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Großenhainer MrhMWgs- M AlychMÄ. Mmtsvtatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redkgirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. AI, Sonnabend, den 4. August 1868» Bormittags 12 Uhr an Ort und Stelle zu Schönborn an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Hinweisung auf das im hiesigen Amthause und im Gasthofe zu Schönborn aushängende Subhastationspatent hierdurch bekannt gemacht wird Das Königliche Gerichtsamt. Großenhain, den 6. Jul. 1866. Pechmann. Beyer. Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erben Frau Johannen Sophien verwittweten Kirste geborenen Hirrig zu Schonborn soll das zu deren Nachlasse gehörige Bauergut Nr. 4 des Brand-Catasters, Folium 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für Schönborn, welches ortsgerichtlich auf 4060 Thaler taxirt worden ist, Kraft ministerieller Ermächtigung wird der Kaufmann Herr Theodor Töpelmann zu Großenhain andurch autoristrt, sich der Vermittlung der vom Königlichen Höhen Finanz - Ministerio aufzunehmenden 6 °/o Handdarlehne zwischen den Darleihern und der Königlichen Finanz-Hauptkaffe zu unterziehen. Indem dieß zur Erleichterung der Einzahlung von dergleichen Darlehnen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht wird, stellt man dem sich dafür interessirenden Publico anheim, wegen etwaiger Ge- brauchmachung von gedachter Gelegenheit: sein Geld äußerst Vortheilhaft und sicher anzulegen,^ sich mit obgenannter Firma unmittelbar in Verbindung setzen zu wollen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 31. Juli 1866. v. Egidy, Amtshptm. Bekanntmachung. wird Donnerstag, den 9. August dieses Jahres, abgehalten werden. Großenhain, am 28. Juli 1866. Die Königliche Kirchen-Inspektion für CoseliH. C Clauß, 8. Pechmann. von Soeben. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den dritten Termin 1866. Nach einer Verordnung der Königlichen Landescommission vom 7. Juli ds. Js. sind die auf den dritten Termin, den 1. August ds. Js., zahlbaren Grundsteuern, anstatt der in der Ausfüh rungsverordnung zum Finanzgesetze auf die Jahre 1864 bis 1866 vom 24. August 1864 ausge schriebenen zwei Pfennige, nach drei Mftaaigea von jede» Steuereinheit zu entrichten, so daß für den vierten Termin, d. h. am 1. November ds. Js., anstatt der ausgeschriebenen zwei Pfennige nur ein Pfennig von jeder Steuereinheit zu verrechten bleibt. — Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zugleich auf, die den 1. August laufenden Jahres fälligen Grundsteuern spätestens bis zum IS. 4k«g«ft 1888 bei Vermeidung von Execution an die hiesige Stadtsteuer - Einnahme abzüführen. - Großenhain, am 20. Juli 1866. wravlraly. Diejenigen hiesigen Ortseinwohner, welche mit Abcntrich'tung von Landes- oder Gemeindeabgaben langer als ein Jahr im Rückstände sind, werden hierdurch aufgefordert, diese Reste sofort - abzuführen, oder sich zu gewärtigen, daß sie in der von uns zum Zwecke der Landtagswahlen aufzustellenden Liste ihres Stimm- und Wahl rechts werden verlufkig erachtet werde«. Großenhain, am 31. Juli 1866. Der Stadtrath. , " Heerklo?.