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Großenhainer WtrhMizs- M AiMtlM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. RedigirL, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. ^).87. Donnerstag, den 26. Juli 1868. Nachdem das hier befindlich gewesene schwere Feldlazareth nach Dresden <^44s s verlegt worden, überdies aber durch den hiesigen Frauenverein fortwährend annoch Gaben für den in Dresden bestehenden Verein für Pflege verwundeter Soldaten angenommen werden, so haben wir die diesseits zu gleichem Zwecke veranstaltete und durch Bekanntmachung vom 10. Zuli ds. Zs. veröffentlichte Sammlung nunmehr geschlossen, und sagen Denjenigen, welche unserer Aufforderung opferfreudig nachgekommen sind, unseren Dank. — Dahingegen halten wir es an der Zeit, für die Familien, welche ihrer Ernährer durch Einberufung in den Kriegsdienst beraubt, oder deren Ernährer in Folge der eingetretenen Arbeitsstockungen nicht mehr im Stande sind, die erforder lichen Mittel zur Unterhaltung der Ihrigen bei aller Anstrengung und trotz vielfacher Einschränkungen zu erschwingen, die Mildthatigkeit Derjenigen in Anspruch zu nehmen, deren Verhältnisse es gestatten, in dieser schwer bedrängten Zeit ihre ärmeren Mitmenschen zu unterstützen. — Gaben aller Art, selbst das geringste Scherflein wird dankbar angenommen und an die der Hilfe wahrhaft Bedürftigen ge wissenhaft ausgetheitt werden. — Mögen recht Viele kommen und mit ihren Gaben Sorgen, Kummer und Noth lindern helfen, in welche leider so viele Familien und viele sonst thätige und fleißige, jetzt aber nur noch nothdürstig beschäftigte Arbeiter unverschuldet gerathen sind. Sammelbogen liegen aus: bei Herrn Kaufmann Richter am Frauenmarkte, bei Herrn Kauf mann Franz Theodor Müller und Herrn Kaufmann Markus in der Meißner Gaffe, bei Herrn Restaurateur Schumann in der Marktgaffe, Herrn Restaurateur Schwarze auf der Naundorfer Gaffe, Herrn Restaurateur Mahlo und auf hiesiger Rathsexpedition. Der Stadtrath. Großenhain, am 24. Juli 1866. Heerklotz. Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern auf den dritten Termin 1866. Nach einer Verordnung der Königlichen Landescommission vom 7. Juli ds. Js. sind die auf den dritten Termin, den 1. August ds. Js., zahlbaren Grundsteuer«, anstatt der in der Ausfüh rungsverordnung zum Finanzgesetze auf die Jahre 1864 bis 1866 vom 24. August 1864 ausge schriebenen zwei Pfennige, nach drei Pfennige« von jeden Steuereinheit zu entrichte», so daß für den vierten Termin, d. h. am 1. November ds. Js., anstatt der ausgeschriebenen zwei Pfennige nur ein Pfennig von jeder Steuereinheit zu verrichten bleibt. — Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zugleich auf, die den 1. August laufenden Jahres fälligen Grundsteuern spätestens bis zum IS. August >888 bei Vermeidung von Execution an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Der Stadtratb. Großenhain, am 20. Juli 1866. Heerklotz. Edicta lladung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist zu dem überschuldeten Vermögen des ausgetretenen Sattlermeisters Friedrich Wilhelm Nitzsche allhier der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle bekannten und unbekannten Gläubiger Nitzsche's, sowie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu haben vermeinen, hiermit vor geladen, in dem anberaumten Liquidationstermine, den 21. September 1866, innerhalb der Gerichtszeit persönlich oder durch gehörig legitimirte und, soviel die Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannten Vollmachten versehene Beauftragte an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie von der Pereeption aus der vorhandenen Concursmasse ausgeschlossen, und der ihnen etwa zustehenden Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden würden, demnächst sowohl mit dem bestellten Rechts vertreter, Herrn Advocat Kretschmar 11. allhier, über ihre Zulassung zu diesem Creditwesen, als auch nach Befinden unter sich über die Priorität ihrer Anforderungen rechtlich zu verfahren, binnen sechs Wochen zu beschließen und - den 9. November 1866