weise an hiesiger Königl. Amts- stelle öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. AmtSwegen werden daher unter Bezugnahme auf die in dem hiesigen Amthause und in der Schänke zu Roda mit Consignations- und Taxationsaufstellung aushängcndcn Subhasta- tions-Bekanntmachungen Erstehungslustige hier durch vorgeladen, an diesem Tage zur Vormit tagszeit an Königlicher Amtsstelle allhier zu er scheinen, zum Bieten sich anzumelden und über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, sodann aber gewärtig zu sein, daß derjenige, welcher bei der Mittags 12 Uhr beginnenden Verstei gerung das höchste Gebot behalten, den zehnten Theil der Erstebungssumme sofort erlegt und sich sonst den gesetzlichen Bestimmungen gemäß bezeigt haben wird, das gedachte Gut zuge schlagen erhält. Justizamt Hain, den 1. Februar 1853. Böttger.